Informationen zum neuen Energieausweis-Vorlagegesetz (EAVG) 2012! Die jüngste Auflage des Open Lab von Hausverstand.Com am 13. Juni 2012 behandelte das für die Immobilienbranche wichtige Thema des Energieausweises. Die Info-Veranstaltung, die sich speziell an Liegenschaftseigentümer, Projektentwickler, Hausverwalter und Makler richtete, setzte sich mit dem neuen Energieausweis-Vorlagegesetz (EAVG) 2012, das mit 1. Dezember in Kraft treten wird, auseinander, erörterte die daraus entstehende rechtliche Situation für Verwalter und Makler, und klärte über die Chance auf, die der Energieausweis als Basis für eine künftige nachhaltige Sanierung bietet. Zahlreiche Akteure der Immobilientreuhänderbranche nutzten die Gelegenheit, sich über diese brennenden Fragen zu informieren. *) Bereits die Führung durch das Open Lab stieß auf großes Interesse Thema der Ausstellung: Wie ein denkmalgeschütztes Gründerzeitgebäude auf Passivhausniveau optimiert werden kann. Die Impulsreferate trafen exakt den Nerv der ZuhörerInnen – darunter erfreulicherweise wieder viele weibliche ImmobilienexpertInnen. DI Schuh legte zum Auftakt die ursprüngliche Ziele der EU zur Einführung des Energieausweises dar: Steigerung der Energieeffizienz bei Gebäuden, mehr Transparenz am Immobiliensektor, Reduktion der CO2-Emissionen, Einhaltung der Klimaschutzziele, Impulse für die Bauwirtschaft und Erhöhung der Sanierungsrate. Er plädierte für aussagekräftigere thermisch-energetische Bewertungen, die als Grundlage für nachhaltige Sanierungen herangezogen werden können. Anschließend referierte DI Dr. Pöhn, Leiter des Bauphysiklabors der MA 39 und Energieausweis-Experte, über die Neuerungen der OIB Richtlinie 6, der technischen Umsetzung des Energieausweises in Österreich. Der neue Energieausweis wird über den Heizwärmebedarf hinaus weitere wichtige Informationen gleich auf dem Deckblatt bieten: den Primärenergiebedarf, die Kohlendioxidemissionen und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor. Es wird künftig auf das Klima am Standort Bezug genommen, anstatt auf ein Referenzklima für ganz Österreich. Dann erläuterte DI Dr. Kaiblinger, diplomierter Architekt und Jurist, die rechtlichen Neuerungen und Konsequenzen durch das Energieausweis-Vorlagegesetz EAVG: die korrekte Gestaltung der Annoncen, die erlaubten Abweichungen von Energieausweisen, das ordnungsgerechte (eine Verwaltungsstrafe verhindernde) Verhalten von Maklern und die generelle Haftung bei Energieausweisen – und wies darauf hin, dass es bis dato noch keine Judikatur darüber gibt. Umso wichtiger sei es, bei der Erstellung des Energieausweises Fehler zu vermeiden. Aufschlussreich dann noch die abschließenden Ausführungen von…