GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Ein Beitrag von RA Mag. Markus Gunacker Verkäufer und Bestandgeber (Vermieter, Verpächter,…) sind aufgrund des Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) in der Regel verpflichtet bei Verkauf oder bei In-Bestand-Gabe (Verkauf, Vermietung, Verpachtung) dem Käufer oder Bestandnehmer (Mieter, Pächter) einen Energieausweis vorzulegen und auszuhändigen. Kauf, Miete oder Pacht eines Einfamilien- oder Mehrfamilienhauses sowie einer Gewerbeimmobilie unterliegt fast immer dieser Vorlagepflicht. Die wenigen Ausnahmen sind in § 5 EAVG geregelt. Der Energieausweis selbst darf dabei nicht älter als zehn Jahre sein. Bereits im Inserat sind Verkäufer und Bestandgeber, sowie auch von diesen beauftragte Immobilienmakler, verpflichtet, den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor anzugeben. Was ist ein Energieausweis? Der Energieausweis gibt die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes an. Vereinfacht gesagt, hat ein Energieausweis optisch Ähnlichkeiten mit dem, was man von Aufklebern bei technischen Geräten (Kühlschrank, Waschmaschine, etc.) kennt. Auf den Fotos sieht man ein Beispiel für einen Energieausweis. Was ist rechtlich aus dem Energieausweis abzuleiten? § 6 EAVG ordnet dabei zwei wesentliche Rechtsfolgen an. Zunächst wird darin bestimmt, dass die im Energieausweis angegebenen Energiekennzahlen unter der Berücksichtigung der bei ihrer Ermittlung unvermeidlichen Bandbreiten als bedungene Eigenschaft im Sinn des § 922 Abs. 1 ABGB gelten. Die „Berücksichtigung unvermeidbarer Bandbreiten“ ist wohl darauf zurückzuführen, dass es im Hinblick darauf, dass auch bei sorgfältiger, dem Stand der Technik entsprechender Erstellung des Energieausweises zu Unschärfen kommt, weil gewisse Standardannahmen zugrunde gelegt werden, die mit den realen Werten nicht immer gänzlich übereinstimmen. Wie groß diese Bandbreite ist, kann nicht allgemein beantwortet werden, weil das von zahlreichen technischen Parametern abhängt. Letztlich ist die Frage, ob Annahmen getroffen werden dürfen im Streitfall durch einen Sachverständigen zu klären. Der Ersteller hat dabei allerdings gewisse Sorgfaltsmaßstäbe einzuhalten und darf nicht aus Gründen der einfacheren Erstellung bei wesentlichen Dingen oder Ausgangsparametern einfach Annahmen treffen. In diesem Fall könnte nämlich eine nachlässige Befunderhebung gegeben sein. Für eine solche haftet der Energieausweisersteller ebenso wie für Fehler in seiner Kalkulation. Da das Gesetz den Ersteller des Energieausweises selbst als sachverständige Person ansieht, hat er jedenfalls einen erhöhten Sorgfaltsmaßstab einzuhalten. Gerade bei bestehenden Immobilien ist vom Energieausweisersteller doch ein nicht unbedeutender Arbeitsaufwand für die Befundung der tatsächlichen Ausführung des Objektes notwendig. Denn gerade bei älteren Objekten ist es häufig der Fall, dass die im ursprünglichen Bauplan angegebenen Ausgangsparameter (für einen Sachverständigen erkennbar) nicht der Realität entsprechend und ebenso im Laufe der Zeit nicht abgebildete Änderungen erfolgt sind. Derartiges gilt es im Energieausweis wohl zu berücksichtigen. Die im EAVG genannten „bedungenen Eigenschaften“ sind wiederum…

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Mag. Klaus Haslinglehner Rechtsanwalt in Klagenfurt/Österreich Geboren 1976 in Klagenfurt, Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Wien und Graz, Gerichtsjahr in Klagenfurt, Trainer am WIFI Kärnten seit 2006, Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen seit 2009. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Baurecht, Insolvenzrecht, Miet- und Wohnrecht, Strafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Vergaberecht & Vertragsrecht Wir sind seit 1994 Mitglied der Anwaltsvereinigung „Eurojuris International“, einem Netzwerk von rund 700 ausgewählten, vorwiegend in Europa ansässigen Rechtsanwaltskanzleien mittlerer Größe, auf deren Dienste bei Bedarf jederzeit zurückgegriffen werden kann. In einem „Europa ohne Grenzen“ werden Klienten, insbesondere Unternehmen, zunehmend mit rechtlichen Problemen konfrontiert, die allein mit dem eigenen Landesrecht nicht mehr gelöst werden können und daher die Beziehung von Spezialisten für das jeweilige ausländische Recht erforderlich machen. Obwohl die verstärkte internationale Verflechtung die Welt immer mehr zusammenwachsen lässt, unterscheiden sich die Rechtsordnungen der einzelnen Länder doch sehr deutlich, sodass es häufig erforderlich ist, direkt vor Ort eine Kanzlei einzuschalten, die mit den konkreten örtlichen Gegebenheiten und Regelungen bestens vertraut ist. Aus diesem Grund befinden sich so gut wie in allen größeren österreichischen und europäischen Städten Mitgliedskanzleien von „Eurojuris International“, die es uns ermöglichen, aufgrund der bestehenden grenzüberschreitenden Kontakte ihren Klienten auch eine juristische Beratung und Betreuung in ausländischen Rechtsangelegenheiten mit Hilfe der Eurojuris-Partner zu geben. Eurojuriskanzleien zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass sie einheitlichen Qualitätskriterien unterliegen, über entsprechende Sprachkenntnisse verfügen und zudem die persönliche Betreuung des Mandanten in den Vordergrund stellen, sodass sich Mitgliedskanzleien wechselseitig darauf verlassen können, dass den eigenen Klienten die gleiche bestmögliche Betreuung zuteil wird wie den Klienten der jeweiligen Mitgliedskanzlei. Unternehmen: Rechtsanwälte Fink, Bernhart, Haslinglehner & Peck Bahnhofstrasse 5 A-9020 Klagenfurt Tel.: +43 (0) 463 54 146 Fax: – 27 E-Mail: office@f-b-h.at Homepage: www.f-b-h.at  …

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Dr. Berthold Garstenauer Rechtsanwalt – Bau-, Immobilienrecht und Wohnrecht, Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht, Verkehrsrecht, allgemeines Zivilrecht und Strafrecht. Salzburg/ Österreich Beruflicher Werdegang: Sponsion Jän. 1988 Promotion 1989 Gerichtsjahr Herbst 1988 bis Juni 1989 Juli 1989 bis 31.12.1991 Konzipient Dr.Schweditz und Dr.Mayr / Gmunden Ab 1.1.1992 Konzipient bei RA. Dr. Nikolaus Vogler Nov 1994 Eintragung als selbstständiger RA in Salzburg – Partnerschaft mit Dr. Vogler Seit 1.1.1996 eigene Rechtsanwaltskanzlei. Schwerpunkte: Bau- Immobilienrecht und Wohnrecht, Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht, Verkehrsrecht, allgemeines Zivilrecht und Strafrecht; Auf Basis gegenseitigen Vertrauens begleiten wir seit 1994 unsere Kunden sowohl bei der Abwicklung von Verträgen als auch bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche. Die Kanzlei bietet eine umfassende Betreuung als kompetenter Ansprechpartner des Zivil- und Vertragsrechtes. Der Einsatz modernster Technologie wie Online-Datenbanken (zB RDB – Rechtsdatenbank, RIDA), Rechtsinformationssysteme des Bundes, Bonitätsabfragen etc., der Zugang zu einer umfangreichen und stets aktualisierten Bibliothek sowie persönlicher Einsatz des gesamten Teams gewährleisten Sicherheit, Transparenz und Erfolg. Unternehmen: Rechtsanwalt Dr. Berthold Garstenauer Fürstenallee 17 A-5020 Salzburg Tel.: +43 662 / 88 63 27 E-Mail: rechtsanwalt@garstenauer.com Homepage: www.garstenauer.com…

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Ing.MMag.Dr.Gerhard Benda Rechtsanwalt  – Spezialisierung auf Baurecht Liegenschafts- und Immobilienrecht Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht. Tirol / Innsbruck       Ausbildung zum Maschinenbau- Ingenieur, Studium der Sozial und Wirtschaftswissenschaften sowie der Rechtswissenschaften vieljährige berufliche Tätigkeit als Techniker und Betriebswirt in der Bauwirtschaft Seit 1999 mit eigener Kanzlei als selbständiger Rechtsanwalt tätig „Für eine juristische Beratung insbesondere in meinem schwerpunktmäßigen Tätigkeitsfeld, der Lösung von immobilien- und baurechtlichen Problemen, ist eine hohe Sensibilität nicht nur für den juristischen, sondern auch für den wirtschaftlichen und nicht zuletzt den menschlichen Aspekt erforderlich. Die Tragweite  der Probleme macht eine präzise, von Kompetenz und Erfahrung getragene Arbeitsweise notwendig. Diesen Anforderungen gerecht zu werden widme ich mein besonderes Augenmerk.“ Unternehmen: Rechtsanwalt Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda Museumstrasse 17b A-6020 Innsbruck T: +43 512 586486 F: +43 512 586016 office@ra-benda.at Homepage: http://www.ra-benda.at/  …

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Mag. Arthur Machac Rechtsanwalt in Wien Spezialisierung auf Baurecht, Zivilrecht und Strafrecht 1996: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien 2002: Ausbildung zum Mediator an der Universität Wien 2007: Absolvierung der Rechtsanwaltsprüfung „mit sehr gutem Erfolg“ Seit 2008: Selbständiger Rechtsanwalt und Strafverteidiger, umfassende Vortragstätigkeit   Format Anwaltsranking 2015 & 2013 – Mag. Arthur Machac wurde zu den TOP 10 Strafverteitiger Österreichs gewählt. Kontaktdaten: Kanzlei Gradwohl em. + Machac Rotenturmstraße 19/32 A – 1010 Wien Tel: +43 (0)1 -5330850 Fax: +43 (0)1 – 533 08 50 E-Mail: office@machac-kanzlei.at Homepage: www.machac-kanzlei.at…

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Was besagt das Recht wenn ein Hausbau schlüsselfertig beauftragt wurde, der beauftragte Generalunternehmer einen externen Baumeister engagiert und dieser Bauunternehmer in der Bauphase Konkurs anmeldet. Wer haftet für die Fertigstellung vom Hausbau? Beantwortung durch Rechtsanwalt Herrn Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda   Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass der Vertragspartner eines Kunden selbstverständlich für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haftet, auch wenn einer von dessen Subunternehmern nicht mehr leistungsfähig sein sollte. Bauherrenhilfeautor – Rechtsanwalt Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda …

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