GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Urteil  auf Grund fehlender Sicherheitsvorkehrung! Der Oberste Gerichthof hatte sich am 19.11.2011 zu 2 Ob 203/11h mit folgendem Sachverhalt auseinanderzusetzen: Im Jahr 2008 stürzte auf Grund eines Sturmes eine Pappel auf ein fahrendes Auto wobei eine Frau getötet wurde und 3 Insassen zum Teil schwer verletzt wurden. Die Kläger reichten daraufhin Klage gegen die Stadt St. Pölten ein. Der Oberste Gerichtshof ging davon aus, dass die Landehauptstadt für den Schaden haftet, da diese  gemäß § 1319 ABGB haftet – diese Bestimmung  betrifft ursprünglich die Haftung für Bauwerke, wurde aber von der Judikatur auch auf Bäume ausgedehnt, daher musste die Landeshauptstadt beweisen, dass sie alle Vorkehrungen getroffen hat um den Schaden zu vermeiden. Die Pappel wies eine Lebensdauer von 60 bis 80 Jahren auf und hätte daher regelmäßig begutachtet werden müssen. Lt. Feststellung der Gerichte hat aber im Zeitraum 2003 bis 2008 überhaupt keine Begutachtung stattgefunden, obwohl diese Pappel im Einzugsbereich einer rege frequentierten Verkehrsfläche stand. Vorgeschrieben ist hier eine regelmäßige Sichtkontrolle im Abstand von 1 – 1,5 Meter und bei einem so alten Baum sollte dies alle 6 Monate durchgeführt werden. Die beklagte Stadtgemeinde übertrag zwar die Errichtung des Baumkatasters an ein fachkundiges Unternehmen, dies ändert aber nichts an ihrer Haftung, da zwischen 2002 und 2008 nicht einmal alle Bäume in dem Baumkataster eingetragen wurden, geschweige denn im alternden Zustand entsprechend regelmäßig kontrolliert wurden. Bedenklich aus meiner Sicht ist, dass bei so einem juristisch eindeutigen Fall die schwer geschädigte Familie insgesamt 3 Jahre kämpfen musste um ein Grundsatzurteil zu erhalten, und wahrscheinlich nicht jede Person die finanzielle Kraft und den Willen hat so ein Verfahren gegenüber eines so mächtigen Gegners durchzustehen. Mag. Arthur Machac; Kanzlei Gradwohl em + Machac…

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