GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Der ÖVI wehrt sich vehement gegen die undifferenzierte Panikmache des Preisanstiegs bei Wohnungsmieten anlässlich der heutigen Pressekonferenz der Arbeiterkammer! Wien (OTS) –  Faktum ist, dass bei aufrechten Mietverträgen der Hauptmietzins nur im Ausmaß der Wertsicherung steigen kann, da bekanntlich in bestehende Verträge nicht eingegriffen werden kann. Mieter brauchen daher auch keine Angst vor Mieterhöhungen zu haben. Faktum ist auch, dass gerade im Altbaubereich (in Gebäuden, die vor 1953 errichtet wurden) noch knapp unter 40% der aufrechten Mietverträge sogenannte „Altmietverträge“ darstellen, die noch vor 1994 geschlossen und durchschnittliche Hauptmietzinse von 2 bis 3 Euro/m2 bezahlen, die nicht einmal die für die Erhaltung des Hauses notwendigen Maßnahmen sichern und die Hauseigentümer extrem belasten. Durchschnittlicher Hauptmietzins in Wiens Gründerzeitgebäuden (ab 3 Wohnungen) nach Abschluss des Mietvertrages   Dass sich bei Neuverträgen im Altbaubereich die Mieten insbesondere über einen längeren Zeitraum betrachtet, teurer werden ist logisch und nachvollziehbar: Dies hängt zwangsläufig mit der niedrigen Ausgangslage der bisherigen Altmietzinse zusammen und damit, dass bei Neuvermietung die Wohnungen renoviert und im Standard angehoben vermietet werden. „Wenn ein Altmieter bis vor seinem Auszug nur 2 Euro/m2 bezahlte und der Vermieter die Wohnung in weiterer Folge renoviert und als Kategorie A Wohnung zum Richtwertmietzins neu vermietet, dann ergibt sich hier vordergründig eine deutliche Mietensteigerung, die jedoch von der Arbeiterkammer in populistischer Weise dazu verwendet wird, politisches Kleingeld zu schlagen.“ Fasst Anton Holzapfel, Geschäftsführer des ÖVI, zusammen. Rückfragehinweis: MMag. Anton Holzapfel – Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder; e-mail: a.holzapfel@ovi.at Bildquelle: www.dachgeschoss.at        …

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