GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Wir begrüßen unser neues Gold-Mitglied Rechtsanwaltskanzlei Mag. Markus Gunacker ! Unsere Erfahrung in der Beratung von Bauherren und Professionisten hat gezeigt, dass sich viele Streitpunkte durch eine unklare Formulierung des Vertragstextes ergeben. Oftmals wird nicht ausreichend genau definiert wer welche Leistungen zu welchem Zeitpunkt zu erbringen hat. Aber auch in den sonstigen kaufmännischen und rechtlichen Punkten befinden sich regelmäßig Bedingungen, welche zu einer unfairen Verschiebung des Risikos führen. Genau hier setzen wir an und beraten Sie unkompliziert und schnell. Grundsätzlich empfehlen wir dies vor Abschluss des Vertrages, um Diskussionen vorzubeugen. Ist der Vertragsabschluss bereits erfolgt und entstehen während oder nach der Bauphase Mängel oder Probleme, beraten wir Sie gerne und kämpfen dafür, Ihre rechtlich bestmögliche Lösung zu finden. Wir helfen Ihnen von Beginn bis zur Fertigstellung Ihres Bauprojektes, ebenso wie bei gewährleistungsrechtlichen Fragen. Gerne wickeln wir auch Ihren Immobilienkauf treuhändisch für Sie ab und übernehmen dabei die Erstellung oder Überprüfung des Kaufvertrages. Bei uns erhalten Sie alles aus einer Hand! Teuer wird es meist dann, wenn kein Anwalt kontaktiert wird – Ich lade Sie zu einem kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Erstgespräch ein, bei dem ich Ihnen die ersten möglichen Schritte erläutere und wir die weitere Vorgehensweise festlegen. Weiterführende Informationen finden Sie unter: www.ihrrecht.at Rechtsanwaltskanzlei Mag. Markus Gunacker Schottengasse 4/35, A-1010 Wien Tel.: + 43 1 532 24 54 Fax: +43 1 532 24 55 E-Mail: anwalt@ihrrecht.at  …

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„Deutschland-Meldung“ – Bauherrenhilfeautor Carsten Engel warnt: Lieber Internetuser, letzte Woche wurde ich gefragt, ob ich nicht mal meine Meinung zu einer Baufirma und dem damit verbundenen Exposé geben könnte. Ohne Ross und Reiter zu nennen möchte ich Ihnen von meinen Recherchen berichten. Bei dem Angebot handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus mit ca. 540qm Grundstück, ca. 135qm Wohnfläche, insgesamt 6 Zimmer, in Hanglage als Erstbezug. Kosten soll der Spaß insgesamt 260.500,00€. Auf eine Bewertung der Immobilie möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen. Was mir aber aufgefallen ist, und dass sollten Sie sich, wenn Sie bauen möchten dringend vor Augen führen. „Bei diesem Anbieter handelt es sich möglicherweise um Baudienstleistungsverträge.“ Wenn Sie so etwas für Ihren Hausbau als Vertrag vorgelegt bekommen, sollten bei Ihnen die Alarmglocken angehen! Bei meiner Recherche bin ich auf einen interessanten Artikel eines Rechtsanwaltes aus München gestoßen. Die in meinen Augen größten Nachteile eines Dienstleistungsvertrages sind: Es ist kein Erfolg geschuldet. Es gibt keine Abnahme. Es gibt keine Gewährleistung. Ich behaupte mal, das dass auf dem Bausektor einem Freifahrtschein gleicht, es sei denn, es wird zusätzlich etwas vereinbart. Aber dann könnte man doch auch gleich einen Werkvertrag abschließen. Den ganzen Artikel des Rechtsanwaltes finden Sie unter: bit.ly  – beschrieben von  Volker Siegel –  Rechtsanwalt in München. Ich finde die Erläuterung der Unterschiede von Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag klasse beschrieben. Eine kleine Hilfestellung vor Vertragsunterzeichnung: Grundsätzlich empfehle ich Ihnen Ihren Vertrag vorab rechtlich und technisch überprüfen zu lassen. Beste Grüße, Carsten Engel, TÜV geprüfter Gutachter für Bauschäden und Immobilienbewertungen…

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