Dipl.-Wirtschaftsing. Roland Schneider Sachverständiger für Bauschäden und Wertermittlung von Immobilien für gerichtliche wie private Zwecke. Mülheim – Bayern/Deutschland. Im…
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Das besondere Kennzeichen eines Passivhauses ist der niedrige Energieverbrauch von kleiner 15 kWh/(m²a). Das entspricht einem Ölverbrauch von 1,5 l/(m²a)oder…
Gold für Österreich! Michael Krauskopf (NÖ) siegt bei der EuroSkills 2010 in Lissabon…
„Schweiz – Meldung“ Aktueller Stand und Neuerungen im Förderprogramm – Energie Luzern…
Seit 2006 gibt es die österreichische Fassung der DIN 18202 (2005) die „ÖNORM DIN 18202:2006 06 01 – Toleranzen im Hochbau – Bauwerke (DIN 18202:2005)“ Da wird in schwer verständlichem Normenkauderwelsch über „Ebenheitstoleranzen“ und „Istabmaßen“ geschrieben. Zu gegenständlichem Fall liegt knapp vor dem Stiegenabgang ein Versatz am Laminatboden vor, der Estrich wurde schlampig verlegt, der Bodenleger hat nicht ausreichend geprüft und einfach verlegt. Zu zulässigen Toleranzen steht in der ÖNORM B2218 (Verlegung Holzfussböden) wie auch in der ÖNORM B7218 (Verfahrensnorm Holzfussböden) nichts passendes.