GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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1992 den Stadterneuerungspreis für eine besonders gelungene Renovierung, 2010 die Plakette „naturnahe Grünoase“  von der Wiener Umweltschutzabteilung MA22 erhalten. Dazwischen aber liegt ein menschliches Schicksal welches auch der renommierte Journalist Andreas Wetz in seinem Presse-Artikel nur ansatzweise beschreiben kann. Die Dreharbeiten zur Staffel 2 der ATV-Serie „Pfusch am Bau“ haben bereits begonnen…

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KIAB – Aufdeckung illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) und drakonische Strafen! Aufgrund der Novellierung des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2006 (BGBl I 2006/99) wurde die KIAB mit Wirkung 01.01.2007 den Finanzämtern unterstellt. Ziel dabei war es, durch die Verlagerung des Aufgabenbereiches von den Zollbehörden zu den Finanzbehörden eine Effizienz in den Bereichen Kontrolle und Aufdeckung illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung zu erreichen. Durch die organisatorische Eingliederung der KIAB in den Bereich der Finanzbehörden wurden die Schnittstellen zwischen den Zollbehörden und den Finanzbehörden verbessert und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen wie auch Einbringungsmaßnahmen und Lohnabgabefestsetzungen ermöglicht. Fazit: Im Hinblick auf die teilweise drakonischen Strafen gemäß § 28 AusIBG bei Nichtbeachtung der entsprechenden Vorschriften ist jedenfalls die Einhaltung der vorstehender Voraussetzungen geboten. Dr. Alexander Mirtl, M.B.L. Rechtsanwalt Einhaltung und Voraussetzungen: Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) und drakonische Strafen! Rechtsanwälte HASCH & PARTNER…

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Warum Sie einen Sachverständigen für ein mängelfreies Traumhaus ohne Pfusch am Bau benötigen… Bauherrenhilfeautor: Carsten Engel: Hallo lieber Internetuser, was nutzt das Beste Material, wenn die Verarbeitung nicht fachgerecht ausgeführt wird? Diese Frage muss man sich bei fast allen Gewerken stellen. Bei jenen Gewerken, die am Ende sichtbar bleiben (z. B. beim Fliesen, Klinker, Fenster etc.) oder bei Bauteilen, die einen erheblichen Einfluss auf bauphysikalische und konstruktive Anschlüsse (z. B. undichte oder ungedämmte Anschlussfugen, ungleiches Fugenbild, undichte Folie im Dachausbau etc.) haben, ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Den Rohbau habe ich bewusst nicht erwähnt, da er allein etwa 60% der gesamten Bausumme ausmacht. Deshalb ist der Rohbau auch besonders kritisch zu bewerten. Ihn gilt es nicht nur richtig einzumessen, fachgerecht abzudichten und statisch korrekt auszuführen.  Die Höhen, also den Ebenen der Fundamente und der Bodenplatte sind besonders genau zu prüfen. Denn wenn an dieser Stelle die Höhen falsch übertragen werden, also falsch betoniert wird ist das Chaos vorprogrammiert. Ein Fehler den man nie wieder korrigieren kann und der unter Umständen den Ruin des Bauherrn bedeutet. Wenn das Haus ein paar Zentimeter zu hoch steht mag es noch gut gehen, aber ein paar Zentimeter zu tief. Dann läuft das Wasser in Richtung Haus und möglicherweise können Sie Ihr Schmutzwasser nicht mal mehr richtig ins örtliche Entwässerungssystem ableiten. Da ich aus Erfahrung weiß, dass am Bau immer irgendwo gepfuscht wird, ist es in meinen Augen schon fast eine Harakiri Aktion so ein Projekt ohne Sachverständigen zu planen. Stellen Sie sich z. B. vor, Sie suchen sich eine Fliese von 50€/m2 oder teurer aus und der Fliesenleger erzeugt ein ungleiches Fugenbild, oder einen katastrophalen Fliesenspiegel. Oder Sie möchten eine hoch wärmegedämmte extravagante Aluminiumhaustür, und stellen später fest,  dass sich auf Grund von unzureichend gedämmten Anschlüssen zum Mauerwerk, Schwitzwasser auf die Haustür bildet. Da ist Schimmelbildung garantiert! Es gibt unzählige Beispiele wo Fehler gemacht werden können. Das Material ist dabei am wenigsten Schuld. Es sind meistens die ausführenden Handwerksfirmen. Von schlechter Aus-, und Weiterbildung sowie Zeitdruck, ja sogar bis keine Lust oder das haben wir schon immer so gemacht ist alles vertreten. Wie Sie es auch drehen, Sie haben 2 Möglichkeiten, dass Ihnen so etwas nicht passiert. Sie fangen gar nicht erst an zu bauen (was meiner Meinung nach keine gute Lösung darstellt) Sie informieren sich ausgiebig und nehmen sich entsprechende Sachverständige für Ihr Projekt zur Seite. Ganz wichtig an dieser Stelle ist die Unabhängigkeit…

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Sorgenloser Hausbau – holen Sie sich Unterstützung Oft erleben Bauherren kein glückliches Erwachen sobald Schwierigkeiten bzw. Mängel während des Bauens oder nach Fertigstellung des Projektes „Traumhaus“ aufkommen! Die Ausgaben im Vorfeld kalkuliert übersteigen dann die Möglichkeiten. Ein Grund kann ein in Konkurs gehendes Bauunternehmen sein, die einen unfertigen Bau bzw. leider oft mangelbehafteten Bau hinterlassen. Die getroffene Vereinbarung  auf „ein fertiges, mangelfreies Haus“ mit der Baufirma ist dann meist hinfällig! Die AK-Oberösterreich gibt Hilfestellungen wie, Beratungsgespräche, Interventionen oder auch Hilfestellungen beim Gerichtsgang. Das angeführte Video der AK OÖ zeigt eine Familie deren Traumhaus Mängel vorweist, die Kontaktversuche zur Baufirma blieben erfolglos – die AK Oberösterreich hilft weiter. Bedenken Sie unbedingt bei der Beauftragung alle Absprachen schriftlich festzuhalten, keine überhöhten Vorauszahlungen zu leisten und einen unabhängigen Sachverständigen in das Projekt einzubinden! Um Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen kann eine Baubegleitung sowie ein Beistand bei der Endabnahme nur positiv Wirken, Mängel werden aufgezeigt –negative Überraschungen werden minimiert und der Weg zum sorgenfreiem Wohnen ist sorgenfreier beschritten.

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Folgende Anfrage erreichte die Bauherrenhilfe.ORG am 10.9.2020  Bin gelernter KFZ- Mechaniker, arbeite aber bereits 25 Jahre am Bau als angelernter Arbeiter. Problemfall: Habe im Mai und Juni 2008 auf einer Liegenschaft eine Terrasse errichtet. Mit Schotterung, Beton und Plattenverlegung. Ich habe diese Arbeiten bestens Gewissens durchgeführt. Ich habe keine Rechnung ausgestellt, der Auftraggeber war einverstanden. Ich habe keinen Gewerbeschein oder sonstige Ausbildung im Baugewerbe. Es sind bereits nach einem halben Jahr Risse in der Terrasse aufgetreten. Der Auftraggeber wollte eine Wiedergutmachung dieses Schadens. Ich lehnte diese aber im Beisein von Zeugen ab. Weil der Auftraggeber mir damals nicht mitteilen konnte wie die Entwässerung verläuft. Und laut Auftraggeber ist auf der ganzen Liegenschaft kein Sickerschacht vorhanden, wurde auch im Beisein von Zeugen gesagt. Jetzt ungefähr 2 Jahre nach diesem Auftrag, verklagt mich der Auftraggeber auf Schadensersatz in Höhe von 15 000 Euro. Die Baustellenkosten wurden damals vom Auftraggeber gedeckt und es wurde mir nur die Arbeitsleistung von meinen Kollegen und mir in Höhe von 1000,00 Euro ausbezahlt. Weiters fordert der Auftraggeber: Rückzahlung des erhaltenen Werklohns. Abgabe einer Haftungserklärung für die aufgetretenen Mängel und die in der Folge daraus resultierenden C. Kosten des Anwalts übernehmen. Der Prozess läuft bereits, es wurde aber noch nie erwähnt, dass ich keinen Gewerbeschein besitze und ich sowie meine Kollegen nur angelernte Arbeiter sind. Meine Frage, kann ich mit meiner Ausbildung Gewährleistung geben bzw. muss ich in diesem Fall haften. Da ich mich bereits auf dieser Homepage erkundigt habe und diesen Text durchgelesen habe: http://bauherrenhilfe.org/schwarzarbeitpfusch-und-gewahrleistung/ –glaube ich, dass ich nicht haften muss bzw. Gewährleistung geben darf. Ich bitte um schnelle Antwort. Beantwortung durch Bauherrenhilfeautor Herrn Rechtsanwalt Mag. Arthur Machac am 13.9.2010: Sehr geehrter Herr ……. Um Unklarheiten auszuräumen. Natürlich haften Sie sowohl aus dem Titel der Gewährleistung als auch für Schadenersatz, der für sie ungünstige Unterschied ist, dass man einen „Pfuscher“ nicht gerichtlich zur Verbesserung auffordern kann. Da ja das Urteil des Zivilgerichtes sonst öffentliches Rechts nämlich die Gewerbeordnung brechen würden. Mit vorzüglicher Hochachtung  Rechtsanwalt Mag. Arthur Machac…

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Vermutlich 50% der gedämmten Kellerbauwerke werden mit Noppenmatten versehen. Wird damit ein „bautechnischer Fehler“ akzeptiert beziehungsweise zum „Stand der Technik“? Wohl nicht, weder in Herstellervorschriften -außer in denen mancher Noppenmattenhersteller- noch in Normenschriften wird von Noppenmatten geschrieben. Je nach Wasserangriff kann eine Dränung nach DIN 4095 nötig werden. Da wird von „Flächendrän“ geschrieben. Mit welchen Materialien eine Flächendrainage hergestellt wird bleibt freigestellt. Ob mittels Noppenmatten MIT SCHUTZVLIES wie von Dörken oder mit einem Dränschalstein, die Ausführung muss bautechnisch korrekt ausgeführt werden.

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So dürfte sich der Bauträger der 28 Reihenhäuser vermutlich gedacht haben. Die Dämmung spielte eine untergeordnete Rolle. Im Preis tut sie das zumindest bei begehbaren Dämmelementen für die oberste Geschossdecke nicht. 30 Euro /m2 sind da schnell mal nötig, so nicht unser Bauträger, der hat eine billige, lose Glaswolledämmung als Rollenware gekauft und als obere Lage eine filigrane Holzkonstruktion mit Gipskartonplatten gebastelt. (28x) Man kann sich vorstellen wie eine solche Dämmung verlegt wird. Es läßt sich kaum vermeiden dass durch die Begehung während der Verlegung die Dämmung verrutscht und komprimiert (Beschädigt) wird.

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