GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Useranfrage: Um einen Einspruch bei Gericht einzubringen (zur Erörterung des vorliegenden Sachverständigen-Gutachten)  muss ich im Vorfeld 1.000,00 € an meinem Rechtsanwalt zahlen? Diese Forderung bekam ich nach der ersten Gerichtsverhandlung. Ist das korrekt, muss ich die Summe bezahlen um bei Gericht einen Einspruch zu machen? Beantwortung durch RA Mag. Klaus Haslinglehner  Grundsätzlich besteht für die Verfassung eines Einspruches in Angelegenheiten des Bezirksgerichtes (Streitwert bis EUR 10.000,–) bis zu einem Betrag von EUR 5.000,– keine Anwaltspflicht. Ohne rechtsfreundliche Vertretung ist die Verfassung des Einspruches  für die beklagte Partei nicht mit Kosten verbunden. Es kann sich jedoch herausstellen, dass im Zuge des Verfahrens vom Gericht ein Sachverständiger bestellt wird, sodass vom Gericht ein Kostenvorschuss aufgetragen wird. Dieser kann EUR 1.000,00 betragen. Bis zu einem Streitwert von EUR 5.000,00 kann Herr …(der Redaktion bekannt) ohne Anwalt bei Gericht tätig werden, sofern der Betrag EUR 5.000,00 übersteigt, besteht Anwaltszwang, sodass sich Herr …(der Redaktion bekannt)  jedenfalls von einem Anwalt vertreten lassen muss. In diesem Falle kann es durchaus sein, dass der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit einen Akontobetrag verlangt. Nicht nachvollziehbar ist mir Ihre Angabe, dass Herr …(der Redaktion bekannt) bereits eine erste Gerichtsverhandlung hatte, jedoch noch keinen Einspruch bei Gericht eingebracht hätte. Dies ist insofern nicht nachvollziehbar, da zuerst der Einspruch selbst bei Gericht eingebracht werden müsste und erst dann die Gerichtsverhandlung stattfindet. Ich gehe daher davon aus, dass Herr …(der Redaktion bekannt) den Einspruch bereits eingebracht hat und sodann die Gerichtsverhandlung stattgefunden hat. In dieser Gerichtsverhandlung scheint es zur Bestellung eines Sachverständigen gekommen zu sein. Die Bestellung wird grundsätzlich vom Gericht vorgenommen und haben die Rechtsvertreter grundsätzlich keinen Einfluss darauf. Sodann wird das Gutachten verfasst und kommt es – sofern dies beantragt wird – zur Erörterung des vorliegenden Sachverständigengutachtens. Auch für die Erörterung bzw. Verfassung des Gutachtens durch den Sachverständigen fallen Kosten im Verfahren an und kann es durchaus sein, dass das Gericht  zur Erörterung des vorliegenden Sachverständigengutachtens einen Kostenvorschuss von EUR 1.000,00 verlangt. Dies soll die allfällig anfallenden Kosten des Sachverständigen decken. Mag. Klaus Haslinglehner; Rechtsanwälte – Fink, Bernhart, Haslinglehner & Peck…

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„Der Mensch hat drei Wege, klug zu handeln: durch Nachdenken: Das ist der edelste. durch Nachahmen:  Das ist der leichteste. durch Erfahrung: Das ist der bitterste. Auf Grundlage meiner Sachverständigentätigkeiten kann ich das Zitat nur bestätigen. Was bereits 479 v. Chr. (Konfuzius) galt, trifft heute genauso zu! Äußert Dipl. Ing. Architekt Joachim Schulz „Edel“-Männer und –Frauen scheint es immer weniger zu geben, denn die wenigsten lernen aus Bauschäden oder denken über deren Ursachen nach. Nicht nur junge Kollegen übernehmen gedankenlos fertige Details und müssen später die bittere Erfahrung machen, dass sie für ihre Fehler haftbar gemacht werden. Bei meiner Tätigkeit als Sachverständiger muss ich die Ursache des „Mangels“ feststellen. Dabei komme ich immer wieder zu ähnlichen Feststellungen: Pfusch am Bau – Stand 2011_von Dipl. Ing. Architekt Joachim Schulz ZUSAMMENFASSUNG: Es ist leicht und schnell gesagt, der „Pfusch beginnt am Bau“. Fehler können in jeder Arbeitsstufe produziert werden. Erst eine eindeutige und erschöpfende Planung und Ausschreibung bringt die Qualitätssicherung, die jedoch nicht zum Nulltarif zu haben ist, d. h. diese Leistung muss auch entsprechend vergütet werden! Qualitätssicherung beginnt im Kopf und nicht anhand von Checklisten. Wir Architekten und Ingenieure haben einen tollen Beruf, jedoch müssen wir ihn beherrschen, und das durch Selbststudium. Beruf kommt von „Berufung“! Bauherrenhilfeautor: Dipl. Ing. Architekt Joachim Schulz – SCHULZ Architekten, IGS Berlin + Potsdam Bildquelle:Schulz Architekten;Beweissicherung…

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„Deutschland – Meldung“: Blower-Door-Kenntnisse auf dem Prüfstand Luftdichtheitsmessungen haben sich als Instrument der Qualitätssicherung am Bau etabliert. Doch kommt es immer wieder zu fehlerhaften Messungen, Daten werden falsch interpretiert. Darauf macht der Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V. (FLiB), Kassel, aufmerksam. Abhilfe verspricht die Qualifizierung zum „zertifizierten Prüfer der Gebäude-Luftdichtheit im Sinne der Energieeinsparverordnung“, die der FLiB anbietet. Die Zertifizierung bringe ein Plus an Sicherheit, sowohl für ihre Absolventen als auch für deren Kunden. Die DIN EN 13829, die das Ermitteln der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden regelt, hält selbst für erfahrene Praktiker manchen Fallstrick bereit. Über das FLiB-Zertifikat erlangt der Luftdichtheitsprüfer die Bestätigung, das komplexe Regelwerk und seine Anwendung korrekt zu beherrschen. Gleichzeitig hat der Planer oder Bauherr, der einen FLiB-zertifizierten Prüfer beauftragt, die Gewissheit, dass er jederzeit einen vollständigen und EnEV-konformen Prüfbericht erhält. „Nur durch hohe Güte der Qualitätskontrolle können alle Beteiligten eine luftdichte Bauausführung garantieren und dadurch Mängeln und Reklamationen vorbeugen“, betont der Fachverband. Blower-Door-Kenntnisse auf dem Prüfstand Der Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e. V. bietet regelmäßig Qualifizierungen zum „zertifizierten Prüfer der Gebäude-Luftdichtheit im Sinne der Energieeinsparverordnung“ an. Prüfungstermine finden Sie direkt bei Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V. Qualifizierung zum zertifizierten Prüfer der Gebäude-Lufdichtheit im Sinne der Energieeinsparungsverordnung; Bildquelle: FLiB…

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Warum Sie einen Sachverständigen für ein mängelfreies Traumhaus ohne Pfusch am Bau benötigen… Bauherrenhilfeautor: Carsten Engel: Hallo lieber Internetuser, was nutzt das Beste Material, wenn die Verarbeitung nicht fachgerecht ausgeführt wird? Diese Frage muss man sich bei fast allen Gewerken stellen. Bei jenen Gewerken, die am Ende sichtbar bleiben (z. B. beim Fliesen, Klinker, Fenster etc.) oder bei Bauteilen, die einen erheblichen Einfluss auf bauphysikalische und konstruktive Anschlüsse (z. B. undichte oder ungedämmte Anschlussfugen, ungleiches Fugenbild, undichte Folie im Dachausbau etc.) haben, ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Den Rohbau habe ich bewusst nicht erwähnt, da er allein etwa 60% der gesamten Bausumme ausmacht. Deshalb ist der Rohbau auch besonders kritisch zu bewerten. Ihn gilt es nicht nur richtig einzumessen, fachgerecht abzudichten und statisch korrekt auszuführen.  Die Höhen, also den Ebenen der Fundamente und der Bodenplatte sind besonders genau zu prüfen. Denn wenn an dieser Stelle die Höhen falsch übertragen werden, also falsch betoniert wird ist das Chaos vorprogrammiert. Ein Fehler den man nie wieder korrigieren kann und der unter Umständen den Ruin des Bauherrn bedeutet. Wenn das Haus ein paar Zentimeter zu hoch steht mag es noch gut gehen, aber ein paar Zentimeter zu tief. Dann läuft das Wasser in Richtung Haus und möglicherweise können Sie Ihr Schmutzwasser nicht mal mehr richtig ins örtliche Entwässerungssystem ableiten. Da ich aus Erfahrung weiß, dass am Bau immer irgendwo gepfuscht wird, ist es in meinen Augen schon fast eine Harakiri Aktion so ein Projekt ohne Sachverständigen zu planen. Stellen Sie sich z. B. vor, Sie suchen sich eine Fliese von 50€/m2 oder teurer aus und der Fliesenleger erzeugt ein ungleiches Fugenbild, oder einen katastrophalen Fliesenspiegel. Oder Sie möchten eine hoch wärmegedämmte extravagante Aluminiumhaustür, und stellen später fest,  dass sich auf Grund von unzureichend gedämmten Anschlüssen zum Mauerwerk, Schwitzwasser auf die Haustür bildet. Da ist Schimmelbildung garantiert! Es gibt unzählige Beispiele wo Fehler gemacht werden können. Das Material ist dabei am wenigsten Schuld. Es sind meistens die ausführenden Handwerksfirmen. Von schlechter Aus-, und Weiterbildung sowie Zeitdruck, ja sogar bis keine Lust oder das haben wir schon immer so gemacht ist alles vertreten. Wie Sie es auch drehen, Sie haben 2 Möglichkeiten, dass Ihnen so etwas nicht passiert. Sie fangen gar nicht erst an zu bauen (was meiner Meinung nach keine gute Lösung darstellt) Sie informieren sich ausgiebig und nehmen sich entsprechende Sachverständige für Ihr Projekt zur Seite. Ganz wichtig an dieser Stelle ist die Unabhängigkeit…

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Dichtheitsmängel selbst erkennen Quelle: Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB e. V.) – Um im neuen Eigenheim geringen Energiebedarf und ein behagliches Wohnklima zu erreichen, kommt es nicht zuletzt auf eine möglichst dichte Gebäudehülle an. Meist wird diese bei der Bauabnahme durch einen so genannten Blower- Door-Test überprüft. Manche Mängel lassen sich dann allerdings kaum noch beseitigen. Dabei hätten der Bauherr oder die Baufrau einige davon zu einem früheren Zeitpunkt sogar mit bloßem Auge erkennen können – vorausgesetzt sie wissen, worauf zu achten ist. Angehenden Hausbesitzern raten die Experten vom Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB e. V.) dazu, sich am Ende der Rohbauphase den Innenputz systematisch anzusehen. An vielen Punkten kann man nämlich auch ohne spezielle Fachkenntnisse beurteilen, ob die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden. Hier die wichtigsten Beispiele für mögliche Schwachstellen: Anschluss Wand – Fußboden: Insbesondere die Außenwände müssen bis dicht an die Bodenplatte verputzt sein, sonst drohen später unangenehme Kaltluftseen im Fußbereich. Zwischen Estrich und Putz darf daher nirgendwo ein Lücke bleiben. Fensterbänke: Die Fensterlaibungen müssen auch dort glatt verputzt sein, wo später die Fensterbänke aufliegen sollen. Ansonsten kann vor allem durch offenliegende Hochlochziegel kalte Luft fast ungehindert hereinpfeifen. Eine mit wenigen Mörtelklecksen aufgesetzte Fensterbank allein reicht nicht aus. Steckdosen: Zugluft aus Steckdosen ist ein besonders weit verbreiteter Mangel. Er lässt sich verhindern, indem man luftdichte Installationsdosen einbaut. Sollen perforierte Dosen verwendet werden, muss man diese in ein dichtendes Gipsbett einsetzen. Vorwandinstallationen: Gelegentlich bleiben Wandbereiche, für die Vorwandinstallationen geplant sind, unverputzt. Sie „verschwinden“ später ja ohnehin hinter einer Gipskartonplatte. Die Folge: kalter Wind, der um Spülkästen und andere Installationen weht. Auch an solchen Stellen stets auf flächendeckendem Innenputz bestehen! Rohre: Aufgepasst bei Rohren und Leitungen – sind Wände und Ecken auch hinter diesen vollständig verputzt? Grundsätzlich gilt: Massives Mauerwerk niemals unverputzt lassen, da erst die Putzschicht für ausreichende Dichtheit sorgt.  Hat man in seinem Rohbau Unachtsamkeiten beim Innenputz frühzeitig entdeckt, können die Handwerker diese umgehend beheben. Allen jedoch, die bei der Dichtheit ihres Hauses völlig sicher gehen wollen, empfiehlt der FLiB eine zusätzliche Blower-Door-Messung vor Beginn des Innenausbaus. Deutschland: Die Adressen entsprechend qualifizierter Anbieter findet man beispielsweise unter http://www.flib.de/dienstleister.html Fachverband Luftdichtheit -> Original PDF_Augen auf am Rohbau Bild.- und Artikelquelle: Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V.

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Die Elektrotechnikverordnung ETV 2002 / A2 ist am 12. Juli 2010 in Kraft getreten. Jedes Jahr kommt es zu tödlichen Stromunfällen und Brandschäden: Hab und Gut werden durch die Flammen zerstört, Menschen werden verletzt oder kommen im schlimmsten Fall ums Leben. Die neue Elektrotechnik-Verordnung hilft nun, gefährlichen Stromunfällen vorzubeugen: Die neue Verordnung erfasst nun endlich die Überprüfung bestehender Elektroanlagen im privaten Bereich – wenn auch leider nur teilweise – die bisher von einer gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung komplett ausgenommen waren. Ein erster Schritt in die richtige Richtung und ein kleiner Erfolg für all jene mit der Elektrotechnik befassten Unternehmer, Behörden und Sachverständige, die sich jahrelang mit der Novelle befasst haben und vielfach gegen den Widerstand verschiedenster Interessensgruppen und Organisationen ankämpfen mussten. Die neue ETV 2002 / A2 steht Ihnen – samt allen geänderten bzw. neuen Verbindlichen Bestimmungen“ zur Verfügung. Die wesentlichste Neuerung besteht darin, dass gemäß § 7a künftig der Vermieter bei der „Vermietung einer Wohnung gem. § 2 Abs 1 MRG“ sicherstellen muss, dass die elektrische Anlage der Wohnung den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetz ETG 1992 entspricht. Des Weiteren ist, unbeschadet des vorhandenen Anlagenzustandes, jedenfalls der Einbau eines Fehlerstrom- Schutzschalters mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30 mA unmittelbar vor den in der Wohnung befindlichen Leitungsschutzeinrichtungen erforderlich. Wichtig ist auch das Vorliegen einer Dokumentation darüber. Denn: „Liegt hierüber keine geeignete Dokumentation vor, so kann die Mieterin bzw. der Mieter der Wohnung nicht davon ausgehen, dass die elektrische Anlage diesen Anforderungen entspricht.“ Somit haben wir zumindest „einen Fuß in der Tür“, um endlich die vielen noch in Betrieb stehenden Altanlagen in Wohnhäusern unter die Lupe nehmen zu können und sie hinsichtlich den Sicherheitsbestimmungen und den Anforderungen eines modernen Haushaltes anzupassen. Das KFE arbeitet bereits an einer solchen Dokumentation, die praxisgerecht und schnell erstellt werden kann. Achtung: Die neue ETV ist mit dem erscheinen der Verordnung gültig!  Danke, Herr Ing. Peter Markuzy für Ihren Hinweis auf die neue Elektrotechnikverordnung.  …

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Bauherrenhilfe-Autor und ISH-Gutachter Siegfried Heuer beschäftigt sich sachverständig mit Bodenbelägen und behandelt im vorliegenden Bericht das Thema   „Pro & Contra Feuchtebestimmungen/Feuchtemessungen auf Verlegereife“/“Belegereife“ hinsichtlich zementärer Lastverteilungsschichten/zementärer Estrichkonstruktionen“. Siegfried Heuer, Lehrbeauftragter & anerkannter Experte für Fußbodenkonstruktionen, ist regional im Raum Koblenz (Deutschland) tätig.

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