GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Folgende Firmen haben sich Anfang Oktober 2015 qualifiziert für ein weiteres Jahr das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen: Schiller Ges.m.b.H. www.schiller-bau.at Függer & Co GmbH www.estrich.at/estrich Függer & Co GmbH www.estrich.at/fassaden Függer & Co GmbH www.estrich.at/parkett AUST-BAU Gesellschaft mbH www.austbau.at Ing. Hans Drascher GmbH www.drascher.at Weitere Qualitätsbetriebe finden Sie hier – informieren Sie sich!…

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Begonnen, diese im System zu veröffentlichen haben wir im September 2015, da es eben seine Zeit dauert um die Prüfungen sorgfältig und zielgenau durchzuführen. Aust-Bau Gesellschaft m.b.H. liegt mit 1.242 Punkten aufgrund einiger positiver Baustellenprüfungen und hervorragender Kundenbefragungen als Premium- Betrieb-Gold an erster Stelle. Demnächst informieren wir über weitere Betriebe die sich im Prüfungsmodus befinden.

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Wir freuen uns über den neuen Qualitätsbetrieb „Brüder Thumfort“  Firmenname: Brüder Thumfort Gesellschaft m.b.H. Anschrift: A-8055 Graz, Puchstraße 164 Betriebsgegenstände: Gas- Wasser- Heizungsinstallationen, Wellnessbereiche, Reparaturservice Geschäftsführer: Wolfgang Thumfort Link zur WKO Link zur Homepage Link zur Bauherrenhilfe.org/Firmensuche Geprüft wurden: Gewerbeschein Homepage Bonität…

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Kohlenmonoxidunfälle – Thermenwartung ist und bleibt Pflicht! Meldung vom 13.01.2011 in der österreichischen Tageszeitung – Kronenzeitung Therme defekt – Gericht am Zug: Am Freitag den  07.01.2011 erlitt eine 17. Jährige in Wr. Neustadt (NÖ) eine Kohlenmonoxidvergiftung! Dem Mädchen geht es bereits wieder besser. Laut Krone, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen den Mieter aufgrund nicht durchgeführter Überprüfungen und verabsäumter Wartung. Die Kronenzeitung erwähnt eine wiederkehrende Überprüfung von Gasthermen und Durchlauferhitzer von allen zwei Jahren und manche sogar jährlich! Wie auch in der Bauherrenhilfe im Okt. 2010 veröffentlicht, ist die Regelung von Abgasmessungen wie folgt verpflichtend – siehe den Auszug der „Wiener Landesinnung für Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker: Das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz schreibt die jährliche Reinigung aller Feuerungsanlagen eindeutig vor (§ 15a). „Die Veranlassung der Wartung von Feuerstätten in und die Beseitigung der Ablagerungen aus sonstigen Räumen obliegt deren Benützern.“ schreibt das Gesetz vor. Wartung / Reinigung: Jährlich Abgasmessung  mit Gas befeuerten Feuerstätten mit mehr als 15 kW und weniger als 26 kW: alle 5 Jahre mit Gas befeuerten Feuerstätten mit mehr als 26 kW: jährlich Feuerstätten (Öl, Holz, Pellets,…) mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 15 kW: alle 2 Jahre Feuerstätten (Öl, Holz, Pellets,…) mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW: jährlich  Die gesetzliche Richtlinie kann von Bundesland zu Bundesland leichte Abweichungen aufzeigen, doch soll „JEDER“ die eigene Sicherheit bedenken! Einmalige Inspektion von alten Heizungsanlagen Heizungsanlagen für gasförmige, flüssige oder feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung über 20 kW, die älter als 15 Jahre sind (Typenschild oder gleichwertige Nachweise), sind einer einmaligen Prüfung durch eine fachkundige Person (§ 15f Abs. 7) dahin zu unterziehen, ob eine Überdimensionierung der Heizungsanlage im Verhältnis zum Heizbedarf oder ein hoher spezifischer Brennstoffverbrauch vorliegt. Die Inspektion und die Beurteilung sind unter Beachtung der einschlägigen Normen und gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen. 5-Liter-Warmwasserheizer ohne Kaminanschluss: Überprüfung alle 2 Jahre Unabhängig von der  Abgasmessung ist die Wichtigkeit der jährlichen Wartung, bei dieser werden durch Schmutz verlegte Abgaswege gereinigt und Sicherheitsventile überprüft! Eine Wartung, die gem. ÖVGW-Richtlinie G 81 durchgeführt wird, dauert je nach Verschmutzungsgrad mindestens eine Stunde. Im Detail werden folgende Arbeiten gemacht: Gründliche Reinigung des Brenners Reinigung des Wärmetauschers samt Lamellen  Überprüfung des Ausdehnungsgefäßes • Überprüfung der Einstellungen und gegebenenfalls Nachjustierung  gegebenenfalls Optimierung der Einstellungen  Entlüftung und Probelauf der Heizung  Austausch von typischen Verschleißteilen wie Zündelektroden, wenn notwendig (Material wird extra verrechnet, Arbeitszeit ist nicht im Materialpreis enthalten, Verrechnung der aufgewendeten Arbeitszeit nach Aufwand)  Funktionsprüfung Schlechte Verbrennung führt…

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Ein Appell an die Nutzer von Gasthermen – Beachten Sie die Wichtigkeit der jährlichen Wartung von Thermen! Herr Marek aus Wien klagte schon vor Tagen über Kopfschmerzen und Übelkeit. Die Überprüfung der Gastherme war für den 11.November mit dem Installateur organisiert, doch die bestellte Überprüfung wurde aus nicht genannten Gründen „nicht durchgeführt“! Eine fehlende Überprüfung der Therme wurde nun  der Familie zum Verhängnis. Maria K. wachte in der Nacht auf und sackte dann regungslos zusammen. Der Ehemann erwachte zu Glück kurz darauf und fand seine Frau, sofort verständigte er Rettung und Feuerwehr. Geistesgegenwärtig öffnete Hr. Marek die Fenster so konnte sich das Kohlenmonoxid verflüchtigen. Die Familie wurde ins Krankenhaus eingeliefert und ist am Weg der Besserung! Auf die Gefahren einer Kohlenmonoxidvergiftung wird hingewiesen, doch wird die Wartung oft nicht durchgeführt! Am falschen Ort sparen –  kann Leben kosten! Kohlenstoffmonoxid ist farb-, geruch- und geschmacklos. Kohlenstoffmonoxid ist ein gefährliches Atemgift. Wenn es über die Lunge in den Blutkreislauf gelangt ist, koordiniert es an das zentrale Eisenatom des Hämoglobins und behindert so den Sauerstofftransport im Blut, was zum Tod durch Erstickung führen kann. Kohlenmonoxidvergiftung – Symtome: Der Betroffene klagt über Kopfschmerzen, Benommenheit und Schwindel. Die Haut ist oft hellrot bis rosa. Bei schwereren Kohlenmonoxidvergiftungen kommt es zu Bewusstlosigkeit, Krämpfen und Tod durch Atemlähmung. Als Spätfolgen schwerer Kohlenmonoxidvergiftungen drohen Schäden des Herzmuskels und des Gehirns. Thermen sind 1 x jährlich zu überprüfen! Folgend ein Auszug von Wien ORF.at vom 07.12.2010 aufgrund der Kohlenmonoxidvergiftungs-Serien: FPÖ und ÖVP appellieren an die Stadt!  Als Reaktion auf die Unfallserie will die Wiener FPÖ im Gemeinderat  beantragen, dass Wien Energie die Kosten für die jährliche Wartung der Thermen zumindest in Gemeindebauten übernimmt. Da der Gaspreis um 20 Prozent zu hoch sei, solle Wien Energie die Überschüsse investieren und die Kosten übernehmen, so Wohnbauexpertin Henriette Frank. Die Wiener ÖVP will ihrerseits Wiener Wohnen in die Pflicht nehmen. „Es müssen alle Gas-Thermen auf Baujahr, qualitativen Zustand und ihren technischen Stand geprüft und gegebenenfalls saniert oder ausgetauscht werden“, so Wohnbausprecher Norbert Walter. Besonderes Augenmerk müsse auf schlechter gestellte Mieter gerichtet werden.

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Gastherme defekt? Laut Feuerwehr dürften die Betroffenen giftige Dämpfe eingeatmet haben, darunter auch fünf Helfer! Ein Mann wurde nach angaben der Einsatzkräfte in ein Wiener-Krankenhaus gebracht und die übrigen acht wurden ins Krankenhaus Mistelbach eingeliefert. Die Feuerwehr sowie ein EVN-Trupp begaben sich mit Atemschutz und Gasprüfgeräte nach der Bergung in die Räumlichkeiten, die Messungen ergaben eine Schadstoffkonzentration 50 bis 60 ppm! Dies bedeutet höchste Vergiftungs.- aber keine Explosionsgefahr. Ursache für den Kohlenmonoxid-Austritt ist vermutlich eine defekte Gastherme!…

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Stichflamme nach Thermenwartung aufgrund Rußablagerung Die durchgeführte jährliche Wartung der Gastherme wurde ordnungsgemäß und korrekt von einem Fachmann abgehandelt. Tage später so der Kunde –  ist bei der Inbetriebnahme der Gastherme eine Stichflamme aus der Brennkammer ausgetreten! Nach einer Kontrolle der Gastherme und einem Gespräch wurde das Auftreten der Stichflamme geklärt: Aufgrund der jährlichen Kehrung die kurz nach dem Thermenservice statt gefunden hat, setzte sich die vom Rauchfangkehrer losgelöste schwarze Substanz (Ruß) in der kürzlich gewarteten Brennkammer ab! Fazit: Die Ablagerungen verpufften bei der Zündung in der Brennkammer! Um jegliche Brandgefahr bzw. Kohlenmonoxid-Bildung (Kohlenmonoxid ist ein farbloses giftiges Gas, das wir weder riechen noch schmecken können) zu verhindern sowie Reklamationsansprüche ungerechtfertigt an die Wartungsfirmen zu stellen ist unbedingt auf den Kehrtermin der jährlichen Hauptkehrung zu „achten“ und das Service Ihrer Gastherme nachfolgend zu koordinieren. Kehrtermine durch den Rauchfangkehrer werden in Wohnhäuser mit mehr als einer Wohneinheit durch einen Aushang bekannt gegeben. Bei Einzel-Gebäude ist der Termin mit dem Rauchfangkehrer und dem Fachbetrieb zum Thermenservice eigenständig zu organisieren. Eine gewisse Staubentwicklung bei der Kehrung ist unvermeidbar, daher wird vom Rauchfangkehrer und Installateur Fachbetrieben empfohlen, die Einmündungsstellen bei Gasfeuerstätten rechtzeitig abzudichten. Autor: Ing. Manfred Moravec…

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