Justizministerin hat für Recht im Sorgerecht zu sorgen Gutachtersumpf gehört endlich trocken gelegt, betroffene Verfahren müssen neu aufgerollt werden! Wien (OTS) – Zwei Millionen Euro pro Jahr gab die Sozialabteilung des Landes Salzburg für einen „geschäftstüchtigen“ Falschgutachter aus, gegen den derzeit die Staatsanwaltschaft ermittelt. „Die Leidtragenden sind, neben den geschädigten Eltern, einmal mehr die Kinder. Dass die Geschädigten nun ein Aufrollen ihrer Obsorgeverfahren und richterlichen Beschlüsse fordern, die auf diesen Falschgutachten beruhen, ist nur zu verständlich“, meint FPÖ-Vizeparteiobmann NAbg. Norbert Hofer. Nicht so für die wortkarge Justizministerin, für die eine Überprüfung der in diesen Verfahren getroffenen Entscheidungen offenbar nicht in Betracht komme. Verfahren, die durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil abgeschlossen wurden, können prinzipiell nicht mehr neu aufgerollt werden, heißt es in ihrer Beantwortung einer von Hofer gestellten parlamentarischen Anfrage lapidar. Sie könnte auch sagen, wem Unrecht widerfuhr, der kann sich beim Salzamt beschweren Dabei liegt es natürlich in der Verantwortung der Justiz, seriöse Gutachter auszuwählen, zeigt Hofer kein Verständnis für die Stellungnahme Karls. Es sei ein Skandal, dass Geschädigte in Österreich kaum eine Möglichkeit haben, sich gegen falsche Gutachten und deren weitreichende Folgen zur Wehr zu setzen – nicht einmal dann, wenn der verantwortliche Gutachter aufgrund offensichtlicher „Unsachverständigkeit“ aus der Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen gestrichen wurde. „Aus freiheitlicher Sicht müsste es zu einer Amtshaftung kommen, wenn aufgrund fehlerhafter Gutachten Beteiligte an einem Gerichtsverfahren zu Schaden kommen. Die öffentliche Hand hat sich dann in weiterer Folge an den Gutachtern schadlos zu halten“, rät Hofer der handlungsgehemmten Justizministerin.
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