Planungshinweise zur Plelletsheizung! LAGERRAUM: Die Lage des Holzpelletlagers und des Heizraumes Die Pellets werden mittels Tankwagen angeliefert und in den Lagerraum eingeblasen. Diese Tankwagen verfügen über einen Pumpschlauch mit max. 30 m Länge. Der Pelletslagerraum (bzw. die Befüllkupplungen) soll daher max. 30 m von der Hauszufahrt entfernt sein. Wenn möglich, sollte der Pelletslagerraum an eine Außenmauer angrenzen, da die Befüllstutzen von außen zugänglich sein sollen. Bei innenliegendem Lagerraum müssen die Einblas- und Abluftrohre bis an die Außenmauer geführt werden. (Achtung – Bestimmungen des Brandschutzes beachten!). Der Heizraum sollte ebenfalls an eine Außenmauer angrenzen, weil dadurch eine direkte Be- und Entlüftung des Heizraumes möglich ist. Bei innenliegendem Heizraum muss ein Lüftungsrohr (mind. 200 cm²) bis an die Außenmauer geführt werden. HINWEIS: Grundsätzlich müssen Lagerräume „trocken“ sein. Nässe führt dazu, dass die Pellets aufquellen und zerstört werden. Bei feuchten Räumen ist ein Gewebetank zu verwenden. Lagerraum; Bildquelle: ÖkoFEN Forschungs- und EntwicklungsgesmbH Lagerraum; Bildquelle: ÖkoFEN Forschungs- und EntwicklungsgesmbH Elektroinstallation: Im Pelletslagerraum dürfen sich keine Lichtschalter, Steckdosen, Lichtlampen oder Verteilerdosen u. dgl. befinden. Heizungsanschluss: Die Anlage ist steckerfertig vorverdrahtet. Im Heizraum ist lediglich eine Lichtstrom-Steckdose (230 Volt) notwendig. Not-Aus-Schalter: Außerhalb des Heizraumes – im Bereich der Heizraumtür – muss ein „Not-Aus-Schalter“ angebracht werden. Die Größe des Holzpellets-Lagerraumes: Grundsätzlich sollte der Pelletslagerraum länglich rechteckig sein, wobei die Raumbreite – wenn möglich – 2,0 m nicht übersteigen soll: z. B.: 2 m x 3 m oder 1,8 m x 3,2 m etc. Je schmäler der Raum ist, desto weniger „Leerraum“ bleibt. Die Größe des benötigten Lagerraumes hängt von der Gebäudeheizlast ab. Berücksichtigt man das nicht nutzbare Raumvolumen, so ergibt sich folgende Faustregel: pro 1 kW Heizlast = 0,9 m³ Lagerraum (inkl. Leerraum) Lagerraum; Bildquelle: ÖkoFEN Forschungs- und EntwicklungsgesmbH Wie statte ich meinen Heiz- und Lagerraum aus? Umfassungswände: Die Umfassungswände und die Geschossdecke des Pelletslagerraumes und des Heizraumes müssen der Brandwiderstandsklasse F 90 entsprechen. Die Umschließungswände müssen den statischen Anforderungen der Gewichtsbelastung durch die Holzpellets standhalten (Schüttgewicht ca. 650 kg/m³). Die Lagerraumwände sowie deren Verankerung im umgebenden Mauerwerk müssen sach- und fachgerecht entsprechend den Regeln der Technik ausgebildet sein. Decken und Wände sind so zu gestalten, dass es nicht durch Abrieb oder Ablösungen zu einer Verunreinigung der Holzpellets kommt. Heiz und Lagerraum; Bildquelle: ÖkoFEN Forschungs- und EntwicklungsgesmbH Türen: Wie auch bei allen anderen Heizsystemen ist die Heizraumtür…
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