GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „MIHAI BACILA Immobilienerrichtungs GmbH, 1100 Wien, FN455504i“ die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: Link zur WKO Gewerberechtlicher GF: Josef Jambrich www.firmenmonitor.at Als Geschäftsführer bzw. Gesellschafter sind gemeldet: Voichescu Nicolae-Florentin, Bacila Mihai Bonitätsauskünfte –  www.creditreform.at Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:              verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.

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Die Aust-Bau Gesellschaft m.b.H. hat sich im September 2016 für ein weiteres Jahr qualifiziert, das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen. Die Aust-Bau Gesellschaft m.b.H greift auf 60 Jahre Erfahrung im Hausbau zurück, was das Unternehmen zu einem verlässlichen und beständigen Partner macht. Planungskompetenz ermöglicht maßgeschneiderte Lösungen persönlicher Vorstellungen und verleiht Häusern Individualität. Mehr Informationen finden Sie unter www.austbau.at…

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Ab September 2016 gibt Bausachverständiger Günther Nussbaum in der Kleinen Zeitung  regelmäßig Tipps, wie Baufehler zu vermeiden sind. Teil eins: Der Baugrund Lesen Sie hier den gesamten Beitrag „Von Wasseradern und rutschenden Hängen“ erschienen in der Ausgabe 2.9.2016.

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Baumeister Ing.Günter Steurer hat sich im Mai 2016 qualifiziert für ein weiteres Jahr das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen. Die Kompetenz  von Baumeister Steurer liegt in der Planung und Ausführung von Neu- Zu-, Umbauten u. Renovierungen. Weiters bietet das Unternehmen Leistungen im Rahmen des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes wie z.B. Baukoordinator an. Es wird auch der volle Leistungsumfang der Sicherheitsfachkraft lt. AschG angeboten. Das Spezialgebiet und somit das Kerngeschäft des Unternehmens liegt jedoch zweifellos in der Revitalisierung von Altbauten und der Renovierung historischer Fassaden. Mehr Informationen finden Sie unter www.baumeister-steurer.at…

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „DELTA-BAU Ges.m.b.H. -> www.deltabau.at – NÖ“, die zum Hausbau oder zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen. Recherchemöglichkeit: www.deltabau.at Firmenmonitor Gewerbenachweise – WKO Landesinnung Bau Bonitätsauskünfte – www.ksv.at oder www.creditreform.at (KSV – jedes Unternehmen hat die Möglichkeit 1x jährlich, eine kostenlose Selbstauskunft abzufragen) Aufgrund massiv fehlerhafter Ausführungen zu einer Kellerabdichtung und einem Außen-Wärmedämmverbundsystem, an einem Bauvorhaben in Wien, raten wir zur Überprüfung von Angeboten der Firma DELTA-BAU Ges.m.b.H. . Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung oder Abnahmeprüfung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten. Die Bilder zeigen die Dreharbeiten zur ATV-Sendung „Pfusch am Bau“, hier wurden zahlreiche wesentliche bautechnische Fehler aufgezeigt. Eine Sanierung wurde zwar seitens Deltabau zugesagt, aber laut Angaben der Auftraggeberfamilie nie wirklich eingehalten. Zuerst wurden ungeeignete Subfirmen geschickt, dann eben gar niemand mehr. Die Familie ist nun gezwungen Klage zu führen. Der Geschäftsführer des Unternehmes, Herr  Guettouche Ali  wurde um Stellungnahme gebeten. Wir berichten über den Fall. Für Erfahrungen im Zusammenhang mit genannten Unternehmen kontaktieren Sie uns unter der Mailadresse: verein@bauherrenhilfe.org. Alle Angaben werden vertraulich behandelt! Aktualisierung September 2016: Stellungnahme Ing. Mag. Wilhelm R. Benesch, M.B.L. / RA Fa. Delta Bau GmbH Die  Beauftragung  von  DELTA-BAU  mit  der  Herstellung  der  Kellerabdichtung (Schwarzisolierarbeiten)  erfolgte  aufgrund  einer  technischen  Ausschreibung  einer Architektin,  die  im  Auftrag  der  Bauherren  tätig  wurde.  Diese  Ausschreibungsunterlagen  sahen  lediglich  eine  1-lagige  Kellerabdichtung  vor.  Von  DELTA-BAU wurden  die Architektin  und  die  Bauherren  darauf  hingewiesen,  dass  die  einschlägigen  ÖNORMEN  eine  2-lagige  Kellerisolierung  vorsehen.  Dennoch  bestanden  die  Architektin  und  die  Bauherren auf  die  Herstellung  einer  nur  1-lagigen  Kellerabdichtung  –  aus Kostengründen  und,  weil  eine  2-lagige  Kellerabdichtung  technisch  nicht  erforderlich ist,  da  der  Keller  aus  Dichtbeton  errichtet  wurde  und  kein  drückendes …

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Detailinformation- notwendige Abschlussarbeiten zu Bauprojekten   Nach Vollendung insbesondere von Neu.- Zu- oder Umbauten baulicher Anlagen von Garagen, Kleinhaüser´n und von Hauskanalanlagen oder Sammelgruben und vor deren Benützung ist eine Fertigstellungsmeldung an das jeweilige Bauamt einzureichen! Bzgl. der Inhalte zur Fertigstellungsmeldung wird seitens des jeweiligen Bauamts zu Beginn des Projekt informiert. Achtung auch beim Ankauf von Bestandsprojekten, die notwendigen Unterlagen  sind (Benützungsbewilligung, Fertigstellungsgutachten vom Baumeister oder Ziviltechniker, Bestandsplan der am Ende des Projekts von der ausführenden Firma übergeben wurde,, Bestätigung das der Bau gemäß den Bauvorschriften gefertigt wurde, Rauchfangkehrerbefund, Brandschutz- Sicherheitseinhaltung technischer Bestimmungen, Kanalgutachten usw… ) vom Verkäufer einzufordern! Die Gemeinde ist berechtigt jedoch nicht verpflichtet eine vollinhaltliche Prüfung vorzunehmen. Beachten Sie den Beitrag „St. Wolfgang, eine Gemeinde räumt auf“! Eine Bescheinigung des Bauführers, eines Ziviltechnikers mit einschlägiger Befugnis, eines konzessionierten Baumeisters oder eines Holzbau-Meisters im Rahmen seiner gewerberechtlichen Befugnis über die bewilligungsgemäß und den Bauvorschriften entsprechende Bauausführung unter Angabe allfälliger geringfügiger Abweichungen. Bei baulichen Anlagen mit Rauch- und Abgasfängen ein Überprüfungsbefund eines Rauchfangkehrers über die vorschriftsmäßige Ausführung der Rauch- und Abgasfänge von Feuerstätten. Bei baulichen Anlagen mit Elektroinstallationen ein Überprüfungsbefund eines befugten Elektrotechnikers über die vorschriftsmäßigen Elektroinstallationen. Gegebenenfalls eine Bescheinigung eines Sachverständigen oder befugten Unternehmers über die ordnungsgemäße Ausführung der Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen (ausgenommen Handfeuerlöscher), Brandrauchabsauganlagen, mechanische Lüftungsanlagen und CO-Anlagen. Hinsichtlich der Hauskanalanlagen und Sammelgruben eine Dichtheitsbescheinigung eines Sachverständigen oder befugten Unternehmers. Für den Fall, dass keine Bauführerbescheinigung vorgelegt wird, hat der Bauherr gleichzeitig mit der Fertigstellungsanzeige um die Benützungsbewilligung anzusuchen. Die Benützungsbewilligung ist bei baubewilligungsgemäßer Ausführung  oder bei nur geringfügiger Abweichung vom genehmigten Projekt zu erteilen. Bei Vorliegen geringfügiger Mängel kann die Benützungsbewilligung unter der Vorschreibung von Auflagen erteilt werden. Auch kann sie für einen in sich abgeschlossenen Teil der baulichen Anlage erteilt werden. Die Benützung einer baulichen Anlage ist zu untersagen, wenn die bauliche Anlage ohne Fertigstellungsanzeige benützt wird, der Fertigstellungsanzeige keine oder nur mangelhafte und unzureichende Unterlagen angeschlossen sind und trotz Verbesserungsauftrag binnen gesetzter Frist nicht nachgereicht und ergänzt werden, baubewilligungs- oder anzeigepflichtige Planabweichungen vorliegen oder Mängel vorliegen, die eine ordnungsgemäße Benützung verhindern. Textquelle: WEKA-VERLAG 59390-r03_07_05.fm_eZ-02/2015 Da in jedem Bundesland und in jeder Gemeinde diesbezüglich unterschiedliche Richtlinien gelten, ist es empfehlenswert, wenn Sie sich direkt an Ihre Baubehörde wenden. Infolink – Bundeskanzleramt Empfehlung der Bauherrenhilfe.org: Bedenken Sie die Einforderung der Unterlagen beim Immobilienankauf im Bestand! Oft informieren uns Besitzer von…

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Im November 2014 wurde Mattl-Haus GmbH nach Durchlaufen der Basis-Kriterien Qualitätssiegel-Mitglied. Bmstr.Dipl.Ing. (HTL) MATTUELLA Andreas  überzeugt von der Qualität seines Betriebes, strebte die Silber-Mitgliedschaft an und lud uns im Oktober 2015 ein seine Baustellen zu prüfen: Wir berichten hier nun über die 2. Baustelle: Geprüft wurden folgende Punkte: *Ordnung auf der Baustelle *Baustellensicherheit *Baustandard *Bauausführung Bei der Qualitätskontrolle lag eine Rohbauphase vor. Die Außenwände waren fertiggestellt, die Zwischenwände waren teilweise fertig. Decken waren betoniert und der Dachstuhl teilweise fertig. Mitgliedsbetrieb Mattl-Haus GmbH errichtet hier ein Ziegelmassivhaus ohne Außendämmung, damit liegt höchster Baustandard vor. Hinweis: Der Keller wurde durch eine Nicht-Mitgliedsfirma gebaut. Hier liegen Beanstandungen (Fremdfirma) vor, welche aber nicht unseren Mitgliedsbetrieb betreffen. Mitglied Baumeister Mattuella ist dem Kunden gegenüber seiner Hinweispflicht ordentlich nachgekommen. 4 Beanstandungen deren Nachbesserungen sollen mit Bildern nachgewiesen werden. An 2 Stellen war der Mörtelpuffer beim Ziegelsturz zu knapp bemessen (geringfügig) *Trennlage Fusspfette (unwesentlich) *Ringanker *Glattstrich (Luftdichtheit) Stiege zu Außenwand Ausführungsdetails sind überdurchschnittlich sauber und vollständig vorhanden. Die Baustellenqualität liegt weiter über dem Durchschnitt. Wir gratulieren nochmals der Mattl-Haus GmbH zur Voll-Mitgliedschaft Silber!  …

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Die SOLUTO GmbH trägt diesen Namen erst seit September 2015. Grund für die Neubenennung war die konsequente Spezialisierung auf Brand- und Wasserschadensanierung, zerstörungsfreie Rohr- und Kanalsanierung und Leckortung. Der „klassische“ Baubereich trat in den letzten Jahren immer mehr in den Hintergrund, sodass der alte Name artbau Zagler GmbH nicht mehr passend war.  …

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