GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Montagerichtlinien „Fenster“ von Sachverständigen Alfred Eckertsberger Die von SV Alfred Eckertsberger verfassten „Montagerichtlinien „Fenster“ – Stand Okt 2021“ richten sich in erster Linie an Planer, Bauträger, Bauleiter und ganz besonders an ausführende Firmen (Fenstermontagefirmen). Mit Hilfe dieses Leitfadens sollen die genannten Zielgruppen die wesentlichen Kriterien der Anschlussausbildungen von Fenstern, Fenstertüren, Haustüren und Hebeschiebetüren (in der Folge gemeinsam unter dem Begriff „Fenster“ zusammengefasst) – unabhängig der Materialgruppe – zum Baukörper hin richtig erfassen, anforderungsgerecht und hinreichend ausschreiben, fachgerecht umsetzen und sicher bei der Abnahme beurteilen können. Durch die beschriebenen Montagerichtlinien kann Montagemängeln und sich daraus ergebende Bauschäden (verursacht durch eine mangelhafte Montage) bereits im Vorfeld mit hoher Wahrscheinlichkeit vorgebeugt werden. Die Ausführungen entsprechen generell den Mindestanforderungen der gültigen ÖNORM B 5320 und den anerkannten Regeln der Technik. Mitunter versuchen diese Montagerichtlinien stellenweise einen darüber hinausgehenden Montagestandard festzulegen. Die Montagerichtlinien „Fenster“ umfassen in erster Linie die wichtigen und wesentlichen Bereiche in Bezug auf Lastabtragung, Befestigung und Abdichtung der Fenster, weiters auch den Bereich der Außenfensterbankmontage. Sie beschränken sich vorerst nur auf Ausführungen für den klassischen Neubau bzw. Rohbau. Bei Interesse an diesem Thema und an weiterführenden Informationen besuchen Sie die Homepage von SV Alfred Eckertsberger. Kontakt: Alfred Eckertsberger Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger Tannhubstraße 41 A-4050 Traun Telefon: +43 676 5531588 E-Mail: office@fenster-sv.com   (Veröffentlicht am 24.11.2021)…

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Fenster stellen trotz ihrer guten wärmetechnischen Eigenschaften (Uw-Werte) generell eine Schwachstelle in der Gebäudehülle dar. Insbesondere im Bereich der Bauanschlüsse entstehen die meisten Montagemängel und daraus resultierend Bauschäden. Die richtige, normgerechte und dem Stand der Technik entsprechende Ausbildung der Bauanschlussfugen ist daher in Zukunft ein absolutes „Muss“. Ein „nur ausschäumen“ der Bauanschlussfuge mit PU-Schaum ist nicht mehr zeitgemäß und auch nicht normgerecht. Die normgerechte Montage sollte seitens des Bauherren das Kriterium bei der Auftragsvergabe von Leistungen sein, insbesondere jedoch auch die Kontrolle, ob diese Montageleistungen seitens Fensterlieferanten bzw. Montagefirma ordnungsgemäß erbracht wurden. Für die Abnahme der Leistungen sollte, wie in anderen EU-Ländern bereits üblich, ein unabhängiger Sachverständiger beauftragt werden. Weiteres können durch Beiziehung eines Sachverständigen, vor Beginn der Montageleistungen, schwerwiegende Montagemängel (Streitigkeiten vor Gericht) verhindert werden. Auch können die anfallenden Kosten von Sachverständigenleistungen seitens des privaten Bauherren als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, seitens Unternehmer als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend gemacht werden. Bauherrenhilfeautor: Alfred Eckertsberger – office@fenster-sv.com…

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