Sanierungsscheck 2011 – Das zu sanierende Gebäude muss mindestens 20 Jahre alt sein – Grundlage zur Beurteilung der Förderungsfähigkeit ist der Energieausweis, dessen Ausstellung ebenfalls gefördert wird. Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner und Umweltminister Niki Berlakovich haben heute gemeinsam die neue Förderoffensive für die thermische Sanierung präsentiert. Ab dem 1. März stehen dafür 100 Millionen Euro zur Verfügung, davon 70 Millionen Euro für den privaten Wohnbau und 30 Millionen Euro für Betriebsgebäude. „Der neue Sanierungsscheck wird Investitionen von 700 Millionen Euro auslösen und bis zu 10.000 Arbeitsplätze schaffen und sichern. Rund 15.000 Haushalte können thermisch saniert werden“, sagte Mitterlehner. „Mit dem Fördervolumen von jährlich 100 Millionen Euro bis zum Jahr 2014 setzen wir genau den richtigen Impuls zur Auslastung der Bauwirtschaft und ihrer Nebengewerbe.“ „Mit der Einleitung zur Ökologisierung des Steuersystems können wir 2011 100 Millionen Euro für die thermische Sanierungsoffensive bereit stellen. Bis 2014 stehen uns insgesamt 400 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Klimaschutz und hilft den Menschen Energiekosten und damit Geld zu sparen. Österreich profitiert dreifach: Mit jährlich vier Millionen Tonnen CO2- Einsparung, einer Wirtschaftsbelebung durch ein ausgelöstes Investitionsvolumen von 700 Millionen Euro und mit der Schaffung und Sicherung von bis zu 10.000 green jobs“, so Berlakovich. Private Förderanträge an Bausparkassen Private können ab dem 1. März 2011 bei den Bausparkassen um Zuschüsse ansuchen, wobei das zu sanierende Gebäude mindestens 20 Jahre alt sein muss. Grundlage zur Beurteilung der Förderungsfähigkeit ist der Energieausweis, dessen Ausstellung ebenfalls gefördert wird. Als förderungsfähige Maßnahmen gelten unter anderem die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches, die Dämmung der Außenwände, der untersten Geschossdecke oder des Kellerbodens sowie die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern und Außentüren. Bei privaten Wohnbauten, die schon die geforderten Standards im Wärmeschutz erfüllen, kann auch die Einbindung einer thermischen Solaranlage, der Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte sowie ein Einbau von Wärmepumpen unterstützt werden. Neu ist eine Sonderregelung für Wohnungen in mehrgeschossigen Bauten: Wenn die Eigentümergemeinschaft eine thermische Sanierung beschließt, werden die entsprechenden Maßnahmen pro Wohneinheit gefördert. Wenn ein solcher Beschluss nicht zustande kommt, können einzelne Wohnungseigentümer und Mieter ihre Teilsanierungen – wie zum Beispiel den Fenstertausch – gefördert bekommen. Sanierungsscheck von bis zu 5.000 Euro! Die maximale Förderungshöhe für eine umfassende Sanierung liegt bei bis zu 20 Prozent der Investitionskosten bzw. einem maximalen Zuschuss von 5.000 Euro. Eine Teilsanierung (Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 30 Prozent) wird mit bis zu 3.000 Euro unterstützt;…