GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Baustellenstopp, ein Malheur wird geklärt! Im Gegensatz zum Alleinunternehmer hat der Generalunternehmer (GU) mit dem Bauherrn vereinbart, dass er (Teil-)Leistungen weiter an Sub- oder Nachunternehmer vergeben darf. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Generalunternehmer einziger Vertragspartner des Bauherrn ist und die volle Verantwortung für die Gesamtleistung zu tragen hat. Vorteil eines Generalunternehmer für den Bauherrn: Dass er bzw. der von ihm beauftragte Planer die Koordination der einzelnen Gewerke nicht übernehmen muss. Sollten Mängel aufscheinen, die beim gewerksweisen Unternehmereinsatz nicht eindeutig zugeordnet werden können, braucht er sich nur an den Generalunternehmer zu wenden. In diesem beschriebenen Fall ist eine Rechtsberatung mehr als notwendig, ein Vermittlungsvertrag ist kein Generalunternehmervertrag! Rechtsanwalt Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda unterstützte den Bauherrn in diesem Malheur: Der Bauherr beabsichtigte auf eigener Liegenschaft ein Wohnhaus zu errichten. Ein Generalunternehmer, verantwortlich für die gesamte Projektabwicklung, von Planung, behördlicher Einreichung bis zur abschließenden Bauabwicklung, sollte das Eigenheim zu festgelegten Preisen errichten.Wie der Bauherr erst zu einem späteren Zeitpunkt bemerkte, hatte er lediglich einen „Vermittlungsvertrag“ unterfertigt, welcher eine durchaus einseitige Vertragsgestaltung, mit Haftungs- und Gewährleistungsausschlüssen etc. aufwies. Trotz fristgerechter Bezahlung der vereinbarten Raten stellte der vermittelte Bauunternehmer das Objekt nicht fertig, der Bau wurde eingestellt. Der vermeintliche „Generalunternehmer“ verwies darauf, dass er lediglich „Vermittler“ sei und ihm keine Vertragserfüllungspflichten treffen würden. Der über Verein Bauherrnhilfe.org für den Bauherrn mit der Beratung des Bauherrn betraute, in Bausachen versierte Rechtsanwalt, klärte den Bauherrn über die Unzulänglichkeiten und Rechtswidrigkeiten des „Vermittlungsvertrages“ auf. Mit diesen Informationen konnte der Bauherr einen neuen, nunmehr geprüften, Vertrag und die Verpflichtung des Generalunternehmers zur Erfüllung bzw. Errichtung des Wohnhauses erwirken. Rechtsanwalt Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda…

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Konkurs der Baufirma hat oft fatale Folgen Linz (OTS) – Im Sommer 2010 schlitterte eine oberösterreichische Baufirma in den Konkurs. 40 Häuslbauer kamen um ihre Vorauszahlungen in der Höhe von insgesamt 1,2 Millionen Euro! Die AK fordert erneut einen besseren gesetzlichen Schutz vor Konkurs des Generalunternehmers. Weitere „Dauerbrenner“ in der AK-Bauberatung in den letzen Monaten: Mängel bei Vollwärmeschutz und Kostenüberschreitungen. „Jährlich wenden sich rund 1600 Konsumenten/-innen an unsere Bauberatung, weil sie Schwierigkeiten mit Baufirmen haben“, berichtet AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Besonders schlimm ist es, wenn Unternehmen pleite gehen. So geschehen im vergangenen  Sommer: 40 Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher hatten einen Bauvertrag mit der Firma JÖDA Fertighaus GmbH abgeschlossen. Die einzelnen Konsumenten/-innen  zahlten zwischen 9000 und 37.000 Euro. Als das Unternehmen dann vom Masseverwalter geschlossen wurde, waren alle Vorauszahlungen verloren. Eine nennenswerte Leistung hatte die Firma in vielen Fällen noch gar nicht erbracht. Die beste Absicherung gegen Konkurs der Baufirma ist, keine Vorauszahlungen zu leisten und nur nach Baufortschritt zu bezahlen.  Besteht das Unternehmen jedoch auf die Vorauszahlung, wird diese in manchen Fällen durch eine Bankgarantie abgesichert. Diese gilt aber nicht für den klassischen Generalunternehmervertrag, bei dem die Kundin/der Kunde das Grundstück zur Verfügung stellt und eine Baufirma als Generalunternehmen das Haus errichtet, sondern nur für jene Konsumentinnen und Konsumenten, die von einem Unternehmer ein vorgeplantes Haus samt Grundstück erwerben. AK- Präsident Kalliauer: „Das ist völlig unverständlich. Auch ein Generalunternehmer, der eine Vorauszahlung verlangt, soll verpflichtet sein, diese durch eine Bankgarantie zugunsten der Kunden abzusichern. “ Weiterer „Dauerbrenner“ in der AK-Bauberatung sind Baumängel. Hier verzeichnen die AK-Experten/-innen vor allem beim Thema Vollwärmeschutz einen massiven Anstieg der Beschwerden. Durch die öffentliche Förderung von energiesparender Bauweise und thermischer Sanierung boomt die Branche. Immer mehr Firmen bieten diese Arbeiten an und führen sie häufig unter großem Zeitdruck durch. Nicht alle verfügen über die erforderliche Erfahrung und den finanziellen Rückhalt, um auftretende Mängel rasch und sicher beheben zu können. Kalliauer: „Wir raten, vor Vertragsabschluss unbedingt einen Haftrücklass zu vereinbaren.“ Weiteres Problemkind: Kostenvoranschläge. Sie werden häufig weit überschritten. „Manche Angebote vermitteln den Eindruck, dass die veranschlagten Kosten unrealistisch niedrig berechnet wurden, um seriös kalkulierende Mitbewerber zu unterbieten“, kritisiert Kalliauer und rät Betroffenen, sich an die AK zu wenden: „Wir überprüfen, ob bei Kostenüberschreitungen auch wirklich alles rechtens war.“…

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