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Ruß in einem Querrohr zwischen Ofen und Schornstein! Das Feuer in dem Schornstein eines Hauses in Felsberg hat sich zu einem Wohnungsbrand ausgedehnt, den die Feuerwehr aber rasch unter Kontrolle hatte. Gemeldet wurde der Brand um 16.50 Uhr am ersten Weihnachtstag. Nach gut einer halben Stunde war er gelöscht. Laut Polizei hatte sich Ruß in einem Querrohr zwischen Ofen und Schornstein entzündet. Das Rohr verläuft hinter einem Wandschrank, in dem Kissen gelagert waren. Durch die Hitze platzte auch eine Glastür Der Schaden beläuft sich nach ersten Schätzungen der Polizei auf 7000 Euro. Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr in der Landgraf-Heinrich-Straße 4 in Felsberg schlugen die Flammen bereits über das Dach. Durch den schnellen Einsatz der Feuerwehrleute, die mit 38 Einsatzkräften und fünf Fahrzeugen, unter der Leitung des stellvertretenden Stadtbrandinspektors Stefan Dippel, vor Ort waren, konnten die Flammen schnell gelöscht und das Feuer auf den Durchgangsbereich der waagerechten Kaminrohrzuführung begrenzt werden. Brandlöschung Die Feuerwehrleute gingen über Steckleitern mit zwei Rohren vom Dach eines Anbaues vor und löschten den Brand von außen. Zwei weitere Trupps gingen über die Innentreppe des Dreifamilienhauses vor und stellten die Wasserversorgung für eine möglich Durchzündung sicher. Glücklicherweise waren aber alle Türen zu dem Brandraum geschlossen, so dass das Feuer nicht in die Räume vordringen konnte. Diesem Umstand ist es auch zu verdanken, dass alle Wohnungen in dem Gebäude bewohnbar bleiben. Insgesamt wurden acht Atemschutzgeräteträger eingesetzt. Außer der Feuerwehr war auch das Rote Kreuz aus Felsberg mit zwei Fahrzeugen und acht Helfen vor Ort. Gemeinsam mit dem Rettungsdienst aus Gudensberg versorgten sie eine 55-jährige Hausbewohnerin, die einen Schock erlitten und Rauch eingeatmet hatte, vor Ort. Fazit: Bezirksschornsteinfegermeister Thomas Pape, der ebenfalls an der Einsatzstelle war, wies nochmals darauf hin, dass in der Nähe von Schornsteinrohren keine brennbaren Gegenstände gelagert werden dürfen. Auch sollten bei Übergabe von Wohnungen von einem Mieter zum nächsten die Nachmieter unbedingt auf die Örtlichkeiten und die Art und Lage der Schornsteinrohre hingewiesen werden. Die Mieterin in der betroffenen Wohnung in Felsberg war erst im November eingezogen. Text & Bildquelle: HNA Online-Redaktion – hna.de Verlag Dierichs GmbH & Co KG BHH Redaktion: Hierzu möchten wir auf den Artikel „Rauchwarnmelder retten Leben“ hinweisen,…

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Hohe Dunkelziffer von Kohlenmonoxidtoten; CO – Melder bieten zusätzlichen Schutz! Letzte Woche  starb in Wien ein 9 jähriges Mädchen in der Badewanne, nach dem Sturz blieb das Mädchen regungslos liegen! „Vermutet wird eine Kohlenmonoxidvergiftung“! Abgesehen davon das leider sehr viele Personen die über eine Gastherme in Ihren vier Wänden verfügen, oft die Wartung an diesen Geräten vernachlässigen und sich dadurch einem schleichenden Tod aussetzen, haben zu wenig Personen Information über existierende CO-Melder! Kohlenmonoxid ist unsichtbar, giftig, geruchslos und geschmacklos. Kohlenmonoxid behindert die O2-Aufnahme im Blut, kleine Mengen lösen u.a. Kopfschmerz oder Übelkeit aus, größere Mengen führen in wenigen Minuten zum qualvollen Tod! Dies ist ein Apel an alle Gasthermennutzer! Der Verzicht der jährlichen Wartung von Gasthermen kann tödlich sein, schon wenige Atemzüge von CO sind tödlich Die Anbringung von Kohlenmonoxid-Melder kann Leben retten! Kohlenmonoxid-Melder alarmieren sobald gefährliche Konzentrationen an Kohlenmonoxidgasen erfasst werden. Kohlenmonoxid-Melder müssen der EN 50291 entsprechen. (EN 50291 – Elektrische Geräte für die Detektion von Kohlenmonoxid in Wohnhäusern – Prüfverfahren und Anforderungen an das Betriebsverhalten). Link zu Artikel betreffend der Bestimmungen und Wartung für Gasthermen, weitere Link als Informationsquelle mit mehr zum Thema! Auch stehen Kombinations-Meldegeräte (für Rauch und CO) deren Kosten für Jedermann erschwinglich sind am Markt zur Verfügung! In vielen Bundesländer „Österreichs“ besteht bei Neu.-und Umbauten auch im Privatbereich „Pflicht zu Rauchmeldermontage„, siehe „Änderungen in der OIB2 – Österreichisches Institut für Bautechnik„! Bildquelle: First Alert; sc05 Kohlenmonoxid-Kombimelder…

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