Wohnungseigentümergemeinschaft Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche Wenn Sie eine neue Wohnung vom Bauträger erwerben, können Sie auch selbst (und nicht nur die…
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Was besagt das Recht wenn ein Hausbau schlüsselfertig beauftragt wurde, der beauftragte Generalunternehmer einen externen Baumeister engagiert und dieser Bauunternehmer…
Useranfrage: Hausverkauf und seine Haftung als Verkäufer Gekauft wie besichtigt? – kann der Käufer bei auftretenden Mangel nach Abschluss des…
Eine „internationale Besichtigungstour“ bringt mich nach Mailand. Die Hausinhabung kontaktiert mich mit der Info dass ein hiesiger Baumeister mit der Sanierung beauftragt wurde. Dieser möchte eine Drainage rund und unter dem Haus durch einbauen. (?) Kosten ein paar Tausend Euro, und es gibt weitere Fragen zu klären. Wir vereinbaren eine Begehung mit dem Baumeister gemeinsam.
Ein Dachdecker hat zur Leckortung gebeten. Es regnet durch die Decke in den Ess-Saal eines Wohnheimes. Es soll zerstörungsfrei die Ursache gefunden werden, andernfalls teure Grabarbeiten am extensiv begrünten Gründach anstehen. Wir beginnen mit der Suche nach den Gullys, wundern uns über nur 2 Gullys für das große Dach. Ein Pluvia-Sauggully von Geberit kann rund 200m2 Fläche entwässern, noch dazu mit dem halben Querschnitt zu normalen Systemen. Und die Rohre können gefällelos verlegt werden, das spart Rohre und Raum unter dem Flachdach.
Kunde baut Haus, bzw. läßt über eine regionale Baufirma bauen. Einige Gespräche werden gemeinsam mit Baufirma und Auftraggeber geführt. Mit Detailfragen wird die Baufirma abgeklopft, dann mit gutem Gewissen zur Ausführung empfohlen. Trotzdem geht es auch bei der besten Firma nicht ohne Baukontrolle. Zuviele Gewerke, unzählige Details und dann noch die „Fehlerquelle Mensch“. Oder was nützt der beste Bauleiter wenn er gerade zum falschen Zeitpunkt nicht anwesend ist.
Die Bewohnerin war bereits einige Male kurz vor der Ohnmacht, Feuerwehr und Rauchfangkehrer wurden verständigt. Ohne eingehender Untersuchung zeigt sich jedoch kein Mangel. Also werde ich mit der Prüfung beauftragt. Mittels Wärmebildkamera zeigen sich im Februar starke raumseitige Abkühlungen, Tests mit Strömungsprüfröhrchen bestätigen vermeintliche Luft- und Windundichtheiten am Lüftungsschacht.
Ursprünglich hat mich der Kunde gebeten ein Haus zu begutachten, er möchte es gerne kaufen, nur nicht die „Katze im Sack“. Demnach wir eine Erst-Begehung hatten. Ein Fertigteilhaus mit Betonkeller. Und es finden sich zahlreiche Fehler. So viele dass sogar der „Noch-Eigentümer“ den Fertigteilhaushersteller kontaktiert und „verdeckte Mängel“ reklamiert. (30-Jahresfrist) Mittlerweile gab es weitere Termine, der „Noch-Eigentümer“ verhält sich äußerst fair und verspricht die wesentlichen Baufehler zu beheben.? Dafür geht er zwar mit dem Preis nicht so weit runter, aber der Käufer -und mein Kunde- spart sich Ärger mit Reparaturen und Sanierungen. Und er bekommt damit vor allem ein weitgehend mängelfreies Haus. Aber mein Kunde, der Hauskäufer, ist -zu Recht- misstrauisch und läßt mich sogar die vom „Noch-Eigentümer“ beauftragte Dachsanierung prüfen…(Bilder unten)