GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Katastrophale Zustände auf einer Baustelle der „Sinido GmbH.“ Fehler können passieren, es gibt praktisch kein Bauvorhaben, welches vollständig fehlerhaft ist. Aber wie bauschädlich sind Fehler schlussendlich, welche Folgeschäden sind zu erwarten und wie geht der Vertragspartner mit Mängelrügen um? Geschäftsführer Phillipp Müller ist jedenfalls nicht sehr einsichtig. Bei einer uns bekannten Baustelle war die Angebotslegung soweit in Ordnung. Das Angebot hat einen für Baulaien ordentlichen Eindruck gemacht. Saniert wurde ein altbestehendes Gebäude um rund 540.000 Euro. Der Bauverlauf war in Folge weniger positiv. Wasserschäden, Schimmelbefall und eine Aufforderung der Baupolizei formalrechtliche Fehler zu beheben haben zur Begutachtung durch einen Bau-SV geführt. In Folge zeigen sich zahlreiche wesentliche Baufehler, statische Probleme, fehlerhafte Gebäudeabdichtungen, Fassaden-, Elektriker-, Terrassen-, Mauer- und Betonierarbeiten. Es werden Leistungen angezahlt aber nicht geliefert, so dass der Auftraggeber sich gezwungen sieht eine Strafanzeige (Hinweis der Redaktion: Es gilt die Unschuldsvermutung!) zu stellen, welche aber -wie leider üblich- auf den Zivilrechtsweg verwiesen wird. So wie es derzeit aussieht, werden die Auftraggeber auf einem kapitalen Schaden sitzen bleiben. Man überlegt den Klagsweg, der oft jahrelang dauert und weiteres Geld verschlingt. Gar nicht so selten schließt das beklagte Unternehmen am Ende des Verfahrens, womit man auch bei Obsiegen noch seine Kosten zu zahlen hätte.   „Sinido GmbH.“, Geschäftsführer und 100%-Gesellschafter Ing. Philipp Müller. Gewerberechtlicher Geschäftsführer Ing. Thomas Schenk         (Veröffentlicht am 17.07.2024)…

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