GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Im Schlaf ist der Geruchsinn inaktiv! 70% der Personen die am Feuertod sterben werden nachts im Schlaf überrascht. 90% der Todesfälle sterben am giftigen Rauchgas. Im Schlaf ist der Geruchsinn beim Menschen nicht aktiv, der Gehörsinn aber schon! In Österreich sowie in Deutschland besteht in vielen Bundesländern eine „Rauchwarnmelderpflicht“. Österreich: Ausschlaggebend dafür ist die OIB Richtline 2, darin die Rauchmelderpflicht geregelt ist. Deutschland: Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde. Gemäß der Anwendungsnorm DIN 14676 müssen die zu installierenden Rauchwarnmelder nach der Gerätenorm DIN EN 14604 zertifiziert sein. K 10 Long FMR 3286 Flammex von GEV – Im Vordergrund steht immer die „Sicherheit“ Den Rauchmelder mit der Montageplatte verschrauben, Magnetolink-Platten an Rückseite und Decke kleben, anklicken, fertig! Keine aufwändige Inbetriebnahme, weder lautes noch staubiges Bohren und dank fest eingebauter 3 V Lithium Batterie 10 Jahre lang keinen Batteriewechsel: Der neue FlammEx Rauchmelder FMR 3286 von GEV vereint eine Vielzahl an Nutzervorteilen bei 5-jähriger Garantie. Etwa alle 35 Sekunden führt das Gerät einen Selbsttest durch. Zusätzlich lässt sich auf Tastendruck auch ohne Testspray eine echte Rauchkammerüberprüfung durchführen. Um eine gleichbleibende Funktionssicherheit über die Produktlebensdauer zu gewährleisten, sorgt eine elektronische Nachjustierung dafür, dass die Empfindlichkeit des Sensors konstant bestehen bleibt – vollautomatisch und jeden Tag. Die Produkteigenschaften des neuen FMR 3286 sind mit denen des FlammEx-Klassikers 3033 vergleichbar. Jedoch lässt sich sein kompletter Energiebedarf mit nur einer 3 V-Lithium-Batterie decken, die fest eingebaut mitgeliefert wird. Praktisch: Bei dem Einsatz in Küchennähe können Fehlalarme durch Kochdämpfe mit großer „Stumm-Taste“ verhindert werden. Und ein Edelstahlgitter schützt die Rauchkammer vor dem Eindringen von Staub und Insekten. Gegen Ende der 10-jährigen Laufzeit ist gemäß DIN EN 14604 noch genügend Restenergie für eine mindestens 30 Tage andauernde Störungsanzeige vorhanden. Damit können auch Urlaube sicher überbrückt werden. Wenn die zehnjährige Laufzeit der fest installierten Batterie abgelaufen ist, muss das Gerät durch ein neues ersetzt werden. Das entspricht auch der Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder DIN 14676, in der ein Austausch nach spätestens 10 Jahren gefordert ist. Weitere Informationen stehen…

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Wieso sind Rauchmelder so wichtig? Rauchmelder sind Frühwarngeräte wenn man schläft. Im Schlaf ist der Geruchssinn quasi „abgeschaltet“ und man kann die Rauchgase nicht riechen. Schon vier, fünf tiefe Atemzüge führen zur Bewußtlosigkeit und zum Tod. Rauchgase sind nämlich sehr toxisch und daher so gefährlich. Wichtig ist allerdings dass der Rauchmelder funktioniert wenn es darauf ankommt. Wieso sind Rauchgase so gefährlich? In den heute in Wohnungen verwendeten Materialien wie Vorhänge, Stoffe der Polstermöbel etc. sind zahlreiche Kunststoffe enthalten. Bei der Verbrennung dieser Kunststoffe entsteht ein hochtoxisches Gemisch. Aber auch die Rauchgase von einem Holzofen sind tödlich, weil einfach zu wenig Sauerstoff eingeatmet werden kann.Wie kann man sich vor einer Rauchgasvergiftung schützen? Bei einem unbeaufsichtigten Brand ist der einzig wirksame Schutz vor einer Rauchgasvergiftung ein Rauchmelder. Wenn es z.B. in der Küche brennt, ist meistens die kochende Person anwesend und kann Löschmaßnahmen ergreifen. Wenn man allerdings beim Kochen z.B., durch ein Telefonat abgelenkt wird, bleibt nur noch ein Rauchmelder zu einer rechtzeitigen Warnung. Wo sollte man einen Rauchmelder anbringen? Rauchmelder gehören außer in Küche, Bad und WC in jeden Raum einer Wohnung. Rauchmelder sollten immer an der Decke montiert werden. Falls eine Deckenkonstruktion die Montage an der Decke nicht erlaubt, dann sind allfällige alternative Montagemöglichkeiten in der Bedienungs- und Montageanleitung des Rauchwarnmelders nachzulesen. Einfach den Rauchmelder auf einen Schrank zu legen ist jedenfalls keine Alternative. Wissenswertes über Rauchmelder Moderne Rauchmelder sind mit einer Langzeitbatterie ausgestattet, die einen Batteriewechsel unnötig machen. Außerdem sind diese Batterien fix eingebaut und können nicht entnommen werden. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass eine Umfrage in England – wo es seit Jahrzehnten eine Rauchmelderpflicht gibt – ergeben hat, daß mehr als die Hälfte der Melder auf Grund von fehlenden oder leeren Batterien nicht funktionierten. In der Richtlinie „vfdb 14-01“ wird diese Langzeitbatterie sogar ausdrücklich vorgeschrieben. Rauchmelder der letzten Generation arbeiten auch mit 3 V Batterien, gegenüber den alten  Rauchmeldern mit 9 V Batterie. Außerdem haben die Rauchmelder der neuen Bauart eine große Stummschalte-Taste womit eine schlaflose Nacht durch piepende Rauchmelder endgültig der Vergangenheit angehört. Rauchmelder und Umweltschutz Auch unter diesem Aspekt sind Rauchmelder mit Langzeitbatterie die einzige Alternative. Nach der 10 jährigen Laufzeit werden diese Melder an den Hersteller retourniert und recycelt. Bei einem billigen Melder müssen dagegen bis zu 10 Batterien über die gesamt Laufzeit gewechselt werden und damit wird auch entsprechend Sondermüll produziert. Rauchmelderpflicht in Österreich…

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Feuerschutztüren und der sorglosen Umgang in öffentlichen Geäbuden!  „Entweder sind die Türen verstellt, mit falschen Beschlägen (Schlösser, Drücker, Türschließer u.ä.) ausgestattet. Noch schwerer wiegen Wartungsmängel bzw. funktionslose Türen. Dies z.B. durch fehlende Gummidichtungen, Bodendichtungen, defekte Schließer, falsche Wandanschlüsse oder schlichtweg falsch eingebaute Türen. Fehlende Wartung an Feststellanlagen, falsch angebrachte oder fehlende Rauchmelder, seit Jahren nicht gewartete Drehtürantriebe oder RWA Anlagen gefährden ebenfalls alle Besucher dieser Orte. Dies ist auch in Altenheimen, Krankenhäusern, Schulen, also Orte wo sich Hilfsbedürftige und im Katastrophenfall hilflose oder solche Personen aufhalten die sich mit der Örtlichkeit nicht auskennen. Ebenfalls in Kaufhäusern ist es nicht besser. Wer so handelt, muss sich grobe Fahrlässigkeit nachsagen lassen. Die Prüfung einer Türe kostet nur ca 5,- € bis 10,- €, mit Rauchmelder ca 15,- € bis 25,- €. Dieser Betrag kann Menschenleben retten! Sicherlich mag das für einen Betreiber ein nicht unerheblicher Kostenfaktor sein. Sollte aber der eigene Anverwandte wegen einer fehlenden Dichtung zu Schaden kommen, wird auch der sparsamste Betreiber dies beklagen und nach dem Warum fragen. Wer erklärt nach einem Brand in dem ein naher Angehöriger zu Schaden gekommen ist, das dies an einer nicht schließenden Türe oder nicht gewarteter RWA Anlage gelegen hat? Was kostet ein Menschenleben? Die Betreiber dieser Häuser sind sich außerdem nicht der Konsequenz bewusst, dass sie selber persönlich zur Rechenschaft gezogen werden. Darüber hinaus werden über 60% der von Brandschäden betroffenen Betriebe wegen versagter Versicherungszahlungen nicht wieder eröffnet. Die Versicherungen verweigern u.a. bei fehlenden Wartungsnachweisen die Zahlung.  SV Josef Fassbender, Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Metallbauermeister, Brandschutzbeauftragter; Euskirchener Straße 89, D-53902 Bad Münstereife Sanierung nach Brandschaden…

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Brandtote am Osterwochenende  – Rauchwarnmelder retten Leben! Am diesjährigen Osterwochenende kam eine 52 Jährige in Grametten bei einem Wohnungsbrand ums Leben! Der Brand dürfte durch eine Zigarette ausgelöst worden sein. Das Feuer hat im Dachgeschoß seinen Ausgang genommen, laut Ermittlungen zufolge wurde im Ausgangsraum ein Aschenbecher sichergestellt. Zeugen bemerkten den Brand gegen 13:50 und konnten auf Grund der Rauchentwicklung nicht in das Haus vordringen. Der Sachschaden überschreitet vermutlich über 100.000 Euro! In Deutschland ist „Freitag der 13“  kein Unglückstag sondern der bundesweite Rauchmelder-Tag! Also werden Freitag der 13. April. 2012 sowie am Freitag den 13.Juli.2012 dem elektronischen Gerät gewidmet. Ein Rauchmelder erkennt frühzeitig Brandrauch, Bewohner werden durch das akustische Signal rechtzeitig gewarnt, weiß Ihre Feuerwehr. Auch wir Österreicher sollten diesen Tag als „Rauchmeldertag“ anerkennen und uns um das Thema „Sicherheit“ kümmern. Rauchmelder sind mindestens im Schlaf- und Kinderzimmer sowie in Fluren anzubringen, nicht dagegen in Küche oder Badezimmer wo normalerweise starker Dampf entsteht. Rauchmelder retten Leben! Immerhin gilt die Rauchmelderpflicht in Österreich nun schon in  5  Bundeländern. Quelle: www.oib.or.at Auszug der OIB Richtlinie 2, Absatz 3, Punkt 11 – Rauchwarnmelder: In Wohnungen muss in allen Aufenthaltsräumen – ausgenommen in Küchen – sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet werden. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Link zu Artikel der BHH.org: Umsetzung der OIB Richlinie 2/3.11 –  – Rauchwarnmeldepflicht – Deutschland  …

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Aufruf zur Umsetzung – Mangelhafte Umsetzung der OIB Richtline 2 /3.11 – Rauchwarnmelder! In meiner Eigenschaft als Brandschutzfachhändler muss ich feststellen, dass die Umsetzung der OIB Richtlinie 2, Absatz 3, Punkt 11 in Wien nur sehr mangelhaft passiert. Dabei müssten alle Bauten, die nach dem 12. Juli 2008 eingereicht wurden, verpflichtend Rauchmelder installiert haben. Das wäre bei der Erstellung der Fertigstellungsanzeige nach § 129 der Wiener Bauordnung durch den Ziviltechniker zu überprüfen. Auszug der OIB Richtlinie 2, Absatz 3, Punkt 11 – Rauchwarnmelder: In Wohnungen muss in allen Aufenthaltsräumen – ausgenommen in Küchen – sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet werden. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Ich möchte nun gerne die Wiener Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten – ev. auch NÖ und BGLD – nochmals auf die Gültigkeit der OIB Richtlinie erinnern bzw. darauf hinweisen, dass auf die Ausstattung mit Rauchmeldern zu achten ist. Günter Rittinger – für Rückfragen: info@sitas.at Quelle: www.oib.or.at – Veröffentlichungen; Daten des Inkrafttretens der OIB-Richtlinien in den einzelnen Bundesländern…

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Wohnungsbrand – Feuerwehr vermutet als Ursache den Kühlschrank In 1160 Wien wurde am 25.Mai gegen 22:00 Uhr die Feuerwehr zu einem Wohnungsbrand gerufen. Ausgelöst wurde das Feuer vermutlich durch den Kühlschrank! Der Brand breitete sich schnell auf die komplette Küche aus, so wurden die Löscharbeiten der Feuerwehr noch erschwert. Nach dem Einsatz von Hochleistungslüfter konnte das Gebäude in kurzer Zeit wieder betreten werden. Die Möglichkeiten der Brandentstehung sind vielfältig. Häufige Ursachen bilden Defekte in elektrischen Gerätschaften und Anlagen, vergessene Braten auf dem Herd, Brennspiritus auf heißer Grillkohle, Rauchen im Bett, zündelnde Kinder, achtlos weggeworfene Zigaretten, leichtsinniger Umgang oder auch falsch gelagerte brennbare Stoffe, Kerzen. Meist ist Leichtsinn, keine Kenntnis oder Fahrlässigkeit die Ursache eines Brandes. Elektrik Viele Brände entstehen aufgrund Fehler in elektrischen Anlagen oder auch leichtsinniger Umgang mit elektrischen Haushaltsgeräten. Oft werden die Stromleitungen einfach überlastet. Dies kann jedoch auch geschehen weil zu viele Verbraucher an einer Steckdose angeschlossen sind. Auch wenn Elektrogeräte auf Stand-by geschalten sind, sind diese unter Spannung. Durch Überhitzung kann ein Brand entstehen. Geräte immer vom Netzstecker ziehen! Auch machen Hobbyhandwerker hier schnell Fehler, die lebensgefährlich sein können. Eltern verdunkeln im Kinderzimmer gerne die Nachttischlampe mit einem Tuch oder bedecken Heizgeräte mit feuchten Textilien…. Falsche Lagerung im Keller oder Abstellräume Campinggasflaschen bzw. brennbare Flüssigkeiten dürfen grundsätzlich nicht im Keller oder Abstellräume gelagert werden – siehe Brandschutzordnung TRVB 128. Vorrangig ist „Brände“ zu verhindern, doch warum findet man in Privathaushalten Österreichs kaum Brandmelder? Die Produkte müssen den Anforderungen der DIN / ÖNORM – EN 14604 entsprechen! Auch regelt die OIB Richtline 2 den Brandschutz in der Bauordnung. Die Kosten für Rauchmelder sind minimal sodass sich jeder „Sicherheit“ leisten kann. Manch Produkte sind auch mit zusätzlichen Thermosensoren verknüpft, dass führt zu einer zuverlässigeren Reaktion und Detektion des Melders wie zum Beispiel der FireAngel ST-620. Mehr Information zu Rauchmelder auf flammex.cc und first-alert.at…

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Leider nur in Deutschland, in Österreich ist noch nicht einmal die Rauchmelderpflicht komplett umgesetzt! Wien (OTS) – „In Deutschland gibt es jedes Jahr einen Rauchmeldertag, und zwar immer an einem Freitag, den 13. Bei uns in Österreich ist noch nicht einmal die Rauchmelderpflicht von allen Bundesländern komplett umgesetzt“, bedauert Günter Rittinger, Geschäftsführer der SITAS GMBH und First Alert Repräsentant in Österreich. „Obwohl längst erwiesen ist, daß Rauchmelder Leben retten und Eigentum schützen wird offensichtlich in Kauf genommen, dass jährlich etwa 70 Menschen am Brandrauch ersticken und sterben.“ Mit einer beängstigenden Regelmäßigkeit kann man den Medienberichten entnehmen, dass wieder irgendwo in Österreich jemand bei einem Feuer zu Tode gekommen ist. Und praktisch niemals wird darüber berichtet, dass der Einsatz eines Rauchmelders Menschenleben gerettet hätte. Warum wird die Wirksamkeit und Notwendigkeit von Rauchmelder derart konsequent totgeschwiegen? „Dabei hat sich die Technik bei Rauchmeldern rasant weiterentwickelt“, führt Rittinger weiter aus. „so gibt es jetzt Rauchmelder, bei denen die Batterie nicht mehr gewechselt werden muss. Mit einer Batterie für 10 Jahre Haltbarkeit ausgestattet, sind diese Rauchmelder nicht nur der Stand der Technik sondern auch ökonomisch und ökologisch den Billigmeldern weit überlegen und letztendlich auch von der Kostenseite her günstiger“, schloss Rittinger. Bildquelle: Sitas GmbH…

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Deutschland – Bauherrenhilfeautor Carsten Engel unterstreicht den geringen Aufwand für ein Höchstmaß an Sicherheit Hallo lieber Internetuser, heute möchte ich aufzeigen, wie Sie mit wenig Aufwand ein Höchstmaß an Sicherheit vor auftretendes Feuer erlangen. Früher oder später werden Rauchmelder in Immobilien Pflicht. Und das ist meiner Meinung auch richtig und sinnvoll. Wesentlich sinnvoller als z. B. Umweltplaketten bei den Autos. Die meisten Brandopfer – ca. 70% – Verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. Ca. 95% der Brandverunglückten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung! Rauchmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt. Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken. Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus: Rauchmelder (Brandmelder) retten Leben – der laute Alarm des Rauchmelders (auch Rauchwarnmelder oder Brandmelder, Feuermelder genannt) warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen. Woran erkennt man gute Rauchmelder? Sicher gibt es wie in vielen anderen Dingen auch große Qualitätsunterschiede. Drei Punkte sollten bei der Wahl eines Raumelders beachtet werden: 1. Der Rauchmelder sollte eine TÜV Prüfung durchlaufen haben. 2. Der Rauchmelder sollte VdS (Verband der Sachversicherer) zugelassen sein. 3. Nach der Montage eine Probefunktion mit Qualm (Z. B. Zigarettenqualm) durchführen. Hierbei  sollte darauf geachtet werden, dass der Rauchmelder so laut ist, dass man im Ernstfall auch geweckt wird. Was kann man tun? Also ich habe in den Fluren und im Schlafraum Rauchmelder installiert. Meine Rauchmelder habe ich für gerade mal etwa 5,00 € / Stück gekauft. TÜV geprüft, VdS zugelassen und sehr, sehr laut. Die Installation sollte mindestens in den Fluren und Schlafräumen erfolgen. Viele Menschen denken sicherlich, dass die Küche ein großes Gefahrenpotential darstellt. Das ist sicher auch richtig. Doch wenn man kocht ist man normalerweise auch in der Küche oder in unmittelbarer Nähe. Zudem würde bei einer Installation in der Küche, der Rauchmelder öfters losgehen als man für möglich hält. Für recht wenig Geld können Sie viel Sicherheit schaffen, für alle die Ihnen am Herzen liegen. Beispiele von Umsetzungsfristen in…

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