GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Im Schlaf ist der Geruchsinn inaktiv! 70% der Personen die am Feuertod sterben werden nachts im Schlaf überrascht. 90% der Todesfälle sterben am giftigen Rauchgas. Im Schlaf ist der Geruchsinn beim Menschen nicht aktiv, der Gehörsinn aber schon! In Österreich sowie in Deutschland besteht in vielen Bundesländern eine „Rauchwarnmelderpflicht“. Österreich: Ausschlaggebend dafür ist die OIB Richtline 2, darin die Rauchmelderpflicht geregelt ist. Deutschland: Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde. Gemäß der Anwendungsnorm DIN 14676 müssen die zu installierenden Rauchwarnmelder nach der Gerätenorm DIN EN 14604 zertifiziert sein. K 10 Long FMR 3286 Flammex von GEV – Im Vordergrund steht immer die „Sicherheit“ Den Rauchmelder mit der Montageplatte verschrauben, Magnetolink-Platten an Rückseite und Decke kleben, anklicken, fertig! Keine aufwändige Inbetriebnahme, weder lautes noch staubiges Bohren und dank fest eingebauter 3 V Lithium Batterie 10 Jahre lang keinen Batteriewechsel: Der neue FlammEx Rauchmelder FMR 3286 von GEV vereint eine Vielzahl an Nutzervorteilen bei 5-jähriger Garantie. Etwa alle 35 Sekunden führt das Gerät einen Selbsttest durch. Zusätzlich lässt sich auf Tastendruck auch ohne Testspray eine echte Rauchkammerüberprüfung durchführen. Um eine gleichbleibende Funktionssicherheit über die Produktlebensdauer zu gewährleisten, sorgt eine elektronische Nachjustierung dafür, dass die Empfindlichkeit des Sensors konstant bestehen bleibt – vollautomatisch und jeden Tag. Die Produkteigenschaften des neuen FMR 3286 sind mit denen des FlammEx-Klassikers 3033 vergleichbar. Jedoch lässt sich sein kompletter Energiebedarf mit nur einer 3 V-Lithium-Batterie decken, die fest eingebaut mitgeliefert wird. Praktisch: Bei dem Einsatz in Küchennähe können Fehlalarme durch Kochdämpfe mit großer „Stumm-Taste“ verhindert werden. Und ein Edelstahlgitter schützt die Rauchkammer vor dem Eindringen von Staub und Insekten. Gegen Ende der 10-jährigen Laufzeit ist gemäß DIN EN 14604 noch genügend Restenergie für eine mindestens 30 Tage andauernde Störungsanzeige vorhanden. Damit können auch Urlaube sicher überbrückt werden. Wenn die zehnjährige Laufzeit der fest installierten Batterie abgelaufen ist, muss das Gerät durch ein neues ersetzt werden. Das entspricht auch der Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder DIN 14676, in der ein Austausch nach spätestens 10 Jahren gefordert ist. Weitere Informationen stehen…

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Über die Rauchmelderpflicht in Österreich haben wir schon berichtet, gemeinsam mit ATV-Life haben wir auch aufgedeckt dass sich kaum ein Bauträger daran hält. Erfreulich dass die lebensrettenden Rauchmelder nun auch bei IKEA angeboten werden. Weniger erfreulich dass ….

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Wieso sind Rauchmelder so wichtig? Rauchmelder sind Frühwarngeräte wenn man schläft. Im Schlaf ist der Geruchssinn quasi „abgeschaltet“ und man kann die Rauchgase nicht riechen. Schon vier, fünf tiefe Atemzüge führen zur Bewußtlosigkeit und zum Tod. Rauchgase sind nämlich sehr toxisch und daher so gefährlich. Wichtig ist allerdings dass der Rauchmelder funktioniert wenn es darauf ankommt. Wieso sind Rauchgase so gefährlich? In den heute in Wohnungen verwendeten Materialien wie Vorhänge, Stoffe der Polstermöbel etc. sind zahlreiche Kunststoffe enthalten. Bei der Verbrennung dieser Kunststoffe entsteht ein hochtoxisches Gemisch. Aber auch die Rauchgase von einem Holzofen sind tödlich, weil einfach zu wenig Sauerstoff eingeatmet werden kann.Wie kann man sich vor einer Rauchgasvergiftung schützen? Bei einem unbeaufsichtigten Brand ist der einzig wirksame Schutz vor einer Rauchgasvergiftung ein Rauchmelder. Wenn es z.B. in der Küche brennt, ist meistens die kochende Person anwesend und kann Löschmaßnahmen ergreifen. Wenn man allerdings beim Kochen z.B., durch ein Telefonat abgelenkt wird, bleibt nur noch ein Rauchmelder zu einer rechtzeitigen Warnung. Wo sollte man einen Rauchmelder anbringen? Rauchmelder gehören außer in Küche, Bad und WC in jeden Raum einer Wohnung. Rauchmelder sollten immer an der Decke montiert werden. Falls eine Deckenkonstruktion die Montage an der Decke nicht erlaubt, dann sind allfällige alternative Montagemöglichkeiten in der Bedienungs- und Montageanleitung des Rauchwarnmelders nachzulesen. Einfach den Rauchmelder auf einen Schrank zu legen ist jedenfalls keine Alternative. Wissenswertes über Rauchmelder Moderne Rauchmelder sind mit einer Langzeitbatterie ausgestattet, die einen Batteriewechsel unnötig machen. Außerdem sind diese Batterien fix eingebaut und können nicht entnommen werden. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass eine Umfrage in England – wo es seit Jahrzehnten eine Rauchmelderpflicht gibt – ergeben hat, daß mehr als die Hälfte der Melder auf Grund von fehlenden oder leeren Batterien nicht funktionierten. In der Richtlinie „vfdb 14-01“ wird diese Langzeitbatterie sogar ausdrücklich vorgeschrieben. Rauchmelder der letzten Generation arbeiten auch mit 3 V Batterien, gegenüber den alten  Rauchmeldern mit 9 V Batterie. Außerdem haben die Rauchmelder der neuen Bauart eine große Stummschalte-Taste womit eine schlaflose Nacht durch piepende Rauchmelder endgültig der Vergangenheit angehört. Rauchmelder und Umweltschutz Auch unter diesem Aspekt sind Rauchmelder mit Langzeitbatterie die einzige Alternative. Nach der 10 jährigen Laufzeit werden diese Melder an den Hersteller retourniert und recycelt. Bei einem billigen Melder müssen dagegen bis zu 10 Batterien über die gesamt Laufzeit gewechselt werden und damit wird auch entsprechend Sondermüll produziert. Rauchmelderpflicht in Österreich…

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Aufruf zur Umsetzung – Mangelhafte Umsetzung der OIB Richtline 2 /3.11 – Rauchwarnmelder! In meiner Eigenschaft als Brandschutzfachhändler muss ich feststellen, dass die Umsetzung der OIB Richtlinie 2, Absatz 3, Punkt 11 in Wien nur sehr mangelhaft passiert. Dabei müssten alle Bauten, die nach dem 12. Juli 2008 eingereicht wurden, verpflichtend Rauchmelder installiert haben. Das wäre bei der Erstellung der Fertigstellungsanzeige nach § 129 der Wiener Bauordnung durch den Ziviltechniker zu überprüfen. Auszug der OIB Richtlinie 2, Absatz 3, Punkt 11 – Rauchwarnmelder: In Wohnungen muss in allen Aufenthaltsräumen – ausgenommen in Küchen – sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet werden. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Ich möchte nun gerne die Wiener Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten – ev. auch NÖ und BGLD – nochmals auf die Gültigkeit der OIB Richtlinie erinnern bzw. darauf hinweisen, dass auf die Ausstattung mit Rauchmeldern zu achten ist. Günter Rittinger – für Rückfragen: info@sitas.at Quelle: www.oib.or.at – Veröffentlichungen; Daten des Inkrafttretens der OIB-Richtlinien in den einzelnen Bundesländern…

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