GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
Vorsicht bei diesen Firmen  Spenden gegen Pfusch am Bau  Newsletter abonnieren  Bessere-Welt-Prämie

KI und Bauwirtschaft – unnötig Stress oder große Chance? Im August 2024 ist das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz in Kraft getreten. Mit der Einführung des AI Acts wurden zahlreiche Begriffe in diesem Zusammenhang definiert. Die Anwendungen von künstlicher Intelligenz entwickeln sich nicht nur sehr schnell, sondern können maßgeblich die Gesundheit, die Grundrechte und die Umwelt beeinflussen. Das macht eine übergeordnete EU-Regulierung dieser Technologie, insbesondere im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit, notwendig. Ebenso stellt sich nun die Frage, inwiefern Unternehmen von den neuen Regelungen des AI Acts betroffen sind. Konkret: Werden im Unternehmen KI-Systeme eingesetzt, die unter den Anwendungsbereich des AI Acts fallen? Vorab: Diese und weitere Fragen kann der vorliegende Beitrag nicht beantworten. Er soll jedoch ein Grundverständnis vermitteln und das Interesse für die rechtlichen Aspekte einer KI-Anwendung im eigenen Unternehmen im Rahmen des AI Acts fördern. Dieser Beitrag kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Der AI Act definiert ein KI-System als Software, die mehr oder weniger autonom betrieben werden kann, anpassungsfähig ist und aus gelernten Daten (Aspekt des maschinellen Lernens) Schlussfolgerungen (Entscheidungen, Prognosen etc.) ableiten kann, um bei Bedarf sogar einen neuen Output zu erzeugen. Wichtig ist hierbei die Unterscheidung zu herkömmlichen Softwaresystemen, bei denen der Mensch zuvor umfassende Regeln programmiert hat, die die Software in der Anwendung strikt befolgt. KI-Systeme sollten sich vielmehr diese Regeln selbst erstellen. Diese Definition kann dennoch sehr breit interpretiert werden (wir erhalten jedoch erstmalig eine Legaldefinition von „KI“). Der AI Act teilt KI-Systeme in verschiedene Stufen hinsichtlich ihres Anwendungsrisikos ein: Verbotene KI-Systeme (z. B. Manipulation des menschlichen Verhaltens) KI-Systeme mit hohem Risiko (z. B. Komponenten in der kritischen Infrastruktur) KI-Systeme mit begrenztem Risiko (z. B. Chatbots wie ChatGPT) KI-Systeme mit minimalem bzw. keinem Risiko (z. B. in Videospielen) Jede dieser Risikostufen legt unterschiedliche Verpflichtungen für die jeweiligen Akteure im Sinne des AI Acts fest. Daher die nächste Frage: Wer bin ich (als Unternehmer) für das Gesetz? Die Begriffsbestimmungen des AI Acts definieren in dieser Hinsicht KI-Akteure wie Anbieter, Bereitsteller, Händler und Betreiber. Unternehmen in der Baubranche werden überwiegend als „Betreiber“ oder „Anbieter“ agieren. Ein Anbieter wäre z. B. ein Unternehmen, das sich ein KI-System von anderen entwickeln lässt und es dann auch in der eigenen Organisation in Betrieb nimmt. Ein „Betreiber“ verwendet das KI-System in eigener Verantwortung und kann daher auch ein Anbieter sein. Das bedeutet, es gibt für die jeweilige Risikostufe des KI-Systems Verpflichtungen, die von…

Weiterlesen

Am Puls der Zeit! Die Bauherrenhilfe stellt allen Mitgliedern und Partnern einen „KI-Beauftragten“ zur Seite! Markus Nussbaum hat die HTL für Hochbau sowie die Fachhochschule für das Bauingenieurwesen erfolgreich abgeschlossen und bereits eine jahrelange Berufserfahrung hinter sich gebracht. Die Geburt oder doch noch das embryonale Stadium der Künstlichen Intelligenz in der Bauwirtschaft? Ein grober Überblick über den aktuellen Stand der Künstlichen Intelligenz (KI) in der Baubranche kann durch eine Befragung von Mitarbeitern unterschiedlicher Unternehmen dieser Branche gewonnen werden. Die Auswertung der durchgeführte Befragung entspricht nicht den Vorgaben einer „ordentlichen“ qualitativen Forschung. Sie kann aber das bestätigen, was aktuelle Studien zum Thema „Stand der Entwicklung und Anwendung von KI in der Bauwirtschaft“ ohnehin aufzeigen. Schon bei der Frage, in welchem Umfang KI aktuell im Unternehmen eingesetzt wird, zeigt sich, dass es keine richtige Umsetzung mit KI gibt. Dieser Umstand ist nachvollziehbar, wenn man bedenkt, dass KI derzeit noch einen großen Forschungscharakter aufweist und die Baubranche gerade dabei ist, die Grundsätze der Digitalisierung umzusetzen. Eine weitere Herausforderung ist das fehlende Wissen und Verständnis der Baubeteiligten in Bezug auf eine KI-Anwendung. Was zeichnet KI aus? Wie kann ich überhaupt beurteilen, ob in einem bestimmten Prozess eine KI beteiligt ist? Auch dieser Umstand ist nachvollziehbar, weil KI aktuell unterschiedlich interpretiert und definiert wird. Der Begriff „Künstliche Intelligenz“ wurde Mitte des 20. Jahrhunderts erstmals von John McCarthy folgendermaßen beschrieben: „[…] soll herausgefunden werden, wie man Maschinen dazu bringt, Sprache zu verwenden, Abstraktionen und Konzepte zu bilden, Probleme zu lösen, die derzeit dem Menschen vorbehalten sind, und sich selbst zu verbessern.“ Es geht also darum, Maschinen (Computern) Aufgaben zu übertragen, die bisher nur von Menschen besser erledigt werden konnten. Künstliche Intelligenz soll unsere Sprache verstehen, selbstständig lernen, Probleme lösen und Entscheidungen treffen können. Ein Großteil moderner (heutiger) KI basiert auf maschinellem Lernen (ML). Maschinelles Lernen ist eine KI-Technologie, die Maschinen befähigt, aus großen Datenmengen zu lernen, um Muster und Zusammenhänge in diesen Daten zu erkennen. Der Begriff „maschinelles Lernen“ ist dem Bereich der künstlichen Intelligenz untergeordnet. Ein ähnliches Prinzip findet sich beispielsweise bei der Nachbildung des menschlichen Sehens: Um Maschinen mit visueller Wahrnehmung (z. B. Bilder oder Videos) und mit der richtigen Interpretation dieser zu befähigen, nutzen wir „maschinelles Sehen“. Bekannt ist diese KI-Technologie als Computer Vision (CV). Aktuell gibt es keine KI, die über alle menschlichen Fähigkeiten verfügt oder gar ein Bewusstsein hat (sog. „starke KI“). Heutige KI-Systeme werden für eine spezifische Aufgaben trainiert…

Weiterlesen

Die rasante Entwicklung künstlicher Intelligenz: Wie soll die Bauwirtschaft da bloß einsteigen? Die Bauherrenhilfe, unser KI-Beauftragter Markus, steht per sofort Mitglieds- und Partnerbetrieben kostenlos zur Seite. Dazu informieren wir auf unseren Seiten mit der Serie „KI und Bauwirtschaft – unnötig Stress oder große Chance?“   Spätestens durch die öffentliche und einfache Verwendung von ChatGPT erreichte der Hype um „künstliche Intelligenz“ (kurz KI) einen Höhepunkt in der Gesellschaft. Das Verarbeiten und Generieren neuer Daten war noch nie so einfach wie heute. Zahlreiche bestehende und neue KI-Technologien entwickeln sich mit enormer Geschwindigkeit und dabei stellen sich beispielsweise folgende Fragen: Welches Potenzial und welche Anwendungsfelder haben diese KI-Systeme z. B. in einem Bauunternehmen? Wie sollen beteiligte Unternehmen im Bauprozess auf die „Züge“ der „digitalen Transformation“ aufspringen? Über welche Herausforderungen bei der Einführung von KI-Systemen im Bauprozess wird aktuell und künftig diskutiert? Die Erwartungen in diese Technologie sind daher sehr hoch.   Nicht zuletzt wird die Baubranche immer wieder damit konfrontiert, anderen Branchen im Bereich der Digitalisierung hinterherzuhinken. Nun sollen künstliche Intelligenz im Zusammenspiel mit anderen digitalen Methoden (z. B. BIM – Building Information Modeling) die digitale Transformation im Bauwesen vorantreiben. Die Aufmerksamkeit sollte dabei auch auf die Umsetzung von KI in kleinen und mittleren Unternehmen gerichtet sein. In diesen Unternehmen steckt großes Interesse, aber auch eine große Unsicherheit gegenüber einer KI-Anwendung. Nicht jedes Unternehmen kann die notwendigen Ressourcen aufbringen, auch weil nicht immer klar ist, welche Ressourcen erforderlich sind.   In dieser Beitragsreihe erfahren Sie mehr über die grundlegende Funktionsweise von künstlicher Intelligenz, die aktuellen bzw. künftigen Anwendungsfelder von KI im Bauwesen und die Möglichkeiten sowie Herausforderungen, KI-Projekte im eigenen Unternehmen erfolgreich zu implementieren. Markus Nussbaum, Bauingenieur & KI-Beauftragter,     in Kooperation mit tecTrain     (Bildquelle: Bild von Pete Linforth auf Pixabay) (Veröffentlicht am 16.09.2024)…

Weiterlesen