GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Künstlerpaar auf Undercover-Prüfung, die Koordination zur Besichtigung mit Trend Immobilien – Frau Hamernik – für das begehrte Haus war Reibungslos und inkl. eine sehr freundliche Kommunikation. Das Haus wurde dem Künsterlpaar auf überaus charmante Weise präsentiert. Sämtliche Fragen zum Bauzustand, zu Ausbaumöglichkeiten und schon erledigten Renovierungen wurden kompetent und sehr freundlich beantwortet. Es entstand das Gefühl einer sicheren Investition in die Zukunft.   Geht nicht – gibt´s nicht, mit TREND Immobilien Natascha Hamernik…

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Die Nichtvorlage eines Energieausweises kann ab 01.Dezember 2012 zu einer Verwaltungsstrafte bis zu 1.450 Euro führen!  Auch in Österreich werden die neuen bzw. erweiterten EU- Gebäuderichtlinien 2010 umgesetzt. Die Gesamtenergieeffizienz soll somit verbessert werden. Bislang bestand zwar schon die Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises, doch ab 01. Dezember 2012 kann bei fehlender Vorlage in Österreich eine Verwaltungsstrafe fällig sein. Link zum Gesetzesentwurf „Energieausweis-Vorlagegesetz 2012″ Der Inhalt vom Energieausweis soll Auskunft über die zu erwartenden Heizkosten und Information zum thermischen Zustand des Gebäudes geben. So ist für Käufer und Mieter die Einschätzung für den Aufwand zu den aktuellen Heizkosten möglich. Neu im Vergleich zum bisherigen Energieausweis-Vorlagegesetz ist es verpflichtend, seitens des Verkäufers, den Käufer über die Energieeffizienz des Gebäudes zu informieren, sprich einen „höchstens zehn Jahre alten Energieausweis“ zu übergeben! Auch wird folgendes im Neubeschluss angeführt (Zitat Gesetzesentwurf): §7 (2) Wird dem Käufer entgegen §4 nach Vertragsabschluss kein Energieausweis ausgehändigt, so kann er entweder sein Recht auf Ausweisaushändigung gerichtlich geltend machen oder selbst einen Energieausweis einholen und die ihm daraus entstandenen Kosten vom Verkäufer ersetzt begehren. Auch „Neu“ ist die Verpflichtung der Angaben zur „Energieeffizienzklasse“ in Immobilien-Anzeigen – Druckwerken und elektronischen Medien! Ausnahmeregelungen, Rechtsfolgen, abweichende Vereinbarungen & Strafbestimmungen finden Sie im Gesetzesentwurf –PDF zum Download „Gesetzesentwurf: Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012)“  …

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Useranfrage: Hausverkauf und seine Haftung als Verkäufer Gekauft wie besichtigt? – kann der Käufer bei auftretenden Mangel nach Abschluss des Kaufvertrages noch Beanstandungen an den Verkäufer richten? Haftet der Verkäufer dann noch für auftretende Folgeschäden? Kann der Käufer dem Verkäufer irgendwie schadhaft halten? Angenommen meine Heizungsanlage wurde vor dem Hausverkauf repariert, 5 Monate nach dem Verkauf wird jedoch die Regelung für die Heizungsanlage kaputt und ich als Verkäufer wusste zum Verkaufsdatum nicht das die Regelung für die Heizungsanlage defekt war – wer haftet? Beantwortung durch Bauherrenhilfeautor Herrn Rechtsanwalt Mag. Arthur Machac: „Achtung vor dem Hausverkauf“ Immer wieder tauchen bei der Abwicklung von Liegenschaftskaufverträgen im Nachhinein Probleme auf. Die Kaufverträge für Liegenschaften enthalten daher normalerweise einen Passus, dass auf die Gewährleistung verzichtet wird. Gewährleistung ist ein schuldensunabhängiger Anspruch, das heißt, es muss nur bewiesen werden, dass ein Mangel vorhanden ist. Unterschied dazu im Schadenersatzrecht, wo immer das Verschulden des Gegners nachgewiesen werden muss, dass dieser z. B. positive Kenntnis davon hat, dass sich Schäden im Haus befinden. Wenn beispielsweise die Regelung für die Heizung nach 5 Monaten kaputt wird und der Verkäufer zu diesem Zeitpunkt nicht wusste, dass seine bereits gebrauchte und ältere Heizanlage demnächst kaputt wird, dann hat der Käufer keinen Anspruch daran, dass diese repariert wird. Dies ist das Wesen des Gewährleistungsausschlusses. Nur wenn eine so genannte positive Kenntnis vorhanden ist, und man diesem Passus ganz bewusst verschweigt, wäre ein Schadenersatzanspruch zu bejahen. Für was allerdings der Verkäufer immer haftet, dass der Verkauf rechtlich mangelfrei ist, das heißt er Eigentümer ist, beispielsweise auch eine Benützungsbewilligung vorliegt, bzw. keine offenen Bauaufträge. Beim Kauf von Gebrauchsgegenständen gilt prinzipiell der alte Grundsatz „Augen auf – Kauf ist Kauf“. Die Beiziehung eines Sachverständigen ist bei einer Investition „einem Hauskauf durchaus sinnvoll“, da die Kosten überschaubar sind und in keinem Vergleich zum Kaufpreis stehen. Leider wird von dieser Möglichkeit viel zu wenig Gebrauch gemacht. Rechtsanwalt Mag. Arthur Machac…

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Gültige Energieausweisvorlage nunmehr auch für den Verkauf bzw. die Vermietung von Gebäuden, die aufgrund einer vor dem 01.01.2006 erteilten Baubewilligung errichtet wurden. 2. Allgemeines zum Energieausweis NEU  Der Engergieausweis NEU ist als Energie- und Typenschein für Gebäude konzipiert und macht den Energiebedarf und die Energieeffizienz von Gebäuden sichtbar. Dadurch soll eine erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit für Planer und Errichter einerseits sowie für Eigentümer und Vermieter bzw. Kauf- und Mietinteressenten andererseits gewährleistet sein. Energieausweise sind von hiezu qualifizierten und befugten Personen zu erstellen. Das sind gemäß § 3a OÖ BauTV: Akkreditierte Prüf- und Überwachungsstellen sowie Ziviltechniker jeweils im Rahmen ihrer Befugnisse; Fachdienststellen der Gebietskörperschaften; der O.Ö. Energiesparverband; Gewerbetreibende im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung zur Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen oder von Heizungsanlagen sowie einschlägige Institutionen im Rahmen ihrer fachlichen und gesetzlichen Befugnisse. Im Energieausweis NEU selbst ist für Wohngebäude Folgendes enthalten: der Heizwärmebedarf des Gebäudes (samt Vergleich zu Referenzwerten) der Warmwasser-Wärmebedarf • der Heiztechnik- energiebedarf der Endenergiebedarf des Gebäudes samt allfälliger Empfehlungen für verbessernde Maßnahmen Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises belaufen sich nach den uns vorliegenden Vergleichswerten auf rund EUR 1,00/m2, abhängig von Größe und Typ des Gebäudes. Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellung und ist nach der derzeitigen Gesetzeslage für praktisch alle Gebäudekategorien notwendig (für Wohngebäude und für Nicht-Wohngebäude wie zB öffentliche Gebäude, gewerbliche Gebäude, Industriebauten etc.). Ausgenommen von der Energieausweispflicht sind Gebäude, die nicht beheizt werden bzw. eine Gesamtfläche von 50 m2 nicht übersteigen. 3. Wann wird für ein Gebäude ein Energieausweis NEU benötigt? Neu Für sämtliche Neubauten, Zubauten und Umbauten bzw. im Falle einer umfassenden Sanierung eines Gebäudes ist nach dem OÖ Baurecht ein Energieausweis gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des EAVG verpflichtend. Neu ist nunmehr, dass seit 01.01.2009 diese Vorlagepflicht auch für bestehende Gebäude, deren Baubewilligung vor dem 01.01.2006 erlassen wurde, bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes gesetzlich verankert ist. Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude erstellt, kann aber auch für eine einzelne Wohnung oder ein Geschäftslokal innerhalb eines Gebäudes erstellt werden. Sollte es in einem Gebäude mehrere Nutzungszonen (zB Wohnbereich und Geschäftsbereich) geben, sind für diese getrennte Ausweise zu erstellen. Bei Gebäuden mit einer Größe von über 1.000 m2 ist darüber hinaus verpflichtend, den Energieausweis NEU an einer gut sichtbaren Stelle auszuhängen. Als Rechtsfolge einer verspäteten Vorlage oder einer Nichtvorlage normiert das EAVG, dass eine Gesamtenergieeffizienz als vereinbart gilt, die dem Alter und der…

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Wirtschaftsminister: Neue Immobilienmakler-Verordnung tritt am 1. September in Kraft – Maklerprovisionen für Mieter Wien (OTS/BMWFJ) – Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat die Novelle der Immobilienmakler-Verordnung unterschrieben, die mit  1. September in Kraft tritt. Ab diesem Termin zahlen Mieter damit deutlich weniger Provision für die Vermittlung einer Wohnung als bisher. „Österreich hat im internationalen Vergleich sehr hohe Maklerprovisionen. Zudem sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen, was die Anmietung einer Wohnung zusätzlich verteuert hat“.“Die niedrigeren Provisionssätze stärken daher die Kaufkraft der Bevölkerung und dämpfen die Inflation.“ Lesen Sie den vollständigen Artikel..

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