Kohlenmonoxidunfälle – Thermenwartung ist und bleibt Pflicht! Meldung vom 13.01.2011 in der österreichischen Tageszeitung – Kronenzeitung Therme defekt – Gericht am Zug: Am Freitag den 07.01.2011 erlitt eine 17. Jährige in Wr. Neustadt (NÖ) eine Kohlenmonoxidvergiftung! Dem Mädchen geht es bereits wieder besser. Laut Krone, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen den Mieter aufgrund nicht durchgeführter Überprüfungen und verabsäumter Wartung. Die Kronenzeitung erwähnt eine wiederkehrende Überprüfung von Gasthermen und Durchlauferhitzer von allen zwei Jahren und manche sogar jährlich! Wie auch in der Bauherrenhilfe im Okt. 2010 veröffentlicht, ist die Regelung von Abgasmessungen wie folgt verpflichtend – siehe den Auszug der „Wiener Landesinnung für Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker: Das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz schreibt die jährliche Reinigung aller Feuerungsanlagen eindeutig vor (§ 15a). „Die Veranlassung der Wartung von Feuerstätten in und die Beseitigung der Ablagerungen aus sonstigen Räumen obliegt deren Benützern.“ schreibt das Gesetz vor. Wartung / Reinigung: Jährlich Abgasmessung mit Gas befeuerten Feuerstätten mit mehr als 15 kW und weniger als 26 kW: alle 5 Jahre mit Gas befeuerten Feuerstätten mit mehr als 26 kW: jährlich Feuerstätten (Öl, Holz, Pellets,…) mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 15 kW: alle 2 Jahre Feuerstätten (Öl, Holz, Pellets,…) mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW: jährlich Die gesetzliche Richtlinie kann von Bundesland zu Bundesland leichte Abweichungen aufzeigen, doch soll „JEDER“ die eigene Sicherheit bedenken! Einmalige Inspektion von alten Heizungsanlagen Heizungsanlagen für gasförmige, flüssige oder feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung über 20 kW, die älter als 15 Jahre sind (Typenschild oder gleichwertige Nachweise), sind einer einmaligen Prüfung durch eine fachkundige Person (§ 15f Abs. 7) dahin zu unterziehen, ob eine Überdimensionierung der Heizungsanlage im Verhältnis zum Heizbedarf oder ein hoher spezifischer Brennstoffverbrauch vorliegt. Die Inspektion und die Beurteilung sind unter Beachtung der einschlägigen Normen und gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen. 5-Liter-Warmwasserheizer ohne Kaminanschluss: Überprüfung alle 2 Jahre Unabhängig von der Abgasmessung ist die Wichtigkeit der jährlichen Wartung, bei dieser werden durch Schmutz verlegte Abgaswege gereinigt und Sicherheitsventile überprüft! Eine Wartung, die gem. ÖVGW-Richtlinie G 81 durchgeführt wird, dauert je nach Verschmutzungsgrad mindestens eine Stunde. Im Detail werden folgende Arbeiten gemacht: Gründliche Reinigung des Brenners Reinigung des Wärmetauschers samt Lamellen Überprüfung des Ausdehnungsgefäßes • Überprüfung der Einstellungen und gegebenenfalls Nachjustierung gegebenenfalls Optimierung der Einstellungen Entlüftung und Probelauf der Heizung Austausch von typischen Verschleißteilen wie Zündelektroden, wenn notwendig (Material wird extra verrechnet, Arbeitszeit ist nicht im Materialpreis enthalten, Verrechnung der aufgewendeten Arbeitszeit nach Aufwand) Funktionsprüfung Schlechte Verbrennung führt…