GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
Vorsicht bei diesen Firmen  Spenden gegen Pfusch am Bau  Newsletter abonnieren  Bessere-Welt-Prämie

Der neue Service macht es möglich, das eigene KSV1870 Rating aktiv zu nutzen und strategisch einzusetzen – denn Unternehmen können jetzt ihre Bonität veröffentlichen. Dies mit dem Ziel, mehr Geschäftsabschlüsse zu generieren und ein auf Transparenz und Vertrauen aufgebautes Image zu erschaffen. Die Bauherrenhilfe und der KSV1870 sind nun eine Vertriebspartnerschaft eingegangen, damit sich Bauherren besser informieren können. Teil der Kooperation ist auch, dass das BonitätsLabel bei den jeweiligen Professionisten auf der Website www.qualitätsbetriebe.com integriert wird. KSV1870 und Bonitätsbewertung? Das ist eigentlich nicht neu. Irgendwie aber doch. Denn mit dem Launch des BonitätsLabels geht der KSV1870 neue Wege. Bisher war es so: Ein Interessent möchte einen Vertrag abschließen und sich im Vorfeld über die Bonität seines Vertragspartners informieren. In dieser Konstellation hat der KSV1870 die Rolle des neutralen Dritten, der auf Fakten basierend das Rating erstellt. Eine dreistellige Kennzahl, anhand derer sich der Interessent für oder gegen das Geschäft entscheiden kann. So weit, so gut. Mit dem BonitätsLabel erhält nun der Anbieter die Chance, seine Bonität selber zu vermarkten und einem breiten Kreis zugänglich zu machen – und zwar dann, wann er möchte. Egal, ob B2B oder B2C: Vertrauen ist das Gold der Gegenwart Mit dem BonitätsLabel haben Unternehmen mehr Spielraum. Sie können selbst entscheiden, wo und mit wem sie ihr KSV1870 Rating teilen möchten. Denn der Käufer erwirbt das Recht, die eigene Bonität für ein Jahr in sämtlichen seiner Medien und Publikationen zu veröffentlichen. Über einen QR-Code, den wir als KSV1870 in verschiedenen Varianten zur Verfügung stellen, gelangen potenzielle Geschäftspartner zum tagaktuellen Rating des jeweiligen Unternehmens – ganz egal, ob B2B oder B2C. Damit spielt der Anbieter in Sachen Transparenz und Objektivität ganz vorne mit. Ein Aspekt, der im direkten Wettbewerb erfolgsentscheidend sein kann. BonitätsLabel ist mehr als eine einfache Zahl In Zeiten der Echtzeit-Ökonomie wird ein Aspekt immer mehr zum Gamechanger in der Risikobewertung: die Schnelllebigkeit. Um diesem Faktor Rechnung zu tragen, wird das BonitätsLabel engmaschig überwacht und aktuell ausgespielt. Wie das funktioniert? Wenn sich ein Kunde für diese Art des Bonitätsnachweises entscheidet, kauft er nicht bloß einen simplen QR-Code, sondern auch eine Serviceleistung. Vier Mal pro Jahr wird das Unternehmen von einem KSV1870 Analysten kontaktiert, um das Rating upzudaten. Offenheit lohnt sich immer Unabhängig davon, ob potenzielle Auftraggeber aus dem B2B- oder B2C-Bereich die Bonität von einem möglichen Geschäftspartner prüfen wollen, es war für sie noch nie so einfach,…

Weiterlesen

Ein Schutzbrief für alle Fälle! Mit dem SORGLOS PAKET der Bauherrenhilfe sorgenfrei Wohnen & Bauen! Ihr persönlicher Rund-um-Schutz für das ganze Jahr: Ob für Ihr aktuelles Bauvorhaben oder den Wasserschaden in Ihrer Wohnung, wir unterstützen Sie und geben Tipps zur Soforthilfe, österreichweit, 365 Tage im Jahr / 16 Stunden-HOTLINE pro Tag  Für wen gilt der Schutzbrief?Für Sie persönlich, Ihren Partner im gemeinsamen Haushalt. Der Schutzbrief gilt nur für eine Liegenschaft / einen Haushalt. MEHR INFORMATIONEN zu den „Sorglos-Paketen“ finden Sie HIER: BHH Schutzbrief Flyer     (Veröffentlicht am 24.10.2022)…

Weiterlesen

Konkurs der Baufirma hat oft fatale Folgen Linz (OTS) – Im Sommer 2010 schlitterte eine oberösterreichische Baufirma in den Konkurs. 40 Häuslbauer kamen um ihre Vorauszahlungen in der Höhe von insgesamt 1,2 Millionen Euro! Die AK fordert erneut einen besseren gesetzlichen Schutz vor Konkurs des Generalunternehmers. Weitere „Dauerbrenner“ in der AK-Bauberatung in den letzen Monaten: Mängel bei Vollwärmeschutz und Kostenüberschreitungen. „Jährlich wenden sich rund 1600 Konsumenten/-innen an unsere Bauberatung, weil sie Schwierigkeiten mit Baufirmen haben“, berichtet AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Besonders schlimm ist es, wenn Unternehmen pleite gehen. So geschehen im vergangenen  Sommer: 40 Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher hatten einen Bauvertrag mit der Firma JÖDA Fertighaus GmbH abgeschlossen. Die einzelnen Konsumenten/-innen  zahlten zwischen 9000 und 37.000 Euro. Als das Unternehmen dann vom Masseverwalter geschlossen wurde, waren alle Vorauszahlungen verloren. Eine nennenswerte Leistung hatte die Firma in vielen Fällen noch gar nicht erbracht. Die beste Absicherung gegen Konkurs der Baufirma ist, keine Vorauszahlungen zu leisten und nur nach Baufortschritt zu bezahlen.  Besteht das Unternehmen jedoch auf die Vorauszahlung, wird diese in manchen Fällen durch eine Bankgarantie abgesichert. Diese gilt aber nicht für den klassischen Generalunternehmervertrag, bei dem die Kundin/der Kunde das Grundstück zur Verfügung stellt und eine Baufirma als Generalunternehmen das Haus errichtet, sondern nur für jene Konsumentinnen und Konsumenten, die von einem Unternehmer ein vorgeplantes Haus samt Grundstück erwerben. AK- Präsident Kalliauer: „Das ist völlig unverständlich. Auch ein Generalunternehmer, der eine Vorauszahlung verlangt, soll verpflichtet sein, diese durch eine Bankgarantie zugunsten der Kunden abzusichern. “ Weiterer „Dauerbrenner“ in der AK-Bauberatung sind Baumängel. Hier verzeichnen die AK-Experten/-innen vor allem beim Thema Vollwärmeschutz einen massiven Anstieg der Beschwerden. Durch die öffentliche Förderung von energiesparender Bauweise und thermischer Sanierung boomt die Branche. Immer mehr Firmen bieten diese Arbeiten an und führen sie häufig unter großem Zeitdruck durch. Nicht alle verfügen über die erforderliche Erfahrung und den finanziellen Rückhalt, um auftretende Mängel rasch und sicher beheben zu können. Kalliauer: „Wir raten, vor Vertragsabschluss unbedingt einen Haftrücklass zu vereinbaren.“ Weiteres Problemkind: Kostenvoranschläge. Sie werden häufig weit überschritten. „Manche Angebote vermitteln den Eindruck, dass die veranschlagten Kosten unrealistisch niedrig berechnet wurden, um seriös kalkulierende Mitbewerber zu unterbieten“, kritisiert Kalliauer und rät Betroffenen, sich an die AK zu wenden: „Wir überprüfen, ob bei Kostenüberschreitungen auch wirklich alles rechtens war.“…

Weiterlesen