GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firmen „HA-MI BAU GmbH, FB-Nr.:513604a in A-8410 Weitendorf“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Anlass: Ein uns bekannt verpfuschter Kellerbau / Pfusch am Bau-Fall. Aktualisierung Juli 2020: Konkurseröffnung: 16.07.2020 Anmeldungsfrist: 31.08.2020 Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb der Anmeldungsfrist anzumelden. Quelltext: Ediktsdatei, weitere Details entnehmen Sie in: edikte.justiz.gv.at/ Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: WKO – akutell konnte keine Eintragung bei den Firmen A-Z der WKO bezgl. einer aufrechten Gewerbeberechtigung recherchiert werden. Firmenmonitor.at -> Firmengründung Juni 2019 / gründungsprivilegierte Stammeinlage EUR 10.000, In der Rolle der GF: Hazbei-Mihaila & Florin-Calin FirmenABC Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org. (Veröffentlicht am 27.12.2019)…

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „DELTA-BAU Ges.m.b.H. -> www.deltabau.at – NÖ“, die zum Hausbau oder zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen. Recherchemöglichkeit: www.deltabau.at Firmenmonitor Gewerbenachweise – WKO Landesinnung Bau Bonitätsauskünfte – www.ksv.at oder www.creditreform.at (KSV – jedes Unternehmen hat die Möglichkeit 1x jährlich, eine kostenlose Selbstauskunft abzufragen) Aufgrund massiv fehlerhafter Ausführungen zu einer Kellerabdichtung und einem Außen-Wärmedämmverbundsystem, an einem Bauvorhaben in Wien, raten wir zur Überprüfung von Angeboten der Firma DELTA-BAU Ges.m.b.H. . Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung oder Abnahmeprüfung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten. Die Bilder zeigen die Dreharbeiten zur ATV-Sendung „Pfusch am Bau“, hier wurden zahlreiche wesentliche bautechnische Fehler aufgezeigt. Eine Sanierung wurde zwar seitens Deltabau zugesagt, aber laut Angaben der Auftraggeberfamilie nie wirklich eingehalten. Zuerst wurden ungeeignete Subfirmen geschickt, dann eben gar niemand mehr. Die Familie ist nun gezwungen Klage zu führen. Der Geschäftsführer des Unternehmes, Herr  Guettouche Ali  wurde um Stellungnahme gebeten. Wir berichten über den Fall. Für Erfahrungen im Zusammenhang mit genannten Unternehmen kontaktieren Sie uns unter der Mailadresse: verein@bauherrenhilfe.org. Alle Angaben werden vertraulich behandelt! Aktualisierung September 2016: Stellungnahme Ing. Mag. Wilhelm R. Benesch, M.B.L. / RA Fa. Delta Bau GmbH Die  Beauftragung  von  DELTA-BAU  mit  der  Herstellung  der  Kellerabdichtung (Schwarzisolierarbeiten)  erfolgte  aufgrund  einer  technischen  Ausschreibung  einer Architektin,  die  im  Auftrag  der  Bauherren  tätig  wurde.  Diese  Ausschreibungsunterlagen  sahen  lediglich  eine  1-lagige  Kellerabdichtung  vor.  Von  DELTA-BAU wurden  die Architektin  und  die  Bauherren  darauf  hingewiesen,  dass  die  einschlägigen  ÖNORMEN  eine  2-lagige  Kellerisolierung  vorsehen.  Dennoch  bestanden  die  Architektin  und  die  Bauherren auf  die  Herstellung  einer  nur  1-lagigen  Kellerabdichtung  –  aus Kostengründen  und,  weil  eine  2-lagige  Kellerabdichtung  technisch  nicht  erforderlich ist,  da  der  Keller  aus  Dichtbeton  errichtet  wurde  und  kein  drückendes …

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Der Bausachverständige Günther Nussbaum-Sekora hat ein Buch zur Vermeidung des „Pfuschs am Bau“ geschrieben! Der „Pfusch“ am Bau ist in Österreich allgegenwärtig. Und das ist irgendwie auch kein Wunder, hat dieser Begriff doch gleich zwei (wenn nicht sogar drei) Bedeutungen, die alle etwas mit der Bauwirtschaft zu tun haben. Jetzt wurde das Buch „(K)ein Pfusch am Bau“ aber nicht von der „Abteilung Betrugsbekämpfung“ des Finanzministeriums, sondern vom bekannten Bausachverständigen Günther Nussbaum-Sekora verfasst, den man von der ATV-Sendung „Pfusch am Bau“ kennt; und deshalb geht es in dem informativen und reich bebilderten Werk auch nicht um die nur eingeschränkt verpönte Schwarzarbeit am Bau, sondern um die eine andere Bedeutung des Worts „Pfusch“: Schlamperei, Unwissen, Ignoranz, Wurschtigkeit und mitunter auch arglistige Täuschung. Von Fehlern profitieren Und was diesen Pfusch betrifft, darf Nussbaum-Sekora getrost als Getriebener bezeichnet werden. Nach seiner Ausbildung zum Spengler- und Dachdeckermeister arbeitete er zunächst selbst jahrzehntelang auf der Baustelle. Irgendwann sei es dann „Zeit für eine neue Berufung“ gewesen, schreibt er im Vorwort des vom Linde Verlag herausgegebenen Werks. Ein Weg als Gerichtsgutachter schien logisch, nur: „Wie erkläre ich später jemandem, dass ich mein Leben lang von den Fehlern der Bauwirtschaft profitiert habe?“ Nussbaum-Sekora profitiert jetzt als am meisten öffentlichkeitswirksamer Bausachverständiger der Republik zwar auch von den Fehlern der Bauwirtschaft, aber man muss ihm tatsächlich zugute halten, dass er das auf eine Art und Weise tut, die man – gerade auch im „UNO-Jahr der Genossenschaften“, in dem wir uns immer noch befinden – durchaus als „gemeinnützig“ bezeichnen könnte. Erst schrieb er Artikel für Fachzeitschriften, um so die Aufklärung innerhalb der Branche zu vermehren. Dann gründete er den Verein Bauherrenhilfe.org, auf dem sich auch eine breitere Öffentlichkeit, darunter wohl nicht wenige Häuslbauer und -bauerinnen, über die Schlamper- und Sauereien informieren konnten, die auf den Baustellen dieses Landes Gang und Gäbe waren bzw. sind. Irgendwann kam dann der Privatsender ATV auf ihn zu; seit zwei Jahren läuft dort die Sendung „ATV – Pfusch am Bau“ höchst erfolgreich und holt Einzelschicksale, in denen es nicht selten um finanzielle Existenzen geht, vor den Vorhang. Erfahrung zwischen Buchdeckeln Und nun also auch ein Buch vom „Helden geprellter Häuslbauer“, und es ist ein höchst empfehlenswertes geworden. Gleich im ersten Kapitel geht es darin um die Planung, und die hier zu…

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Sicherheit durch Baubegleiter! Baumängel gelten praktisch schon als selbstverständlich auftretendes Übel. Nur wenige Bauprojekte schaffen es ganz ohne Mängel und in vielen Fällen lassen sich die Defizite im Nachhinein nicht nachbessern. Für Bauherren bedeuten solche Mängel jede Menge Ärger und Verdruss. Oftmals schließt der Traum vom Eigenheim sogar mit einem teuren Gerichtsprozess ab. Bauherren – zu spät erkannte Baumängel werden teuer “Nicht oder zu spät erkannte Mängel sind für alle Beteiligten unerfreulich”, äußert Martin Pfeiffer, Professor an der Fachhochschule Hannover und ehemaliger geschäftsführender Direktor des Instituts für Bauforschung in Hannover. Der Experte beklagt die dann eintretenden Verzögerungen beim Baufortschritt. Besonders betroffen seien Bauherren, wenn sich erst nach dem Einzug Folgeschäden zeigen. Dies könne durchaus auch erst nach Jahren der Fall sein. Für Bauherren beginnen damit höchst unerfreuliche Zeiten, denn oftmals sind die Verantwortlichen sowie die damaligen Bauverantwortlichen nicht mehr erreichbar. Bauherren – Architekten werden nicht beauftragt Experten führen viele Probleme beim Bau darauf zurück, dass keine Architekten mehr beauftragt werden. So würden heute nur noch etwa ein Prozent aller Bauvorhaben auf klassische Weise mit Planung und Baubegleitung durch einen Architekten durchgeführt. Zudem stünde der Architekt oftmals auf der Seite des Bauunternehmens, wenn ein Neubau mittels Generalunternehmern oder Bauträgern durchgeführt wird. Bauherren – Sicherheit durch Baubegleiter Gut beraten seien Bauherren daher, wenn sie einen unabhängigen Baubegleiter beauftragen. Vom Vertragsabschluss bis zur Schlussabnahme kontrolliert dieser alle Schritte des Bauvorhabens. Eine solche Investition sei lohnend, erklären die Fachleute. Schnell könnten Mängel 20.000 Euro und mehr überschreiten. Da zahlen sich die Kosten für einen professionellen Baubegleiter schnell aus. Bauherren sollten Bauträger zudem nach den Baufortschritten bezahlen und keinesfalls nach festgelegten Zeitspannen. Schließlich müsse bei Zahlungen nach Zeit-Intervallen auch dann gezahlt werden, wenn am Bau gar nichts vorangekommen sei. Bauherren – Dokumentieren schafft Klarheit Bauherren, die Baufortschritte regelmäßig dokumentieren und schließlich auch bei der Bauabnahme alles penibel notieren, seien im Vorteil, urteilen Experten. Besonders dann, wenn sie zusätzlich zur genauen Beschreibung im jeweiligen Abnahmeprotokoll mögliche Schäden auch fotografisch festhalten. So haben sie gute Chancen auf eine spätere Erstattung zusätzlicher Aufwendungen bzw. eine Erfüllung möglicher Schadenersatzansprüche. Link zur Textquelle www.mein-bau.com, sehen Sie den Beitrag (Video) vom Bausachverständigen Ingo Suchanek. Das Video beschreibt ein präventives Verhalten beim Bau und wie unterstützt der Bausachverständige! (K)ein Pfusch am Bau – Das erste Baufachbau für Baulaien von Günther Nussbaum-Sekora…

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Endspurt – Die Zuschüttung zur Kellersanierung! In der 4. und 5. Staffel “Pfusch am Bau” berichteten wir zum Kellerschaden bei Frau Peter.  Siehe „Tausche Grundstück gegen undichten Neubau“. Vor einigen Jahren ist der Mann von Frau Peter. gestorben, es kam zu einem Tauschgeschäft der besonderen Art. Trotz externer Bauaufsicht, kam es zu schwerwiegenden Baumängeln, am Schlimmsten jedoch sind die massiven Feuchteeintritte im Kellerbereich. Undichtheiten und eine nicht korrekt durchgeführte Kellerabdichtung haben die Feuchte im Keller direkt eingeladen!  Seit Beginn der Problematik mit massivem Feuchte- und Schimmelbefall, leidet Frau Peter „gesundheitlich“ unter den Folgen Ihrer Wohnsituation, auf Grund der Gesundheitsschädigung durfte auch Ihr Enkel das Haus „nicht“ betreten.  Das Flüchten aus Ihrem Heim und schwere Depressionen waren an der Tagesordnung! Die BHH.org – Verein für Qualität hat eine Charity-Aktion für Frau Peter ins Leben gerufen. Professionelle Firmen stellten Ihre Fachkräfte und Material kostenlos zur kompletten Außenabdichtung inklusiver Schimmelbekämpfung zur Verfügung. An dieser Stelle bedanken wir uns bei allen freiwilligen Helfern, allen voran: Fritz Hranek für die Kellerabdichtung Kellerbau Ebner(Wien) für die Grabungsarbeiten TUI-Reisecenter Baumaschinen Mozelt GmbH für den Bagger! Herbert Hofer GmbH für die Container und Entsorgungen AUSTRODACH  HandelsgesmbH & Co.KG für die Materiallieferung ACO GmbH für die Lichtschächte HORNBACH Baumarkt GmbH für die Kellerdämmung Keimfrei GmbH für die Desinfektion des Kellers sowie bei ATV für die Veröffentlichung zum „Fall – Frau Peter“! Zuschüttung durch Firma Baumaschinen Mozelt GMBH  – www.baumo.at Zu Beginn wurde der Kellerbereich freigelegt, bestehende Materialien entfernt, neu abgedichtet und neu gedämmt. Link zum Artikel der Sanierungsarbeiten. Für die Endarbeiten muss der aufgegrabene Teil rund um das Haus wieder zugeschüttet…

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Ich möchte ein Einfamilienhaus in Eigenregie errichten. Die Baumaterialien besorge ich mir selber und möchte Stein auf Stein mit meiner Familie gemeinsam ein Haus bauen. Jedoch höre ich immer wieder, dass man ohne Baufirma nicht bauen darf. Dazu hätte ich ein paar Fragen: Darf man prinzipiell ohne Baufirma bauen? Müssen Freunde, die auf der Baustelle helfen zusätzlich versichern? (deckt dies eine Rohbauversicherung ab) Müssen diese Helfer irgendwo angemeldet / angekündigt werden? Darf man Arbeiten in Eigenregie auch an einem Sonn- und Feiertag durchführen? (natürlich ohne Lärmbelästigung) Bitte höflich um Information.  Herzlichen Dank! Beantwortung durch Dr.  Wilfrid Wetzl – Wetzl & Partner Rechtsanwälte GmbH: Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die vorschreibt, dass ein Bauunternehmen zwingend beauftragt werden müsste. Allerdings gibt es oft in Baubescheiden bestimmte Auflagen, die vorsehen, dass bestimmte Leistungen von konzessionierten Unternehmen erbracht werden müssen. Wenn „Freunde“ auf der Baustelle tatsächlich völlig unentgeltlich helfen, dann besteht keine gesetzliche Sozialversicherungspflicht. Allerdings ist hier höchste Vorsicht geboten, da bestimmte Behörden (insbesondere Finanzamt und Gebietskrankenkasse) eine unentgeltliche Leistungserbringung durch „Freunde und Bekannte“ nicht so leicht glauben möchten und daher des Öfteren dann „unterstellen, dass „Schwarzarbeit“ geleistet wird. In einer gewöhnlichen“ Bauschadensversicherung sind allfällige Personenschäden von Helfern üblicherweise nicht versichert. Wenn es sich wirklich um unentgeltliche Leistungen handelt, besteht keine Anmeldeverpflichtung. Arbeiten in Eigenregie dürfen grundsätzlich auch am Wochenende durchgeführt werden, sofern damit keine Lärm- und sonstige Belästigungen (wie zB. Emissionen) verbunden sind. Dr.  Wilfrid Wetzl – Wetzl & Partner Rechtsanwälte GmbH Bildquelle BHH.ORG – Herstellung der Kellerabdichtung durch die Firma Fritz Hranek und Bmst. Thomas Ebner zur Hilfsaktion bei Frau Peter. Link zum Artikel: „Hilfsaktion für Pensionistin Frau Peter!“ Link zum Ursprungartikel – Fall Frau Peter: „Tausche Grundstück gegen undichten Neubau!“  -> Hinweis: Die Redaktion der BHH.ORG empfiehlt beim Hausbau die „Inanspruchnahme von Facharbeiter/Fachfirmen zur Errichtung eines mangelfreien Gebäudes!“ Hinweis: Die Redaktion der BHH.ORG empfiehlt beim Hausbau die „Inanspruchnahme von Facharbeiter/Fachfirmen zur Errichtung eines mangelfreien Gebäudes!“…

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Kostenfallen „4 – 6“ von „9“ – Sicherheit und Transparenz beim Hausbau! Eine große Hürde, die es bei der Entscheidung für ein eigenes Haus zu überwinden gilt, ist für viele Häuslbauer der Kostenaspekt. Dieser beeinflusst einerseits die Entscheidung, selbst Hand anzulegen oder eine Baufirma zu beauftragen. Andererseits spielt er eine große Rolle bei unerwarteten Problemen während der Bauphase. WimbergerHaus leistet mit fast 30-jähriger Erfahrung seinen Kunden eine Garantie für kostensicheres Bauen ohne böse Überraschungen. Kostenfallen Nr. 1 – 3 haben wir in Artikel „Kostenfallen vermeiden – Teil 1“ aufgelistet! „Teil 2“ zeigt die Kostenfallen „4 – 6“ von „9“!   Kostenfalle Nr. 4: Nicht vertrauenswürdige Pauschalen? Pauschalen setzen generell ein Vertrauensverhältnis zwischen Baumeister und Häuslbauer voraus. Damit der vereinbarte Pauschalpreis am Ende auch tatsächlich so bleibt, sollte Folgendes beachtet werden: Sind alle benötigten Leistungen in der Pauschale beschrieben? Werden anerkannte Materialien mit guter Qualität eingesetzt? Vorsicht bei Formulierungen wie: „Abrechnung nach tatsächlichem Ausmaß/nach tatsächlichen Leistungen“!? Eine schriftliche Fixpreiszusage kann unangenehme Überraschungen im Nachhinein vermeiden! Unsere Rundum-Betreuung hilft Ihnen, so manche komplizierte Angelegenheit zu vereinfachen und Aufgaben, die zum Hausbauen nun mal dazugehören, zu erleichtern. www.wimbergerhaus.at   Kostenfalle Nr. 5: Erdbau und Außenanlage? Sowohl für den Innenbereich, als auch für die Außenanlage eines Hauses bedarf es umfassender Vorbereitungen im Erdbau. Hier ist es für die Kalkulation besonders wichtig, den gesamten Kosten ins Auge zu blicken: Aushub, Planierungen, Hinterfüllungen, Schotterungen? Kanalarbeiten, Rohrverlegungen? Humusierung, Gartenanlage, Steinmauern etc.? Spar-Tipp: Den Plan für die Außenanlage vom Profi erstellen lassen und selber umsetzen! Vom Erstgespräch über Planung und Grundsteinlegung bis zu Ihrem Einzug muss alles passen. www.wimbergerhaus.at; „Ich-bau-mit“ Videoserie! Darin wird Schritt für Schritt erklärt, wie ein Eigenheim im „Ich-Bau-Mit“ System errichtet wird.   Kostenfalle Nr. 6: Fragwürdige Subunternehmen? Nicht nur beim Bauunternehmer ist ein zuverlässiger Anbieter wichtig, sondern auch bei den eingesetzten Subunternehmen. Daher vorab informieren: Welche Subunternehmen werden beauftragt? Welchen Ruf und welche Referenzen haben diese?? Empfehlenswert: Überprüfung der Bonität bei KSV oder Creditreform?Wird ein Generalunternehmer mit den Subleistungen beauftragt, ist dieser Ansprechpartner für alle Bauabschnitte und trägt auch die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche! Impressionen –…

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