GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Vorsicht bei Dacharbeiten Arbeiten auf dem Dach zählen zu den gefährlichsten Bauarbeiten. Die häufigsten Unfallursachen bei Dacharbeiten sind: Sturz vom Dach Sturz durchs Dach Sturz durch Dachöffnungen, Lichtkuppeln oder sonstige Belichtungselemente. Im Merkblatt M 222 – Arbeiten auf Dächern – der AUVA werden folgende Sicherheitsrichtlinien zum Schutz vor oftmals tödlichen Unfällen angeführt: Schutzmaßnahmen bei Arbeiten auf Dächern Dächer aus nicht durchbruchsicherem Material Sicherungsmöglichkeiten bei Dacharbeiten Persönliche Schutzausrüstung Dacharbeiten in der Nähe von elektrischen Freileitungen Beschäftigungsverbote und Beschränkungen für Jugendliche sowie Vorschriften und Normen Broschüre:  M 222 – Arbeiten auf Dächern…

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„Schweiz – Meldung“  Der nächste Winter kommt bestimmt! Und der kann wiederum viel Schnee auf den Dächern mit sich bringen und damit hohe Schneelasten. Bauherrenhilfeautor Othmar Helbling klärt auf: Abrutschender Schnee und abbrechendes Eis führt Jahr für Jahr zu beträchtlichen Schäden, welche sich mit gezielten Maßnahmen verhindern lassen. Schneesicherung einplanen und einbauen! Die Schneesicherung auf Dächern lässt sich präventiv planen und einbauen. Schadensrisiken können so vermindert und die Sicherheit merklich erhöht werden. Die SIA Normen – ein wichtiges und anerkanntes Standardwerk mit verbindlichem Charakter zur Planung und Ausführung von Bauten – schreiben in der Norm SIA 232 dazu folgendes vor: “Dachflächen, die infolge Lage und Neigung Schneerutsche auf Plätze oder Verkehrswege, wo sich Personen aufhalten können, erwarten lassen, sind mit Schneefanganlagen zu versehen”. In den meisten Fällen erfolgen die Bauausschreibungen nach dieser SIA Norm. Bei der Planung solcher Anlagen sind in Ergänzung zu den SIA Normen die lokal geltenden Bauverordnungen sowie die Bedingungen der Versicherungen zu beachten. Und auf gesetzlicher Ebene gilt: Grund- und Hauseigentümer sind grundsätzlich für die Sicherheit auf ihrer Liegenschaft verantwortlich. Bei Schäden haften sie. Eigentümer müssen also verhindern, dass wegen abrutschendem Schnee und herunter fallendem Eis Personen, Tiere und Sachwerte –  Schaden nehmen. Für das Rückhalten des Schnees auf steilen Dächern haben sich Schneehalter (auch “Schneestopper” genannt) sehr gut bewährt. Solche Schneehalter werden auf der ganzen Dachfläche gleichmäßig angeordnet und in erforderlicher Anzahl (abhängig von Schneelast/Schub und Dachneigung  eingebaut. Für Höhenlagen unter 2000 Meter kann die Schneelast nach SIA 160 ermittelt werden, falls keine gesicherten Erfahrungswerte verfügbar sind. In speziellen Fällen empfiehlt es sich, diesbezüglich ortskundige Fachleute beizuziehen. Die erforderliche Anzahl der Schneehalter wird gemäß Norm SIA 261/1 bestimmt. Im Bereich von Vordächern und Dachtraufe sowie hinter Dachfenstern, Kaminen und Dunstrohren empfiehlt es sich, zusätzlich weitere Halter anzuordnen. Schneehalter sind nur für den punktuellen Schneerückhalt auf Dächern konzipiert und können keine andere Sicherheitsfunktion – beispielsweise eine Haltesicherung für Unterhaltspersonal – übernehmen. Diesbezüglich sind die speziellen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Die Anordnung und die Anzahl der Schneehalter werden außerdem von der Art des Deckmaterials (zum Beispiel Ziegel, Faserzementplatten, Blech etc.) bestimmt. Für den fachgerechten Einbau der Halter sind jeweils die Verlege-Richtlinien der Hersteller, Lieferanten und Fachverbände einzuhalten. Eine Schneesicherung ist auf jedem Dach möglich. Jedes Dach lässt sich mit einer Schneesicherung versehen. Der Einbau ist auch nachträglich sowie im Rahmen…

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Darstellung eines Sachverständigen – Begehung eines Rohbaus Warum Mauerschlitze ausgeworfen werden müssen, warum man mit Risse im Putz rechnen könnte, wie deutet man Ausblühungen im Beton, haben 10 – 15 cm stehendes Wasser auf der Rohbetonplatte eine Auswirkung auf eine fachgerecht ausgeführte Bausubstanz? Mithilfe eines Bau- Sachverständigen kann ein Bauherr lächelnd und beruhigt der Fertigstellung entgegensehen, für dieses Lächeln wurde ein Gutachten in der Rohbauphase über die bereits durchgeführten Arbeiten in Auftrag gegeben. Bauherrenhilfeautor Ing. DI (FH) Robert Peterlik stellt uns mit Zustimmung des Auftraggebers ein Gutachten über ein im Rohbau befindliches Reihenhaus zur Verfügung. Lokalaugenschein vom 14.11.2010 Ing. DI (FH) Robert Peterlik Mauerschlitz im Rohbau…

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Mit freundlicher Genehmigung von beton.org „Kleines Beton – Lexikon“ Betonfertigteile: Fertigteile aus Beton werden in einer Fabrik hergestellt, dort gelagert, auf die Baustelle geliefert und dann montiert. Aus großformatigen Fertigteilen werden Decken, Wände und Dächer hergestellt. Fertigteilkonstruktionen aus Stützen und Balken sowie fertige Sanitärzellen gehören mit zum Bauprogramm. Sogenannte Systemhäuser werden im Zuge des Rohbaus komplett aus Betonfertigteilen gefertigt. Estrich: Estriche sind Mörtelschichten, die als Fußboden auf einem tragfähigen Untergrund oder auf zwischenliegenden Trennschichten oder Dämmschichten angebracht werden. Farbiger Beton: Die natürliche Farbe des Betons ist grau, manchmal auch weiß. Mit der Auswahl der Gesteinskörnung und durch Farbpigmente kann Beton vielfältig eingefärbt werden. Faserbeton: Dieser Beton enthält Stahl-, Glas- Textil- oder Kunststofffasern. Damit will man definierte mechanische Eigenschaften für spezielle Anforderungen erreichen. Frischbeton: Bevor Beton erhärtet, ist er je nach Zusammensetzung unterschiedlich weich. Von Frischbeton spricht man, solange er noch verarbeitet werden kann. Frischbetoneigenschaften lassen sich durch Zusatzmittel wie Fließmittel oder Betonverflüssiger gezielt für die verschiedensten Anwendungsfälle einstellen. Gefügedichter Leichtbeton: Ein Beton mit einer leichten Gesteinskörnung, der dicht ist und eine völlig geschlossene Oberfläche hat. Durch sein geringes Eigengewicht kann er vorteilhaft zum Bau von weitgespannten Brücken, Hochhäusern und Fertigteilen verwendet werden.  Haufwerksporiger Beton: Im Unterschied zum gefügedichten Leichtbeton ein Beton, bei dem die Gesteinskörner oftmals gleich groß sind. Dadurch berühren sie sich nur, und es entstehen Lufthohlräume, die nicht mit Beton gefüllt sind. Sie geben dem Beton insgesamt eine rauere Oberfläche. Hochfester Beton –  Beton der Festigkeitsklassen C55/67 bis C 100/115. Leichtbeton: unterscheidet sich vom normalen Beton dadurch, dass er durch Lufteinschlüsse ein besonders leichtes Gewicht erhält. Lufteinschlüsse können hier durch Zuschlagstoffe wie Bims, Blähton, Blähschiefer oder Lavaschlacke erzielt werden. Die Wärmedämmfähigkeit ist höher als bei Normalbeton. Leichtbetonsteine gibt es in unterschiedlichen Größen und auch als Sichtmauerwerk mit verschiedenen Oberflächen. Massivbauweise: Unter Massivbauweise versteht man das Bauen mit Betonfertigteilen, Transportbeton und Mauerwerksbau. Gebäude in Massivbauweise zeichnen sich durch lange Lebensdauer, ein behagliches Raumklima und lange Wertbeständigkeit aus. Die massive Betonbauweise ist überlegen, wenn es um hohe Anforderungen an Brandschutz und Schallschutz geht. Mauermörtel: Nach EN 998-2 ein Gemisch aus einem oder mehreren Bindemitteln, Wasser und Gesteinskörnung, ggf. Zusätzen. Zusammen mit Mauersteinen wird Mauerwerk hergestellt. Ortbeton: Beton, der an dem Ort erhärtet, an dem er verbaut wird. Ortbeton wird als Transportbeton mit Fahrmischern auf die Baustelle gebracht oder an Ort und Stelle als Baustellenbeton gemischt. Porenbeton: Porenbeton ist ein Baustoff, bei dem die Luftporen in einem besonderen Herstellungsprozess entstehen.

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KIAB – Aufdeckung illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) und drakonische Strafen! Aufgrund der Novellierung des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2006 (BGBl I 2006/99) wurde die KIAB mit Wirkung 01.01.2007 den Finanzämtern unterstellt. Ziel dabei war es, durch die Verlagerung des Aufgabenbereiches von den Zollbehörden zu den Finanzbehörden eine Effizienz in den Bereichen Kontrolle und Aufdeckung illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung zu erreichen. Durch die organisatorische Eingliederung der KIAB in den Bereich der Finanzbehörden wurden die Schnittstellen zwischen den Zollbehörden und den Finanzbehörden verbessert und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen wie auch Einbringungsmaßnahmen und Lohnabgabefestsetzungen ermöglicht. Fazit: Im Hinblick auf die teilweise drakonischen Strafen gemäß § 28 AusIBG bei Nichtbeachtung der entsprechenden Vorschriften ist jedenfalls die Einhaltung der vorstehender Voraussetzungen geboten. Dr. Alexander Mirtl, M.B.L. Rechtsanwalt Einhaltung und Voraussetzungen: Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) und drakonische Strafen! Rechtsanwälte HASCH & PARTNER…

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„Deutschland-Meldung“ – Bauherrenhilfeautor Carsten Engel warnt: Lieber Internetuser, letzte Woche wurde ich gefragt, ob ich nicht mal meine Meinung zu einer Baufirma und dem damit verbundenen Exposé geben könnte. Ohne Ross und Reiter zu nennen möchte ich Ihnen von meinen Recherchen berichten. Bei dem Angebot handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus mit ca. 540qm Grundstück, ca. 135qm Wohnfläche, insgesamt 6 Zimmer, in Hanglage als Erstbezug. Kosten soll der Spaß insgesamt 260.500,00€. Auf eine Bewertung der Immobilie möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen. Was mir aber aufgefallen ist, und dass sollten Sie sich, wenn Sie bauen möchten dringend vor Augen führen. „Bei diesem Anbieter handelt es sich möglicherweise um Baudienstleistungsverträge.“ Wenn Sie so etwas für Ihren Hausbau als Vertrag vorgelegt bekommen, sollten bei Ihnen die Alarmglocken angehen! Bei meiner Recherche bin ich auf einen interessanten Artikel eines Rechtsanwaltes aus München gestoßen. Die in meinen Augen größten Nachteile eines Dienstleistungsvertrages sind: Es ist kein Erfolg geschuldet. Es gibt keine Abnahme. Es gibt keine Gewährleistung. Ich behaupte mal, das dass auf dem Bausektor einem Freifahrtschein gleicht, es sei denn, es wird zusätzlich etwas vereinbart. Aber dann könnte man doch auch gleich einen Werkvertrag abschließen. Den ganzen Artikel des Rechtsanwaltes finden Sie unter: bit.ly  – beschrieben von  Volker Siegel –  Rechtsanwalt in München. Ich finde die Erläuterung der Unterschiede von Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag klasse beschrieben. Eine kleine Hilfestellung vor Vertragsunterzeichnung: Grundsätzlich empfehle ich Ihnen Ihren Vertrag vorab rechtlich und technisch überprüfen zu lassen. Beste Grüße, Carsten Engel, TÜV geprüfter Gutachter für Bauschäden und Immobilienbewertungen…

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Mit freundlicher Genehmigung von beton.org: Im Bauwesen besteht seit langem die Tendenz, Betone mit immer höherer Druckfestigkeit zu entwickeln. Zum einen stellt die Druckfestigkeit die vorrangige Bemessungsbasis für Betonkonstruktionen dar, zum anderen verbessern sich mit hohen Festigkeiten eine Reihe weiterer Eigenschaften, wie z. B. die Dichtheit oder der Widerstand gegen chemische und mechanische Beanspruchungen.  1. Definition Aus dem Begriff „hochfester Beton“ entwickelte sich der Begriff „Hochleistungsbeton“. Hochleistungsbeton verdeutlicht, dass für viele Anwendungen die Dauerhaftigkeit des Betons ebenso interessant, wenn nicht von noch größerem Interesse als seine Druckfestigkeit ist. Da der Widerstand von Beton gegen äußere chemische oder mechanische Beanspruchungen wesentlich durch ein besonders dichtes und festes Gefüge bestimmt wird, unterscheiden sich hochfester Beton und Hochleistungsbeton aus betontechnologischer Sicht im Regelfall nicht.  Hochfester Beton; hohe Festigkeit Definition: Druckfestigkeit > 65 N/mm² – vorrangiges Einsatzgebiet: Tragfähigkeit  Hochleistungsbeton; dichtes Gefüge Definition: für spezielle, hohe Verarbeitungs- und Nutzungsanforderungen entwickelte Betonzusammensetzung, z. B. für Undurchlässigkeit, Widerstand gegen physikalische oder chemische Einwirkungen, Festigkeit, Selbstverdichtung – vorrangiges Einsatzgebiet: Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit, Verarbeitbarkeit  Seit Anfang 2005 ist in Deutschland eine neue Normengeneration für den Betonbau verbindlich. DIN 1045 / DIN EN 20, die wesentliche auf europäischen Grundlagenbasieren. Lesen Sie den gesamten Artikel  – der „Quelle sowie weitere Informationen zum Thema unter beton.org“ …

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Passivhäuser rechnen sich vom ersten Tag an Wien (OTS) – Bereits zum siebenten Mal bieten die „Internationalen Tage des Passivhauses“ von 12. – 14.11.2010 Österreich- und weltweit die Gelegenheit, sich von den Qualitäten des Passivhausstandards selbst vor Ort zu überzeugen. Auch heuer werden in Österreich wieder weit über 100 Passivhäuser zu besichtigen sein, und an die 20 Exkursionen und Veranstaltungen angeboten. Mittlerweile hat sich der Passivhausstandard mit 15.000 Wohneinheiten bestens in Österreich etabliert. Nicht nur die Wohnbauträger haben erkannt, welch umfangreiche Vorteile ihnen und ihren Kunden der Passivhausstandard bietet. Gemeinden und Betriebe schätzen die enorme Budgetentlastung bei ihren Betriebskosten, und für den Eigenheimbesitzer geht damit der Traum von hohem Wohnkomfort und gesunden Wohnen ohne fossile Energieträger in Erfüllung. Passivhaus am besten Weg zum Baustandard Auf Grund der positiven Erfahrungen der letzten 14 Jahre in Österreich mit insgesamt 15.000 Wohnungen in Passivhausstandard, sind derzeit weitere 5.000 neue Wohnungen in diesem Standard in Bau. Daran lässt sich gut erkennen, wie rasch sich der Trend allgemein verbreitet. In Vorarlberg kann man drei Jahre nach Einführung der Passivhausverpflichtung für gemeinnützige Bauträger ebenfalls ein sehr positives Resümee ziehen, und dies sowohl bei Neubauten wie Altbausanierungen.  Hatte 2008 das Passivhaus österreichweit einen Anteil am Neubau von rund 6 %, sind es 2010 in Vorarlberg bereits über 60%, in Tirol 40% und in Wien 27% aller Neubauwohnungen die in Passivhausstandard errichtet werden. Österreichweit wird bereits jeder vierte Neubau in Passivhausstandard errichtet. „Mit über 5,0 Millionen m2 Passivhausfläche in Österreich sparen wir jährlich bereits rund 52 Millionen Liter Heizöl bzw. 100.000 Tonnen CO2-Emissionen gegenüber konventionellen Gebäuden ein“, freut sich Günter Lang,  Sprecher der IG Passivhaus Österreich. Damit zeigt Österreich auf, dass die im Juli 2010 in Kraft getretene neue EU-Gebäuderichtlinie, wonach ab 2020 alle Neubauten in ganz Europa mindestens sogenannten „nearly zero energy buildings“ entsprechen müssen, jetzt bereits sehr erfolgreich umgesetzt wird. Das Passivhaus entspricht heute schon dem „nearly zero energy building“. Die beiden weltweit größten Passivhausobjekte – die Wohnhausanlage „Olympisches Dorf“ mit 444 Wohneinheiten bzw. 36.000m2 Nutzfläche und das „Lodenareal“ mit 354 Wohneinheiten stehen in Innsbruck. Das drittgrößte Gebäude entsteht derzeit in Korneuburg, und wird auf 25.000m2 die neue Justizanstalt und das hochmoderne Gefängnis beherbergen. Übrigens ist dies nun endlich das erste Passivhausobjekt des Bundes, der gemäß EU Gebäuderichtlinie eigentlich mit gutem Beispiel vorausgehen sollte. In Korneuburg befindet sich auch das futuristisch anmutende neue Gebietsbauamt kurz vor der Eröffnung,…

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