GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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BHH-Sachverständiger Mario Eberl (links im Bild) zusammen mit Bauleiter Gabriel Türk (2.v.l.) und der Truppe von Ing. Robert Augeneder GmbH (©Bauherrenhilfe.org) Auch bei der zweiten GOLD-Überprüfung hinterließ die Firma Ing. Robert Augeneder GmbH den gleichen hervorragenden Eindruck, wie bei der kurz zuvor besichtigten Baustelle in Wr. Neustadt. Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um ein Feuerwehr- und Bergrettungsgebäude in Maiersdorf an der Hohen Wand, wo die Innenausbauer nur den Auftrag für die Trockenbaudecke bekamen. Diese wurde durch unseren Sachverständigen überprüft und für sehr gut befunden. Bei diesem Projekt wird Vieles durch verschiedene Helfer selbst gemacht, was natürlich zunächst einmal kostengünstiger ist, sich auf Dauer aber mitunter nicht rechnet. Leider sind durch diese Helferleistungen viele Dinge nicht gut ausgeführt worden und einige Fehler passiert, gut also, dass der BHH-Qualitätsbetrieb seiner Warn- und Hinweispflicht nachkommt, damit es keine Missverständnisse gibt. Die Truppe von Augeneder ist gut ausgerüstet und leistet tolle Arbeit – und fotogen ist sie obendrein! (Veröffentlicht am 11.11.2021)…

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Bei der Erstüberprüfung zum GOLD-Qualitätsbetrieb bei der Bauherrenhilfe zeichnete sich die Firma Ing. Robert Augeneder gleich aus. Bei dem besichtigten Bauvorhaben handelt es sich um eine Wohnhausanlage in Wr. Neustadt. Unser Sachverständiger sollte die Trockenbauarbeiten des Unternehmens überprüfen und fand tatsächlich keinerlei Dinge die nicht in Ordnung waren. Auf dieser Baustelle wird mit besten Wissen und Gewissen, guter Dokumentation und toller Arbeit alles ordentlich kommuniziert und ausgeführt. Die Baustelle wird zudem täglich gereinigt und sieht damit auch immer sauber aus. Die Bauherrenhilfe ist sehr zufrieden und freut sich über solche Firmen im Kreise ihrer Mitglieder! (Veröffentlicht am 11.11.2021)…

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Useranfrage: Wohnen mit Schrittgeräuschen! Wir kauften 2010 eine Eigentumswohnung, seit Einzug in die Wohnung verloren wir die Freude der Nutzung. Ein Ruhen in unserem Heim ist kaum möglich, denn ein sehr dumpfes Geräusch gibt jeden Schritt von obiger Wohnung wieder. Kann dieses Geräusch auf eine nicht der ÖNorm B 8115-2 entsprechende Ausführung der Trittschalldämmung zurückzuführen sein? Leider war jegliche Kontaktaufnahme zu Bauträger bis dato erfolglos, bitte Sie um Information auf welcher Basis ein Gutachten erstellt werden kann.  Beantwortung durch K2 Bauphysik – Axel Kordik: Die Anforderungen an den Trittschallschutz zwischen Wohnungen sind gemäß der Wiener Bauordnung in der ÖNORM B 8115-2 geregelt. Dabei ist ein höchstzulässiger bewerteter Standard-Trittschallpegel zwischen Wohnungen von L’n,T,w ? 48 dB zu erfüllen. Diese Einzahlangabe ist ein über alle im bauakustischen Bereich interessanten Frequenzen (100 – 3150 Hz) gemittelter Wert. Massive Bauteile dämmen  tieffrequente Schallwellen schlechter als hochfrequente. D.h. es kommt in der Regel auch bei korrekter Ausführung der Fußbodenkonstruktion im tieffrequenten Bereich zu einer höheren Schallübertragung. Daher ist es möglich, dass dumpfe Gehgeräusche eher wahrnembar sind bzw. als störend empfunden werden. Die gesetzlichen Anforderungen werden aber aufgrund der Einzahlangabe über alle Frequenzen meistens dennoch erfüllt (örtliche Einbrüche in der Schalldämmung in den einzelnen Frequenzen werden zu wenig gewichtet). Da es viele mögliche Ursachen einer zu geringen Trittschalldämmung gibt (z.B. unzureichende Dimensionierung der Trittschalldämmung, Körperschallbrücken zwischen Estrich und den umliegenden Bauteilen, etc.), ist eine Beurteilung der gegenständliche Situation mittels Trittschallmessungen erforderlich. Dabei wird ein Tritschallhammerwerk auf der zu untersuchenden Trenndecke aufgestellt welches ein genormtes Klopfgeräusch verursacht. Im darunter liegenden Raum wird der über die Bauteile übertragene Schallpegel mittels eines Schallmessgerätes gemessen und mit den zulässigen Grenzwerten gemäß ÖNORM B 8115-2 verglichen. Aufbau: Fließestrich mit Wärme/Trittschalldämmung auf Stahlbetondecke…

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