GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Bauherrenhilfeautor: Mag. Arthur Machac ruft zur Vernunft bei Nachbarschaftsstreitigkeiten auf! Ein häufiger Streitpunkt zwischen Nachbarn sind Kletterpflanzen, die sich vom Grund des Nachbarn au an der Mauer des Eigentümers der Nachbarliegenschaft empor ranken. Die Absicht des Nachbarn ist es meins, eine optisch unattraktive Feuermauer zu begrünen. Gleichzeitig kann die Kletterpflanze, die sich ja im Mauerwerk „verfestigt“, an diesem aber auch Schäden verursachen, dies stellt einen Eingriff in das Eigentum dar, daher ist nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs der Eigentümer der Mauer gem. §364 Abs. 2 ABGB berechtigt, den Nachbarn auf Unterlassung zu klagen. Nachbarschaftskonflikte werden meiner Erfahrung nach oft mit erheblichem finanziellen Aufwand betrieben. Es werden jahrelange Prozesse geführt, die zu psychischen und physischen Belastungen führen. Es ist daher auf jeden Fall sinnvoll, bevor man den Gerichtsweg beschreitet, ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen und die Sache in welcher Form auch immer einvernehmlich zu lösen. Flankierende Maßnahmen können die Beziehung eines eingetragenen Mediators (professioneller Streitschlichter) oder die Beantragung eines so genannten prätorischen Vergleichs beim zuständigen Bezirksgericht sein, bevor eine richtige Klage eingebracht wird. Hierbei handelt es sich um einen Schlichtungsversuch bei Gericht, wobei sich das Gericht bemüht, eine Lösung für beide Parteien zu finden. Der Rechtsstreit sollte die letzte Alternative sein! Auch wenn dieser in letzter Instanz entschieden ist, bleibt das Klima zwischen den beiden Nachbarn völlig vergiftet und es gibt meinst nicht einen Gewinner, sondern zwei Verlierer. Mag. Arthur Machac – Rechtsanwalt, eingetragener Mediator und Strafverteidiger Kletterpflanze…

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