GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Im Schlaf ist der Geruchsinn inaktiv! 70% der Personen die am Feuertod sterben werden nachts im Schlaf überrascht. 90% der Todesfälle sterben am giftigen Rauchgas. Im Schlaf ist der Geruchsinn beim Menschen nicht aktiv, der Gehörsinn aber schon! In Österreich sowie in Deutschland besteht in vielen Bundesländern eine „Rauchwarnmelderpflicht“. Österreich: Ausschlaggebend dafür ist die OIB Richtline 2, darin die Rauchmelderpflicht geregelt ist. Deutschland: Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde. Gemäß der Anwendungsnorm DIN 14676 müssen die zu installierenden Rauchwarnmelder nach der Gerätenorm DIN EN 14604 zertifiziert sein. K 10 Long FMR 3286 Flammex von GEV – Im Vordergrund steht immer die „Sicherheit“ Den Rauchmelder mit der Montageplatte verschrauben, Magnetolink-Platten an Rückseite und Decke kleben, anklicken, fertig! Keine aufwändige Inbetriebnahme, weder lautes noch staubiges Bohren und dank fest eingebauter 3 V Lithium Batterie 10 Jahre lang keinen Batteriewechsel: Der neue FlammEx Rauchmelder FMR 3286 von GEV vereint eine Vielzahl an Nutzervorteilen bei 5-jähriger Garantie. Etwa alle 35 Sekunden führt das Gerät einen Selbsttest durch. Zusätzlich lässt sich auf Tastendruck auch ohne Testspray eine echte Rauchkammerüberprüfung durchführen. Um eine gleichbleibende Funktionssicherheit über die Produktlebensdauer zu gewährleisten, sorgt eine elektronische Nachjustierung dafür, dass die Empfindlichkeit des Sensors konstant bestehen bleibt – vollautomatisch und jeden Tag. Die Produkteigenschaften des neuen FMR 3286 sind mit denen des FlammEx-Klassikers 3033 vergleichbar. Jedoch lässt sich sein kompletter Energiebedarf mit nur einer 3 V-Lithium-Batterie decken, die fest eingebaut mitgeliefert wird. Praktisch: Bei dem Einsatz in Küchennähe können Fehlalarme durch Kochdämpfe mit großer „Stumm-Taste“ verhindert werden. Und ein Edelstahlgitter schützt die Rauchkammer vor dem Eindringen von Staub und Insekten. Gegen Ende der 10-jährigen Laufzeit ist gemäß DIN EN 14604 noch genügend Restenergie für eine mindestens 30 Tage andauernde Störungsanzeige vorhanden. Damit können auch Urlaube sicher überbrückt werden. Wenn die zehnjährige Laufzeit der fest installierten Batterie abgelaufen ist, muss das Gerät durch ein neues ersetzt werden. Das entspricht auch der Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder DIN 14676, in der ein Austausch nach spätestens 10 Jahren gefordert ist. Weitere Informationen stehen…

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