GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

BHH.org – Verein für Qualität am Bau Die Adresse unserer Website ist: http://bauherrenhilfe.org. Welche personenbezogenen Daten wir sammeln und warum wir sie sammeln. Der Interessent, Forumsleser und Forumsnutzer, Nutzer der Kommentarfunktionen, User, Leser bzw. Kunde erklärt sich bis auf jederzeitigen Widerruf damit einverstanden, dass (1) die ihn betreffenden oder von diesem an uns übermittelten Daten (Firmenbezeichnung/Firmendaten, Vor- Nachname, Anschrift, eMail-Adresse[n], Telefonnummer[n], Telefaxnummer[n], bzw. Branchenzugehörigkeit,) in eine Kundendatenbank aufgenommen und auf dezentral gesicherten elektronischen Datenträgern gespeichert werden. (2) die Daten zur Auftragserfüllung (wie Bildprüfung, fernmündlichen Beratung, technischen Berichterstellung, zur Auftragserfüllung im Allgemeinen, zur Besprechung mit Sonderfachleuten und Sachverständigen weitergegeben werden. (3) gemeldete Daten im Falle von möglichen oder tatsächlichen Gesetzesbrüchen an offizielle Stellen, wie zB der Staatsanwaltschaft, dem Pfuscherreferat, den Gewerbebehörden und Magistraten weitergegeben werden. (4) Übermittelte Datenabgabe via “Kommentarfunktion“: Der Nutzer erklärt sich bis auf jederzeitigen Widerruf damit einverstanden, dass wir die von ihm übermittelten Daten (ID.- und Mailadresse) und Informationen speichern, eine Weitergabe für Werbezwecke erfolgt nicht. Wir behalten uns ausschließlich für den Fall von möglichen und tatsächlichen Gesetzesbrüchen, sowie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, die Weitergabe an die entsprechenden Behörden vor. (5) Veröffentlichung in der Kategorie „Vorsicht“:  Im Rahmen des §9 DSG und der geltenden Gesetze, veröffentlichen wir bei „öffentlichem Interesse“ Informationen zu Produkten, gewerblich tätigen Personen und Unternehmen. Dies erfolgt im Rahmen der zulässig medialen Berichterstattung.  Eine sachlich-neutrale Berichterstattung bedingt eine laufende Aktualisierung von Sachverhalten. Wie beispielsweise das Wegfallen von öffentlichem Interesse bei Wechsel der Geschäftstätigkeit, bei Änderung der zur Berichterstattung geführten Geschäftsgebarung, bei nachweislich verbesserter Bauführung und dergleichen. Für den Fall einer Ihrer Meinung nach nicht zu Recht erfolgter, oder nicht mehr aktueller Berichterstattung informieren Sie uns, beispielsweise per Mail: mailto:datenschutz@bauherrenhilfe.org Erklärung: Alle unter Ziffer 1 bis 4 allenfalls angeführten Datenverwendungen erfolgen ausschließlich zu internen Zwecken und nicht zur Weitergabe für Werbezwecke. Veröffentlichungen erfolgen anonymisiert oder im Falle von „öffentlichem Interesse“ im Rahmen der geltenden Gesetze, mit den ohnehin öffentlich einsehbaren Kontaktdaten. Es besteht grundsätzlich das Recht auf Löschung der Daten, ausgenommen bei öffentlichem Interesse und im Rahmen des §9 DSG, Absatz 1 und 2. Wir sind Medienherausgeber und Journalisten, und nehmen das Recht der freien Meinungsäußerung in Anlassfällen in Anspruch. Ziel einer allenfalls entstandenen Datensammlung ist die Verbesserung von Abläufen und bautechnischen Belangen in der Baubranche. Im Falle einer diesbezüglichen Beschwerde oder wenn Sie eine Löschung beantragen wollen, wenden Sie sich mit einer Sachverhaltsdarstellung an: mailto:datenschutz@bauherrenhilfe.org  oder per Post an: Bauherrenhilfe.org – Verein für Qualität am…

Weiterlesen

Useranfrage: Im Zusammenhang mit einer Kontrollierten-Wohnraumlüftung wird immer wieder von Geruchsbeseitigung, weniger Schadstoffe in der Luft sowie die Schimmelvorbeugung berichtet? Welchen Nutzen haben Allergiker? Ist ein nachträglicher Einbau möglich? Beantwortung durch Bauherrenhilfeautor: Ing. Wolfgang Leitzinger:  Eine kontrollierte Wohnraumlüftung wird sehr oft fälschlicherweise nur mit Passivhäusern in Verbindung gebracht. Tatsächlich sind 9 von 10 Anlagen in Gebäuden integriert, die den Passivhausstandard nicht erreichen. Eigentümer nennen „das Bedürfnis nach frischer Luft und thermische Behaglichkeit“ als Hauptgründe für ihre Entscheidung. Ein zusätzlicher Anreiz besteht durch teilweise attraktive Förderungen im Neubau und in der Sanierung. Die erzielten Energieeinsparungen decken die Betriebskosten und erlauben einen langfristigen, kostenlosen Betrieb der Anlage. Allergiker und Asthmatiker berichten von einer deutlichen Besserung der Situation, wenn sie sich in schimmelfreien Wohnungen mit gefilterter Luft aufhalten. Voraussetzung für Pollenallergiker sind Systeme, bei denen sich eine höhere Filterklasse (Empfehlung F7) mit großer Fläche im System integrieren lässt. Empfohlen werden genormte Filterabmessungen, da diese wesentlich kostengünstiger sind, als die von einigen Geräteherstellern angebotenen Sonderabmessungen. Damit möglichst wenige Pollen, Stäube, Allergene und Schadstoffe von außen bzw. von der Baukonstruktion in den Innenraum gelangen, ist eine möglichst luftdichte Bauweise anzustreben. Die Gebäudeluftdichtheit kann mittels sogenannten Blower-Door-Test geprüft werden. Dabei ist es möglich bei Unterdruck Leckagen zu lokalisieren, und die Luftwechselzahl bei 50 Pascal Differenzdruck als Maß für die Dichtheit  anzugeben. Die Luftdichtheit der Gebäude-Innenhülle ist daher eine wichtige Voraussetzung für gute Luftqualität in der Wohnung. Im Gebäudebestand werden kontrollierte Wohnraumlüftungen noch eher zurückhaltend eingesetzt. Viele Gebäudeeigentümer und Planer schrecken davor zurück, da sie einen großen Aufwand für die Rohrverlegung befürchten. Abhängig von der Grundrissform und der Lage der Räume zueinander, kann auch in bestehenden Wohnungen oder Einfamilienhäusern eine Anlage nachgerüstet werden. Leider gibt es noch sehr wenige Planer und Installateure, die auf dieses Segment spezialisiert sind und Systeme mit geringem baulichem Aufwand konzipieren können. Nähere Informationen finden Sie auf der neuen unabhängigen produktneutralen Plattform Komfortlüftung.at…

Weiterlesen