GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Useranfrage: Bitte um Information wie man nach einer Mangelrüge – Aufstellung der Mängel durch einen Bau-Sachverständigen liegt vor – an die Baufirma bei Nichtreagieren des Bauunternehmens vorgeht. Bauherrenhilfeautor, Rechtsanwalt Dr. Wilfrid Wetzl: Grundsätzlich besteht bei Mängeln zunächst nur ein Verbesserungsanspruch, sofern die Mängel verbesserungsfähig sind (Basis der derzeitigen Informationen). In diesem Fall hat der Bauherr dem Bauunternehmen eine angemessene Frist zur Sanierung bzw. auch zur Vorlage eines Sanierungskonzeptes inklusive Terminangaben zu setzen. Wenn diese Frist erfolglos verstreicht, dann besteht die Möglichkeit, die Ersatzvornahme auf Kosten des Bauunternehmens durchführen zu lassen oder allenfalls auch eine Preisminderung vorzunehmen. Weitere Vorgangsweise: Ich empfehle ich, ein anwaltliches Aufforderungsschreiben an das Bauunternehmen zu übermitteln. Üblicherweise werden derartige Schreiben von Anwälten nicht negiert. Sollte dies aber dennoch der Fall sein, bleibt ohnehin nur mehr der Klagsweg offen.

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Eine Mängelrüge sollte immer in schriftlicher Form an das anzusprechende Unternehmen geschickt werden, doch nicht immer fällt das Formulieren leicht. Verwenden Sie doch dazu den Musterbrief  „Baumängel“ zu finden auf der Homepage der Arbeiterkammer Oberösterreich.

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Bauherrenhilfe-Autor und Elektro-Sachverständiger Ing. Christian Panhofer behandelt im vorliegenden Bericht das Thema: Prüfung von elektrotechnischen Anlagen in Österreich im privaten Bereich, kein gewerblicher Betrieb von elektrischen Anlagen. Wenn eine elektrotechnische Anlage funktioniert, heißt das noch lange nicht, dass diese sicher ist, für einen Laien sind elektrotechnische Mängel nicht immer erkennbar. Der Mensch hat kein Sinnesorgan, das ihn vor elektrischem Strom warnt, jedoch können Wechselspannungen ab 65 Volt für den Menschen und ab 25 Volt für Tiere im Haushalt gefährlich werden, im Haushalt sind im Regelfall Spannungen mit 230 Volt bzw. 400 Volt vorhanden. Ob man bei einem elektrischen Schlag „ Stromschlag“ glimpflich davon kommt, hängt immer von unterschiedlichen Umständen ab, wie die Höhe des Stromes, der den menschlichen Körper bzw. den tierischen Körper durchfließt und natürlich von der Dauer der Stromeinwirkung. Bei Errichtung von neuen elektrotechnischen Anlagen, die von einem befugten gewerblichen Elektrotechniker installiert werden, muss eine Überprüfung der elektrischen Anlage von ihm durchgeführt werden. Wenn die elektrische Anlage in Ordnung ist, stellt er ein Prüfprotokoll aus und bringt eine Prüfplakette mit dem nächsten Überprüfungstermin an. Bei älteren Bauten kann es schon vorkommen, dass durch schadhafte elektrische Anlagen und Geräten, die nicht mehr den aktuellen Sicherheitsbestimmungen entsprechen, Kabelbrände und Kurzschlüsse die Folgen sein können, für die der Betreiber (Eigentümer eines Hauses oder Wohnung, Endverbraucher) haftbar gemacht werden kann. Leider gibt es für die Überprüfung von elektrischen Anlagen von nicht gewerblichen Endverbrauchern noch keinen gesetzlich vorgeschrieben Überprüfungsintervall. Das in Österreich gültige Elektrotechnikgesetz schreibt aber vor: „Elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen sind innerhalb des ganzen Bundesgebietes so zu errichten, herzustellen, instand zu halten und zu betreiben, dass ihre Betriebssicherheit, die Sicherheit der Personen und Sachen, ferner in ihrem Gefährdungs- und Störungsbereich der sichere und ungestörte Betrieb anderer elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie sonstiger Anlagen gewährleistet wird.“ Mit dieser Gesetzesstelle wird von jedermann gefordert, elektrische Anlagen und Betriebsmittel bzw. Geräte sicher, ohne schädigende und negativ beeinträchtigende Auswirkungen, zu betreiben und instand zu halten. Im Regelfall ist eben dieser Betreiber, der elektrotechnischen Anlage, ein elektrotechnischer Laie, der natürlich kein Detailwissen über die Elektrotechnik aufweist. Im nächsten Artikel Teil II wird beschrieben wie ein Prüfbefund auszusehen hat.

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Dichtheitsmängel selbst erkennen Quelle: Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB e. V.) – Um im neuen Eigenheim geringen Energiebedarf und ein behagliches Wohnklima zu erreichen, kommt es nicht zuletzt auf eine möglichst dichte Gebäudehülle an. Meist wird diese bei der Bauabnahme durch einen so genannten Blower- Door-Test überprüft. Manche Mängel lassen sich dann allerdings kaum noch beseitigen. Dabei hätten der Bauherr oder die Baufrau einige davon zu einem früheren Zeitpunkt sogar mit bloßem Auge erkennen können – vorausgesetzt sie wissen, worauf zu achten ist. Angehenden Hausbesitzern raten die Experten vom Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB e. V.) dazu, sich am Ende der Rohbauphase den Innenputz systematisch anzusehen. An vielen Punkten kann man nämlich auch ohne spezielle Fachkenntnisse beurteilen, ob die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden. Hier die wichtigsten Beispiele für mögliche Schwachstellen: Anschluss Wand – Fußboden: Insbesondere die Außenwände müssen bis dicht an die Bodenplatte verputzt sein, sonst drohen später unangenehme Kaltluftseen im Fußbereich. Zwischen Estrich und Putz darf daher nirgendwo ein Lücke bleiben. Fensterbänke: Die Fensterlaibungen müssen auch dort glatt verputzt sein, wo später die Fensterbänke aufliegen sollen. Ansonsten kann vor allem durch offenliegende Hochlochziegel kalte Luft fast ungehindert hereinpfeifen. Eine mit wenigen Mörtelklecksen aufgesetzte Fensterbank allein reicht nicht aus. Steckdosen: Zugluft aus Steckdosen ist ein besonders weit verbreiteter Mangel. Er lässt sich verhindern, indem man luftdichte Installationsdosen einbaut. Sollen perforierte Dosen verwendet werden, muss man diese in ein dichtendes Gipsbett einsetzen. Vorwandinstallationen: Gelegentlich bleiben Wandbereiche, für die Vorwandinstallationen geplant sind, unverputzt. Sie „verschwinden“ später ja ohnehin hinter einer Gipskartonplatte. Die Folge: kalter Wind, der um Spülkästen und andere Installationen weht. Auch an solchen Stellen stets auf flächendeckendem Innenputz bestehen! Rohre: Aufgepasst bei Rohren und Leitungen – sind Wände und Ecken auch hinter diesen vollständig verputzt? Grundsätzlich gilt: Massives Mauerwerk niemals unverputzt lassen, da erst die Putzschicht für ausreichende Dichtheit sorgt.  Hat man in seinem Rohbau Unachtsamkeiten beim Innenputz frühzeitig entdeckt, können die Handwerker diese umgehend beheben. Allen jedoch, die bei der Dichtheit ihres Hauses völlig sicher gehen wollen, empfiehlt der FLiB eine zusätzliche Blower-Door-Messung vor Beginn des Innenausbaus. Deutschland: Die Adressen entsprechend qualifizierter Anbieter findet man beispielsweise unter http://www.flib.de/dienstleister.html Fachverband Luftdichtheit -> Original PDF_Augen auf am Rohbau Bild.- und Artikelquelle: Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V.

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Sorgenloser Hausbau – holen Sie sich Unterstützung Oft erleben Bauherren kein glückliches Erwachen sobald Schwierigkeiten bzw. Mängel während des Bauens oder nach Fertigstellung des Projektes „Traumhaus“ aufkommen! Die Ausgaben im Vorfeld kalkuliert übersteigen dann die Möglichkeiten. Ein Grund kann ein in Konkurs gehendes Bauunternehmen sein, die einen unfertigen Bau bzw. leider oft mangelbehafteten Bau hinterlassen. Die getroffene Vereinbarung  auf „ein fertiges, mangelfreies Haus“ mit der Baufirma ist dann meist hinfällig! Die AK-Oberösterreich gibt Hilfestellungen wie, Beratungsgespräche, Interventionen oder auch Hilfestellungen beim Gerichtsgang. Das angeführte Video der AK OÖ zeigt eine Familie deren Traumhaus Mängel vorweist, die Kontaktversuche zur Baufirma blieben erfolglos – die AK Oberösterreich hilft weiter. Bedenken Sie unbedingt bei der Beauftragung alle Absprachen schriftlich festzuhalten, keine überhöhten Vorauszahlungen zu leisten und einen unabhängigen Sachverständigen in das Projekt einzubinden! Um Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen kann eine Baubegleitung sowie ein Beistand bei der Endabnahme nur positiv Wirken, Mängel werden aufgezeigt –negative Überraschungen werden minimiert und der Weg zum sorgenfreiem Wohnen ist sorgenfreier beschritten.

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Bauherrenhilfeautor – Herr DI Dr.techn. Gerhard Kukutschki -TU-Graz, weist auf kostspielige Fehler hin: Montage und Materialen im Bereich der Armatur: Ich beschäftige mich in besonderer Weise mit der Klärung von Brüchen an Armaturen, die zu teilweise erheblichen Wasserschäden führen. Billig eingekauftes Material (zu dünne Wandstärken, schlechtes Werkstoffgefüge, zu geringe Kupfergehalte an Messingarmaturen), falsche Montage (zu viel Hanf, zu hohe Zug- und Biegespannungen) führen teilweise erst nach Monaten oder gar Jahren zur sogenannten Spannungsrisskorrosion, also zum Versagen des Bauteiles und damit zu hohen Schäden. Diese werden fälschlicherweise oft auch als Frostschäden gedeutet und damit die Schuld dem Bauherren zugeschoben. Anlagenbau – Schweißverbindungen: Im Anlagenbau passieren sehr viele Schäden durch unsachgemäße Schweißverbindungen, die Schadensfälle gehen dabei teilweise in die Millionen €. Viele Schweißer haben nicht einmal die nötige Voraussetzung (gültiges Zeugnis etc.) zum Schweißen des betreffendes Werkstoffes, der Wandstärke bzw. Rohrdurchmessers usw. Für den Bauherren sind die vielen Parameter, die bei Schweißungen eingehalten werden müssen überhaupt nicht erkennbar und überprüfbar. DI Dr.techn. Gerhard Kukutschki abgebrochener Entleerungshahn (Kugelhahn) abgebrochener Entleerungshahn (Kugelhahn) Absperrventil mit einem Haarris…

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Sehr geehrter Hr. Nussbaum-Sekora! Gestern zum 1. mal Ihre Sendung gesehen und heute Baupfusch gefunden, danke. Habe 2 Prozesse gegen die Baufirma gewonnen, jedoch haben sie (das Gericht, Anwalt, Sachverständige) nicht weiter auf mich gehört, da noch allerhand im Argen lag. Mein Anwalt meinte, solange der Prozess läuft, hätte ich Garantie. Hat jedoch seit 2007 nichts mehr in meinen Sachen unternommen, war krank, im Urlaub, bekam keine Antwort. Nun habe ich selbst veranlasst, da verschiedene  Anwälte mir beibrachten, dass nach 3 Jahren die Baugarantie erloschen ist,- im Gästezimmer Wand neu befestigen und streichen lassen, (sie kam mir als ich einen Kasten entfernte entgegen)  Garagentor, welches seit Anbeginn beim 1. Hochziehen zerkratzt war (zu nieder eingesetzt) nun 3 cm höher stellen lassen), Nordfassade in Algen, wie bei Ihnen beschrieben, keine Drainage wie lt. Baubeschrieb vorhanden, musste Sickergrube einsetzen lassen, und nun aufgraben und trocknen  lassen, kam Bitumen über den Sockel, demnächst hoffe ich, wird zugeschüttet, die Wand wurde ausgebessert mit  Gitter und Granol. Bleibt noch das Flachdach: Es wurde letztes Jahr als ein Nachbar baute und in derselben Höhe wie mein Dach dann festgestellt, dass sich die Folie gelöst hat, die Versicherung hat Wind und Wetter ausgeschlossen als Schuldursache, liess Sachverständigen kommen, er gab die Schuld der Baufirma, musste Anwalt nehmen, leider kein Baufachmann, es geht nichts weiter, die Firma weigert sich strikt den Schaden anzuerkennen. Habe nun schon Schaden in Tausenden von Euro, (musste Kredit aufnehmen, für Mindestpensionistin schwer zu bekommen) kann nicht auch noch das Dach bezahlen, habe bereits Flecken in der darunterliegenden Waschküche. In der Garage ist durch die Erhöhung der Schiene natürlich die Brandschutzdecke zerstört, kann nicht weiter mit der Reparatur warten. Wissen Sie in Vbg einen Anwalt mit Bauschadenkenntnis? Für eine Antwort bin ich Ihnen sehr sehr dankbar!! Hilfestellung durch Bauherrenhilfe-Redaktion: wir bedauern Ihre Situation sehr! Anbei senden wir Ihnen Rechtsanwaltskanzleien mit Focus Bauschäden: Rechtsanwaltskammer – Vbg – bitte klicken um zu den genannten Namen zu gelangen (Suchmaschine, Sie können gerne auch anders wählen). Unsere 1 Wahl wäre ein österreichischer RA! Die nicht in AT sitzenden RA-Kanzleien gab ich zur Wahl dazu sollte keine österreichische Kanzlei für Sie in Frage kommen. Die Erstanfrage bei einem RA ist meist kostenlos – anbei eine Liste mit dieser inkl. Dienstleistung in Vbg. Auch fügte ich eine Liste von RA-Kanzleien ein die einen Focus im Bauwesen (Vbg) haben, bitte vergleichen…

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Eine kleine Unsauberkeit – kann die Gebäudehülle eines Passivhauses deutlich schwächen Die Nachfrage nach Passivhäusern und Energieeffizienzhäusern ist in den letzten Jahren stark gestiegen. In diesem Boom mussten bedauerlicherweise auch einige Bauherren negative Erfahrungen machen. Denn je besser der Energiestandard eines Gebäudes ist, desto deutlicher fallen Ausführungsfehler ins Gewicht. Um hier anzusetzen, hat das Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza! „D“) jetzt zusammen mit Partnern ein neues Ausbildungskonzept für Handwerker entwickelt und startet einen neuen Kurs. „Was nützt die perfekte Feinplanung, wenn sie nur grob ausgeführt wird?“, fragt eza! Bereichsleiter Herbert Hanser und weist damit auf ein Problem hin. Für das hat eza! jetzt die Lösung gefunden: Eine Spezialschulung für Passivhaus-Handwerker. Energieeffiziente Häuser zu planen, das funktioniere inzwischen gut, so Hanser. Doch an der Ausführung hapere es oftmals. „Der Chef eines Handwerksbetriebes hat oft eine gute Qualifikation, doch den auf der Baustelle tätigen Mitarbeitern fehlt oft wichtiges Know How“, sagt eza! Lesen Sie den gesamten Artikel……    Präzision und Hintergrundwissen sind auf der Passivhausbaustelle gefragt. Bildquelle: „eza!“ Kursdetails, (Wochenendkurs – 6 Kurstage – start am 18. November 2010), Kosten, Anforderungsprofil und Anmeldeformular sowie weitere Kursangebote/ Anfahrtsplan zum Durchführungsort, Energie- und Umweltzentrum Allgäu – „eza“Haus, vor Anmeldung und Kursbeginn muss eine Beratung erfolgen! Dantenlink zum Kursangebot von eza! Förderungsinformation: 500,00 € / oder bis zu 50% der Kurskosten. Info zu Bildungsprämie – Europäischer Sozialfonds für Deutschland.

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