GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Lüftung- auch ein Thema bei der Sanierung? Die DIN 4108 Teil 2 fordert eine Luftwechselrate von mindestens 0,5 h-1. Es fehlt in dieser Norm aber eine Angabe wie und von wem dieser Luftwechsel sicherzustellen ist. Es ist unstrittig, dass die 12fach empfohlenen Luftwechsel pro Tag der DIN 4108 nicht allein vom Nutzer erbracht werden kann (alle 2 h eine Stoßlüftung, auch nachts), sodass der freien permanenten Lüftung über Fugen eine ganz besondere Bedeutung zukommt. Bei einem Einbau neuer Fenster ist diese Lüftung nach Teil 7 der DIN 4108 als nichtkontrollierter Luftaustausch über Fugen nicht zulässig. Messungen zeigten, dass bis zum Bestand des Jahres 1970 Luftwechselraten von 8- 10 h-1 nicht unüblich waren. Bei einer der DIN 4108-7 entsprechenden Bauweise ergeben sich nutzerunabhängige Luftwechselraten von 0,1-0,3 h-1. Somit reduziert sich, nach einer Sanierungsmaßnahme, ein Großteil der bisherigen Belüftung und muss durch den Nutzer, über veränderte Lüftungsgewohnheiten, ersetzt werden. Wann ist ein Lüftungskonzept notwendig? Seit 2002 fordern die jeweils gültigen Energieeinsparverordnungen (EnEV) grundsätzlich für alle neu errichteten Gebäude eine luftdichte Bauweise. Um dem Gebäude und den Bewohnern eine feuchtetechnisch und hygienisch sinnvolles Wohnklima zu ermöglichen muss immer die Notwendigkeit von lufttechnischen Maßnahmen geprüft und ggf. eine  Lüftungstechnische Anlage (LTA) ausgewählt werden. Änderungen in der Bauweise der Gebäudehülle haben auch Änderungen bei der Belüftung der Räume in einem Gebäude zur Folge. Dies gilt insbesondere bei der Sanierung. Werden undichte Fenster durch neue dichte Fenster ersetzt, so tritt die Problematik eines nicht mehr ausreichenden Luftwechsels häufig zutage. Gemäß der DIN 1946-6 ist eine Modernisierung eines Gebäudes immer dann lüftungstechnisch zu berücksichtigen, wenn bei einem Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der Fenster ausgetauscht werden und in einem Einfamilienhaus mehr wie 1/3 der Fenster erneuert oder mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden. Berechnungstools zur Überprüfung sind bereits vorhanden Voraussetzung ist eine realistische Aufnahme des Ist- Zustandes, um ein Abschätzung der Notwendigkeit zur Erstellung eines Lüftungskonzeptes zu erhalten.  www.wohnungslueftung-ev.de Welche Lüftungsstufen sind in der Norm festgelegt? Lüftung zum Feuchteschutz – Nutzungsunabhängige Lüftung (Minimal) in Abhängigkeit von Dämmniveau des betrachteten Bauwerks zur Vermeidung von Schimmelpilz- und Feuchteschäden. Reduzierte Lüftung – Erhöhte notwendige Lüftung um den hygienischen Mindeststandard und den Bautenschutz bei einer zeitweiligen Abwesenheit des Nutzers zu gewährleisten. Nennlüftung – Beschreibt die Stufe der notwendigen Lüftung zur Gewährleistung der gesundheitlichen und hygienischen Erfordernisse…

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Lüften nach Konzept – DIN 1946-6: Lüftung von Wohnungen Mit Ausgabedatum Mai 2009 wurde nach mehrjähriger Überarbeitung die aktualisierte Lüftungsnorm DIN 1946-6 veröffentlicht. Damit ist sie für alle am Bau Beteiligten verbindlich. Sie schafft Regeln für die Belüftung von Wohngebäuden (Neubauten und Sanierungen) und legt Grenzwerte sowie Berechnungsmethoden für den notwendigen Luftaustausch fest. Sie definiert erstmalig ein Nachweisverfahren, ob eine lüftungstechnische Maßnahme für ein Gebäude erforderlich ist. Ziele Wegen der heute vorgeschriebenen energiesparenden Bauweise, sind die Haushüllen so dicht, dass bei üblichem Lüftungsverhalten nicht genügend neue Luft nachströmt. Die Folgen können Feuchteschäden, Schimmelbefall und Schadstoffanreicherungen in der Raumluft sein. Die verschiedenen Regelwerke (u. a. Energieeinsparverordnung (EnEV), DIN 4108-2, DIN 1946-6) forderten gleichzeitig eine dichte Gebäudehülle und die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels. Damit standen sie scheinbar im Widerspruch zueinander. Bisher blieb offen, wie diese Mindestlüftung erfolgen muss: manuell durch den Nutzer oder durch eine Lüftungsanlage? Die aktualisierte Fassung der DIN 1946-6 schließt diese Lücke und konkretisiert, für welche Leistungen der Nutzer herangezogen werden kann und – viel wichtiger – für welche nicht. Lüftungskonzept und Lüftungsstufen Die DIN 1946-6 verlangt jetzt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes für Neubauten und Renovierungen. Für letztere ist ein Lüftungskonzept notwendig, wenn im Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Dachfläche neu abgedichtet werden. Das heißt: Der Planer oder Verarbeiter muss festlegen, wie aus Sicht der Hygiene und des Bauschutzes der notwendige Luftaustausch erfolgen kann. Das Lüftungskonzept kann von jedem Fachmann erstellt werden, der in der Planung, der Ausführung oder der Instandhaltung von lüftungstechnischen Maßnahmen oder in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig ist. Herzstück der Norm ist die Festlegung von vier Lüftungsstufen unterschiedlicher Intensität! Lüftung zum Feuchteschutz Lüftung in Abhängigkeit vom Wärmeschutzniveau des Gebäudes zur Gewährleistung des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchtelasten (z. B. zeitweilige Abwesenheit der Nutzer, Verzicht auf Wäschetrocknen). Diese Stufe muss gemäß Norm ständig und  nutzerunabhängig sicher gestellt sein. Reduzierte Lüftung Zusätzlich notwendige Lüftung zur Gewährleistung des hygienischen Mindeststandards (Schadstoffbelastung) und Bautenschutzes bei zeitweiliger Abwesenheit des Nutzers. Diese Stufe muss weitestgehend nutzerunabhängig sicher gestellt sein. Nennlüftung Beschreibt die notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen und gesundheitlichen Erfordernisse sowie des Bautenschutzes bei Normalnutzung der Wohnung. Der Nutzer kann hierzu teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden. Intensivlüftung Dient dem Abbau von Lastspitzen (z. B. durch Kochen, Waschen) und auch hier kann der Nutzer teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden. Wichtigste Frage bei…

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