GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Wenn schon in der Planungsphase und während der Bauarbeiten der Sachverständige zur Prüfung gefehlt hat, so bleibt noch die Empfehlung vor dem Ablauf der Gewährleistung eine Begehung vorzunehmen. Hier ist es noch relativ leicht allfällige Baufehler zur Behebung zu bringen.

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Eine Wohnhausanlage mit zahlreichen Stiegen, ein Neubau. Wassereintritte in die Liftschächte, vermeintliche Probleme mit dem Brandschutz bei Kabelführungen in der Garage. Grund genug für den Auftrag zur Gesamtbegehung. Und nachdem der Brandschutzbeauftragte bislang eine Privatperson war, sind zahlreiche Probleme unberücksichtigt geblieben. Hier als Beispiel ein Brandabschnittstor in der Garage. Dieses wurde eingebaut um den einen vom anderen Brandabschnitt zu trennen. Wenn dann also ein Fahrzeug brennt schließt sich die Türe. Die Brandausbreitung wird verhindert. Nur nicht bei dieser Ausführung, die Tore wurden eingebaut, der Brandschutz im Bereich der Montagewinkel unterbrochen und nie geschlossen.? Günther Nussbaum-Sekora…

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