GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Immobilien sind eine beliebte Form der Geldanlage, denn sie bieten neben einer guten Rendite auch die Möglichkeit, das eigene Zuhause zu gestalten und zu genießen. Doch wie kann man den Wert einer Immobilie steigern oder zumindest erhalten? Welche Maßnahmen sind sinnvoll und wie lassen sich diese umsetzen? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Faktoren den Wert einer Immobilie beeinflussen und welche Schritte Sie ergreifen können, um Ihre Immobilie aufzuwerten oder ihren Wert zu erhalten.   Faktoren, die den Wert einer Immobilie beeinflussen   Der Wert einer Immobilie hängt von verschiedenen Faktoren ab, die sowohl objektiv als auch subjektiv sein können. Zu den objektiven Faktoren gehören:   Die Lage: Die Lage ist einer der wichtigsten Faktoren für den Wert einer Immobilie. Dabei spielen sowohl die Makro- als auch die Mikrolage eine Rolle. Die Makrolage bezieht sich auf die Region, in der sich die Immobilie befindet, und die damit verbundenen wirtschaftlichen, sozialen und infrastrukturellen Bedingungen. Die Mikrolage bezieht sich auf die konkrete Umgebung der Immobilie, wie zum Beispiel die Nachbarschaft, die Verkehrsanbindung, die Lärmbelastung oder die Aussicht. Je attraktiver die Lage ist, desto höher ist in der Regel der Wert der Immobilie. Nicht umsonst gibt es in der Immobilienwirtschaft den oft zitierten Spruch “Lage! Lage! Lage!”. Der Zustand: Der Zustand einer Immobilie spiegelt sich in der Bausubstanz, der Ausstattung und dem Energieverbrauch wider. Eine Immobilie, die in einem guten Zustand ist, hat natürlich üblicherweise einen höheren Wert als eine Immobilie, die sanierungsbedürftig ist. Dabei spielen sowohl die technischen als auch die optischen Aspekte eine Rolle. Eine moderne und hochwertige Ausstattung kann den Wert einer Immobilie erhöhen, ebenso wie eine gute Energieeffizienz, die sich in einem niedrigen Energieverbrauch und geringen Nebenkosten äußert. Daher ist oft ein günstiger Modernisierungskredit sinnvoll, mit dem man Modernisierungsmaßnahmen finanziert. Die Größe: Die Größe einer Immobilie wird in der Regel anhand der Wohnfläche gemessen, die alle Räume umfasst, die zum Wohnen geeignet sind. Dabei werden auch Balkone, Terrassen oder Wintergärten anteilig berücksichtigt. Die Größe einer Immobilie hat einen direkten Einfluss auf den Wert, denn je mehr Wohnfläche vorhanden ist, desto höher ist in der Regel der Preis pro Quadratmeter. Allerdings kann es auch regionale Unterschiede geben, je nachdem wie gefragt bestimmte Wohnungsgrößen sind. In Universitätsstädten, in denen viele Studenten für sich alleine eine Wohnung suchen, können beispielsweise kleine Einzimmerwohnungen besonders gefragt sein, während man solche Wohnungen in ländlichen Gegenden oft nur schwer vermitteln kann. Das…

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Wie Sie über die Baufinanzierung Steuern sparen können? Was können Sie absetzen? Wenn Sie eine Baufinanzierung planen, können Sie diese nutzen, um Steuern zu sparen. Was Sie absetzen können und worauf Sie achten sollten: Wer ein Bauvorhaben finanziert, hat sicher viel im Kopf. Es gibt einige Aspekte, die bei der Baufinanzierung beachtet werden müssen. Natürlich ist das nicht alles, denn die größte Herausforderung ist für die meisten Menschen der Immobilienkauf oder gar der Bau eines Hauses. Trotzdem sollten Sie auch daran denken, dass Sie mit Ihrem Projekt Steuern sparen können. Insbesondere bei vermieteten Immobilien sind die Einsparmöglichkeiten beträchtlich. Das Immobilienrecht ist kompliziert, es gibt viele Spezialfälle und Ausnahmeregelungen. Eine fachkundige Beratung durch einen Steuerberater kann sich daher lohnen. Steuern sparen beim Immobilienkauf Wenn Sie eine Immobilie kaufen, sollten Sie auf jeden Fall die professionelle Beratung durch einen Steuerberater in Anspruch nehmen. Das gilt vor allem dann, wenn es sich um ein Kapitalanlageobjekt handelt. Denn in diesem Fall haben Sie die besten Möglichkeiten, um die Kosten für Ihre Immobilie steuerlich geltend zu machen. Handelt es sich um ein Kapitalanlageobjekt, können Sie einen großen Teil der Kosten von der Steuer absetzen. Das gilt für den Kauf von Grundstücken ebenso, wie für den Kauf einer gebrauchten Immobilie oder den Bau eines Hauses. Auch wenn Sie eine vermietete Immobilie kaufen, können Sie verschiedene Ausgaben absetzen. Diese Kosten können Sie beim Kauf eines Kapitalanlageobjektes steuerlich geltend machen: Kaufpreis Baukosten Abstandszahlungen Reparaturen und Sanierungskosten Gartenarbeiten Nebenkosten des Erwerbs Werbungskosten Kosten für das Richtfest teilweise auch die Kreditzinsen Vor dem Immobilienkauf werden Sie sich sicher fragen, wie hoch Ihr Budget überhaupt ist. Wie teuer darf die Immobilie werden? Ihren finanziellen Rahmen können Sie vorab kostenlos checken, beispielsweise hier bei Baufi24.de Die Zinsen für den Immobilienkauf steuerlich absetzen Grundsätzlich ist es möglich, die Zinsen für die Baufinanzierung von der Steuer abzusetzen, wenn die Immobilie vermietet wird. Dieser Punkt ist allerdings nicht ganz so einfach, ein Steuerberater kann Ihnen aber sicher helfen. Wenn Sie eine Immobilie als Kapitalanlage kaufen und diese vermieten, können Sie verschiedene Kosten über die Anlage V in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dazu gehören die Werbungskosten, Kosten für den Erhalt und Erwerb der Immobilie und teilweise auch die Zinsen. Ein wichtiger Aspekt ist auch die Wertminderung, je nach Baujahr und Alter schwankt diese zwischen 1,25 und 7 %. Als Werbungskosten können Sie auch Nebenkosten angeben, wie beispielsweise die…

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„Deutschland-Meldung“ – Bauherrenhilfeautor Carsten Engel warnt: Lieber Internetuser, letzte Woche wurde ich gefragt, ob ich nicht mal meine Meinung zu einer Baufirma und dem damit verbundenen Exposé geben könnte. Ohne Ross und Reiter zu nennen möchte ich Ihnen von meinen Recherchen berichten. Bei dem Angebot handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus mit ca. 540qm Grundstück, ca. 135qm Wohnfläche, insgesamt 6 Zimmer, in Hanglage als Erstbezug. Kosten soll der Spaß insgesamt 260.500,00€. Auf eine Bewertung der Immobilie möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen. Was mir aber aufgefallen ist, und dass sollten Sie sich, wenn Sie bauen möchten dringend vor Augen führen. „Bei diesem Anbieter handelt es sich möglicherweise um Baudienstleistungsverträge.“ Wenn Sie so etwas für Ihren Hausbau als Vertrag vorgelegt bekommen, sollten bei Ihnen die Alarmglocken angehen! Bei meiner Recherche bin ich auf einen interessanten Artikel eines Rechtsanwaltes aus München gestoßen. Die in meinen Augen größten Nachteile eines Dienstleistungsvertrages sind: Es ist kein Erfolg geschuldet. Es gibt keine Abnahme. Es gibt keine Gewährleistung. Ich behaupte mal, das dass auf dem Bausektor einem Freifahrtschein gleicht, es sei denn, es wird zusätzlich etwas vereinbart. Aber dann könnte man doch auch gleich einen Werkvertrag abschließen. Den ganzen Artikel des Rechtsanwaltes finden Sie unter: bit.ly  – beschrieben von  Volker Siegel –  Rechtsanwalt in München. Ich finde die Erläuterung der Unterschiede von Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag klasse beschrieben. Eine kleine Hilfestellung vor Vertragsunterzeichnung: Grundsätzlich empfehle ich Ihnen Ihren Vertrag vorab rechtlich und technisch überprüfen zu lassen. Beste Grüße, Carsten Engel, TÜV geprüfter Gutachter für Bauschäden und Immobilienbewertungen…

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Gültige Energieausweisvorlage nunmehr auch für den Verkauf bzw. die Vermietung von Gebäuden, die aufgrund einer vor dem 01.01.2006 erteilten Baubewilligung errichtet wurden. 2. Allgemeines zum Energieausweis NEU  Der Engergieausweis NEU ist als Energie- und Typenschein für Gebäude konzipiert und macht den Energiebedarf und die Energieeffizienz von Gebäuden sichtbar. Dadurch soll eine erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit für Planer und Errichter einerseits sowie für Eigentümer und Vermieter bzw. Kauf- und Mietinteressenten andererseits gewährleistet sein. Energieausweise sind von hiezu qualifizierten und befugten Personen zu erstellen. Das sind gemäß § 3a OÖ BauTV: Akkreditierte Prüf- und Überwachungsstellen sowie Ziviltechniker jeweils im Rahmen ihrer Befugnisse; Fachdienststellen der Gebietskörperschaften; der O.Ö. Energiesparverband; Gewerbetreibende im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung zur Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen oder von Heizungsanlagen sowie einschlägige Institutionen im Rahmen ihrer fachlichen und gesetzlichen Befugnisse. Im Energieausweis NEU selbst ist für Wohngebäude Folgendes enthalten: der Heizwärmebedarf des Gebäudes (samt Vergleich zu Referenzwerten) der Warmwasser-Wärmebedarf • der Heiztechnik- energiebedarf der Endenergiebedarf des Gebäudes samt allfälliger Empfehlungen für verbessernde Maßnahmen Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises belaufen sich nach den uns vorliegenden Vergleichswerten auf rund EUR 1,00/m2, abhängig von Größe und Typ des Gebäudes. Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellung und ist nach der derzeitigen Gesetzeslage für praktisch alle Gebäudekategorien notwendig (für Wohngebäude und für Nicht-Wohngebäude wie zB öffentliche Gebäude, gewerbliche Gebäude, Industriebauten etc.). Ausgenommen von der Energieausweispflicht sind Gebäude, die nicht beheizt werden bzw. eine Gesamtfläche von 50 m2 nicht übersteigen. 3. Wann wird für ein Gebäude ein Energieausweis NEU benötigt? Neu Für sämtliche Neubauten, Zubauten und Umbauten bzw. im Falle einer umfassenden Sanierung eines Gebäudes ist nach dem OÖ Baurecht ein Energieausweis gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des EAVG verpflichtend. Neu ist nunmehr, dass seit 01.01.2009 diese Vorlagepflicht auch für bestehende Gebäude, deren Baubewilligung vor dem 01.01.2006 erlassen wurde, bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes gesetzlich verankert ist. Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude erstellt, kann aber auch für eine einzelne Wohnung oder ein Geschäftslokal innerhalb eines Gebäudes erstellt werden. Sollte es in einem Gebäude mehrere Nutzungszonen (zB Wohnbereich und Geschäftsbereich) geben, sind für diese getrennte Ausweise zu erstellen. Bei Gebäuden mit einer Größe von über 1.000 m2 ist darüber hinaus verpflichtend, den Energieausweis NEU an einer gut sichtbaren Stelle auszuhängen. Als Rechtsfolge einer verspäteten Vorlage oder einer Nichtvorlage normiert das EAVG, dass eine Gesamtenergieeffizienz als vereinbart gilt, die dem Alter und der…

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