Deutschlandmeldung – Wer sich für den Bau des Eigenheims entscheidet, wünscht sich ein Haus nach individuellen Vorstellungen. Die Anfertigung nach Maß ist allerdings auch mit gewissen Risiken behaftet: Nicht selten kommt es zu Schäden am Bau; darüber hinaus gehen von der Baustelle auch Gefahren aus, für die der Bauherr in unbegrenzter Höhe haftet. Spezielle Versicherungen sorgen dafür, dass sich die Risiken für Bauherren minimieren lassen. Bauleistungsversicherung obligatorisch Handelt es sich nicht gerade um ein Fertighaus, zieht sich die Bauzeit eines neuen Hauses durchaus über einige Monate. In dieser Zeit kann es zu erheblichen Schäden kommen, die zusätzliche Kosten verursachen: Egal ob Vandalismus, höhere Gewalt oder außergewöhnlichen Naturereignisse, ein nicht fertig gestelltes Haus ist besonders anfällig gegen diese Art von Schäden. So ist es beispielsweise möglich, dass der Boden nicht die Tragfähigkeit hat, die ursprünglich angenommen wurde. Auch Materialfehler können das Bauvorhaben verzögern und zusätzliche Kosten verursachen. Für diese Art von Mängeln ist der Bauunternehmer nicht haftbar zu machen, sodass das Risiko wieder auf den Bauherrn zurückfällt – dessen finanzielle Leistungsfähigkeit durch das Bauvorhaben als solches ohnehin schon ausgereizt sein dürfte. Die sogenannte Bauleistungsversicherung kommt für diese Art von Mängeln auf. Es ist dabei nicht zwingend notwendig, dass die Police vom Bauherrn abgeschlossen wird. Genauso können sich Bauunternehmer um diese Versicherung kümmern; einer von beiden sollte aber in jedem Fall aktiv werden. Hier gibt es mehr zum Thema. Feuerrohbauversicherung von Banken gefordert Ob eine Feuerrohbauversicherung notwendig ist, erscheint hingegen fraglich. Diese Police schützt vor dem Risiko, dass ein Rohbau durch Feuer beschädigt oder sogar vollständig zerstört wird. Die Banken fordern eine solche Versicherung allerdings in der Regel, wenn ein Immobilienkredit bewilligt werden soll. Üblicherweise ist diese Versicherung aber in einer Gebäudeversicherung enthalten, die nach der Fertigstellung des Hauses ohnehin fortgeführt werden sollte. Mehr Informationen zur der Versicherung. Ansprüche Dritter: Privathaftpflichtversicherung mit zu geringen Deckungssummen Vom Bau als solches können besondere Gefahren für Dritte ausgehen, für die der Bauherr in unbegrenzter Höhe haftet. Prinzipiell tritt eine ohnehin unverzichtbare Privathaftpflichtversicherung für solche Risiken ein, allerdings sind die Beträge in der Regel auf Bausummen von 50.000 Euro limitiert. In einigen Policen sind sogar noch geringere Beträge festgeschrieben, die für einen übliches Einfamilienhaus kaum ausreichend sind. Für Umbauten und Modernisierungen ist die Privathaftpflicht demnach durchaus hinreichend, bei einem Neubau erscheint eine Bauherrnhaftpflichtversicherung allerdings unumgänglich. Hier liegen die Deckungssummen je nach…
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