GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG) hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mindestens alle sechs Jahre einen Bundes-Abfallwirtschaftsplan (BAWP) zu erstellen. Herr Michael Reiter von Intergeo – Umwelttechnologie und Abfallwirtschaft GmbH war so freundlich und hat uns auf den kommenden BAWP mit seinen Neuerungen hingewiesen. Die Beachtung des HGW (maßgeblich höchste Grundwasserstand) sowie Neuerungen in der Verwendung von Bodenaushubmaterial oder dem Einbaues von Recyclingmaterial fordert von den Bauherren und Baufrauen immer größere Aufmerksamkeit! Folgend erfahren Sie relevantes zum Begutachtungsentwurf des BAWP, dieser Auszug wurde uns vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Verfügung gestellt! Baurestmassen Die jeweils zulässigen Einsatzbereiche von Recycling-Baustoffen sind von den Qualitätsklassen abhängig. Die jeweils zulässigen Einsatzbereiche von Recycling-Baustoffen hängen von der Qualität des Materials ab, für welche Qualitätsklassen A+, A und B sowie C (letztere nur für Hochbaurestmassen) definiert wurden. Bei Gebäuden mit einem Brutto-Rauminhalt von mehr als 5.000 m³, welche vor dem Jahr 1990 errichtet wurden, ist eine Schadstofferkundung gemäß ONR 192130 „Schadstofferkundung von Bauwerken vor Abbrucharbeiten“ vom 01.05.2006 durchzuführen und zu dokumentieren. Dies gilt ohne Berücksichtigung des Brutto-Rauminhaltes auch für Bauwerke, bei welchen aufgrund der Vornutzung der begründete Verdacht auf eine Schadstoffkontamination besteht. Dokumentation einer Verwertungsmaßnahme Eine Verwertungsmaßnahme von Bodenaushubmaterial oder technischem Schüttmaterial mit einer einzubauenden Gesamtmasse von mehr als 2.000 t ist vom Bauherrn, in dessen Auftrag der Einbau des Materials erfolgt, durch eine Einbauinformation Klasse A2-G – Verwertung im und unmittelbar über dem Grundwasser Nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial, das der Qualitätsklasse A2-G zugeordnet wurde, kann –neben den Anwendungsmöglichkeiten der Qualitätsklasse A2 – auch zur Untergrundverfüllung im und unmittelbar über dem Grundwasser verwendet werden. Als unmittelbar über dem Grundwasser liegend wird der zwischen der Kote HGW und HGW plus 2,0 m befindliche Bereich bezeichnet. Der HGW ist der maßgeblich höchste Grundwasserstand, der durch Berechnungen und an Hand theoretischer Überlegungen ermittelt wurde. Klasse BA – Sonderregelung für Bodenaushubmaterial mit Hintergrundbelastung  Nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial, das der Qualitätsklasse BA zugeordnet wurde, kann als Rekultivierungsschicht oder Untergrundverfüllung in Bereichen vergleichbarer Belastungssituation verwertet werden. Dies ist von der befugten Fachperson oder Fachanstalt für eine konkrete Verwertung anhand entsprechender Untersuchungen zu überprüfen und im Beurteilungsnachweis zu bestätigen. Werden aufgrund geogener (= auf natürliche Weise – in der Erde entstanden)…

Weiterlesen