GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Achtung – Kohlenmonoxidvergiftung!  Durch die derzeitige Wetterlage kann im Kamin ein Hitzestau entstehen, dadurch können die von der Therme abgegebenen Abgase nicht durch den Kamin abgeleitet werden. Die Abgase können wieder in den Wohnraum dringen (Rückstau!). Bei ordnungsgemäß gewarteten Gas-Thermen werden die Sicherheitsteile (wie auch der „Abgassensor“) an der Therme überprüft, somit wird gewährleistet, dass die Gas-Therme bei Rückstau abschaltet. Bei einer nicht gewarteten oder veralteten Therme ist diese Sicherheitsvorkehrung im Gerät nicht gegeben. Die Möglichkeit des Rückstaus im Kamin besteht bei jeder Wetterlage, die derzeitige Wetterlage begünstigt die Situation des Rückstaus besonders. Im Normalfall schaltet sich das Gerät bei Gasrückstau ab! CO – Unfälle, die Meldungen der letzten Tage sprechen für sich! Diese Woche wurde eine 22 jährige Wienerin bewusstlos und musste von den Rettungskräften künstlich beatmet werden. Drei weitere Familienmitglieder mussten ebenfalls ins Spital. „Kohlenmonoxidvergiftung“! Am selben Tag wurde einem 4 jährigen Mädchen übel. Die Mutter brachte die Tochter glücklicherweise ins Krankenhaus. Bei dem Mädchen wurden erhöhte CO-Werte durch den Arzt festgestellt. Rettung und Feuerwehr wurden zur Wohnung geordert, gleich darauf beförderten die Rettungskräfte den Onkel und seine Kinder ins Krankenhaus. Zum Glück geschah dies am Tag und nicht in der Nach. Im Schlaf schaltet unser Geruchssinn ab, so wäre die Situation noch viel gefährlicher für die ganze Familie gewesen. An dieser Stelle möchten wir auf CO-Warnmelder (Kohlenmonoxid-Warnmelder) hinweisen, die Geräte messen den CO-Wert und geben im Fall der Fälle ein hörbares Signal ab! Bei der Gasthermen-Wartung muss auch die Funktionstüchtigkeit des Abgassensors überprüft werden. Der „Fachmann“ simuliert bei „in Betrieb befindlichem Gerät“ einen Abgasrückstau. Nach ca. 2-5 Minuten schließt das Gerät den Gasweg zur Zündflamme und zum Brenner. Das Gerät geht automatisch „außer“ Betrieb. (Zitat: Fachbuch „Sanitär- und Klimatechnik / Gas – und Wasserinstallation“ Haidenbauer und Winkler) Nach Abschaltung durch die Sicherheitsvorkehrung sollte eine Inbetriebnahme des Gerätes durch den Laien (Benutzer) nicht möglich sein, so ist gewährleistet das der Laie (Benutzer) die Sicherheitsregelung nicht umgeht. Wichtig: Eine ordnungsgemäße Wartung inkludiert nicht nur die Reinigung des Gerätes sondern ebenfalls die Überprüfung der Funktionseinheiten/Sicherheitstechnik. Fachleute weisen darauf hin, dass eine ordnungsgemäße Wartung in 30 Minuten nicht durchgeführt werden kann!! Link zu Artikel: „Thermenwartung ist und bleibt Pflicht!“ –  der Wiener Landesinnung der Sanitär- Heizungs- und Lüftungstechniker. Ing. Michael Mattes, Innungsmeiser der  Installateure meint, dass gerade jetzt die richtige Zeit…

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Unterschätzung der  Kohlenmonoxidvergiftung – nicht korrekt gewartete Gasthermen gefährden Ihr Leben ! Eine jährliche Thermenwartung ist die Voraussetzung für eine gut funktionierende Therme und eine gesunde Nutzung! Dieses Video erzählt die Rettung einer Dame mit Kohlenmonoxidvergiftung und zeigt den Test von Installations-Notdiensten. Leider ist Zuverlässigkeit und Kompetenz nicht „JEDERMANNS“ Sache. Sicherlich ist die Mehrzahl der Notdienstanbieter kompetenter als in dem hier gezeigtem Clip, doch es ist „unglaublich“ was man bei diesem Test in Erfahrung bringt.   Für den Test wurde eine Therme sehr einfach manipuliert, die Reparaturvorschläge reichen vom Austausch „funktionierender Ersatzteile“ bis hin zum Betrug! Sehen Sie selbst… Veröffentlicht und ausgestrahlt in der Serie „Direkt“ auf ORF 1 – moderiert und überwacht von Sachverständigen Andreas Berger -> klicken Sie hier um das Video zu sehen! Das Spiel mit dem Leben ANDERER! Zum Glück hat nicht jedes Unternehmen so verantwortungslose Fachkräfte, bei einem Notfall wenden Sie sich am Besten an einem Installateur Ihres Vertrauens. Sobald man einen ungewöhnlichen Geruch im Wohnungsbereich wahrnimmt muss man umgehend „lüften“, Fenster und Türen öffnen, keine elektronischen Geräte einschalten,  den Wohnbereich verlassen und die Feuerwehr verständigen. Kohlenmonoxid ist farb-, geruch- und geschmackloses Gas! Nicht ordnungsgemäß gewartete Gasthermen können im schlimmsten Fall zum Tode führen.  SV Andreas Berger Das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz schreibt die jährliche Reinigung aller Feuerungsanlagen eindeutig vor (§ 15a). „Die Veranlassung der Wartung von Feuerstätten in und die Beseitigung der Ablagerungen aus sonstigen Räumen obliegt deren Benützern“ – auch das ist eine Vorschreibung vom Gesetz. Wartung / Reinigung: Jährlich Abgasmessung  mit Gas befeuerten Feuerstätten mit mehr als 15 kW und weniger als 26 kW: alle 5 Jahre mit Gas befeuerten Feuerstätten mit mehr als 26 kW: jährlich Feuerstätten (Öl, Holz, Pellets,…) mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 15 kW: alle 2 Jahre Feuerstätten (Öl, Holz, Pellets,…) mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW: jährlich  Die gesetzliche Richtlinie kann von Bundesland zu Bundesland leichte Abweichungen aufzeigen, doch soll “JEDER” die eigene Sicherheit bedenken! -> Link zu Artikel „Fehlende Abgasmessung und Wartung bei Gasthermen gefährdet jährlich Leben“! „Thermenwartung ist und bleibt Pflicht“! Im Kampf gegen den lautlosen Killer wurden (Co-Melder)…

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Kohlenmonoxidunfälle – Thermenwartung ist und bleibt Pflicht! Meldung vom 13.01.2011 in der österreichischen Tageszeitung – Kronenzeitung Therme defekt – Gericht am Zug: Am Freitag den  07.01.2011 erlitt eine 17. Jährige in Wr. Neustadt (NÖ) eine Kohlenmonoxidvergiftung! Dem Mädchen geht es bereits wieder besser. Laut Krone, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen den Mieter aufgrund nicht durchgeführter Überprüfungen und verabsäumter Wartung. Die Kronenzeitung erwähnt eine wiederkehrende Überprüfung von Gasthermen und Durchlauferhitzer von allen zwei Jahren und manche sogar jährlich! Wie auch in der Bauherrenhilfe im Okt. 2010 veröffentlicht, ist die Regelung von Abgasmessungen wie folgt verpflichtend – siehe den Auszug der „Wiener Landesinnung für Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker: Das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz schreibt die jährliche Reinigung aller Feuerungsanlagen eindeutig vor (§ 15a). „Die Veranlassung der Wartung von Feuerstätten in und die Beseitigung der Ablagerungen aus sonstigen Räumen obliegt deren Benützern.“ schreibt das Gesetz vor. Wartung / Reinigung: Jährlich Abgasmessung  mit Gas befeuerten Feuerstätten mit mehr als 15 kW und weniger als 26 kW: alle 5 Jahre mit Gas befeuerten Feuerstätten mit mehr als 26 kW: jährlich Feuerstätten (Öl, Holz, Pellets,…) mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 15 kW: alle 2 Jahre Feuerstätten (Öl, Holz, Pellets,…) mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW: jährlich  Die gesetzliche Richtlinie kann von Bundesland zu Bundesland leichte Abweichungen aufzeigen, doch soll „JEDER“ die eigene Sicherheit bedenken! Einmalige Inspektion von alten Heizungsanlagen Heizungsanlagen für gasförmige, flüssige oder feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung über 20 kW, die älter als 15 Jahre sind (Typenschild oder gleichwertige Nachweise), sind einer einmaligen Prüfung durch eine fachkundige Person (§ 15f Abs. 7) dahin zu unterziehen, ob eine Überdimensionierung der Heizungsanlage im Verhältnis zum Heizbedarf oder ein hoher spezifischer Brennstoffverbrauch vorliegt. Die Inspektion und die Beurteilung sind unter Beachtung der einschlägigen Normen und gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen. 5-Liter-Warmwasserheizer ohne Kaminanschluss: Überprüfung alle 2 Jahre Unabhängig von der  Abgasmessung ist die Wichtigkeit der jährlichen Wartung, bei dieser werden durch Schmutz verlegte Abgaswege gereinigt und Sicherheitsventile überprüft! Eine Wartung, die gem. ÖVGW-Richtlinie G 81 durchgeführt wird, dauert je nach Verschmutzungsgrad mindestens eine Stunde. Im Detail werden folgende Arbeiten gemacht: Gründliche Reinigung des Brenners Reinigung des Wärmetauschers samt Lamellen  Überprüfung des Ausdehnungsgefäßes • Überprüfung der Einstellungen und gegebenenfalls Nachjustierung  gegebenenfalls Optimierung der Einstellungen  Entlüftung und Probelauf der Heizung  Austausch von typischen Verschleißteilen wie Zündelektroden, wenn notwendig (Material wird extra verrechnet, Arbeitszeit ist nicht im Materialpreis enthalten, Verrechnung der aufgewendeten Arbeitszeit nach Aufwand)  Funktionsprüfung Schlechte Verbrennung führt…

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Ein Appell an die Nutzer von Gasthermen – Beachten Sie die Wichtigkeit der jährlichen Wartung von Thermen! Herr Marek aus Wien klagte schon vor Tagen über Kopfschmerzen und Übelkeit. Die Überprüfung der Gastherme war für den 11.November mit dem Installateur organisiert, doch die bestellte Überprüfung wurde aus nicht genannten Gründen „nicht durchgeführt“! Eine fehlende Überprüfung der Therme wurde nun  der Familie zum Verhängnis. Maria K. wachte in der Nacht auf und sackte dann regungslos zusammen. Der Ehemann erwachte zu Glück kurz darauf und fand seine Frau, sofort verständigte er Rettung und Feuerwehr. Geistesgegenwärtig öffnete Hr. Marek die Fenster so konnte sich das Kohlenmonoxid verflüchtigen. Die Familie wurde ins Krankenhaus eingeliefert und ist am Weg der Besserung! Auf die Gefahren einer Kohlenmonoxidvergiftung wird hingewiesen, doch wird die Wartung oft nicht durchgeführt! Am falschen Ort sparen –  kann Leben kosten! Kohlenstoffmonoxid ist farb-, geruch- und geschmacklos. Kohlenstoffmonoxid ist ein gefährliches Atemgift. Wenn es über die Lunge in den Blutkreislauf gelangt ist, koordiniert es an das zentrale Eisenatom des Hämoglobins und behindert so den Sauerstofftransport im Blut, was zum Tod durch Erstickung führen kann. Kohlenmonoxidvergiftung – Symtome: Der Betroffene klagt über Kopfschmerzen, Benommenheit und Schwindel. Die Haut ist oft hellrot bis rosa. Bei schwereren Kohlenmonoxidvergiftungen kommt es zu Bewusstlosigkeit, Krämpfen und Tod durch Atemlähmung. Als Spätfolgen schwerer Kohlenmonoxidvergiftungen drohen Schäden des Herzmuskels und des Gehirns. Thermen sind 1 x jährlich zu überprüfen! Folgend ein Auszug von Wien ORF.at vom 07.12.2010 aufgrund der Kohlenmonoxidvergiftungs-Serien: FPÖ und ÖVP appellieren an die Stadt!  Als Reaktion auf die Unfallserie will die Wiener FPÖ im Gemeinderat  beantragen, dass Wien Energie die Kosten für die jährliche Wartung der Thermen zumindest in Gemeindebauten übernimmt. Da der Gaspreis um 20 Prozent zu hoch sei, solle Wien Energie die Überschüsse investieren und die Kosten übernehmen, so Wohnbauexpertin Henriette Frank. Die Wiener ÖVP will ihrerseits Wiener Wohnen in die Pflicht nehmen. „Es müssen alle Gas-Thermen auf Baujahr, qualitativen Zustand und ihren technischen Stand geprüft und gegebenenfalls saniert oder ausgetauscht werden“, so Wohnbausprecher Norbert Walter. Besonderes Augenmerk müsse auf schlechter gestellte Mieter gerichtet werden.

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