Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „DELTA-BAU Ges.m.b.H. -> www.deltabau.at – NÖ“, die zum Hausbau oder zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen. Recherchemöglichkeit: www.deltabau.at Firmenmonitor Gewerbenachweise – WKO Landesinnung Bau Bonitätsauskünfte – www.ksv.at oder www.creditreform.at (KSV – jedes Unternehmen hat die Möglichkeit 1x jährlich, eine kostenlose Selbstauskunft abzufragen) Aufgrund massiv fehlerhafter Ausführungen zu einer Kellerabdichtung und einem Außen-Wärmedämmverbundsystem, an einem Bauvorhaben in Wien, raten wir zur Überprüfung von Angeboten der Firma DELTA-BAU Ges.m.b.H. . Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung oder Abnahmeprüfung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten. Die Bilder zeigen die Dreharbeiten zur ATV-Sendung „Pfusch am Bau“, hier wurden zahlreiche wesentliche bautechnische Fehler aufgezeigt. Eine Sanierung wurde zwar seitens Deltabau zugesagt, aber laut Angaben der Auftraggeberfamilie nie wirklich eingehalten. Zuerst wurden ungeeignete Subfirmen geschickt, dann eben gar niemand mehr. Die Familie ist nun gezwungen Klage zu führen. Der Geschäftsführer des Unternehmes, Herr Guettouche Ali wurde um Stellungnahme gebeten. Wir berichten über den Fall. Für Erfahrungen im Zusammenhang mit genannten Unternehmen kontaktieren Sie uns unter der Mailadresse: verein@bauherrenhilfe.org. Alle Angaben werden vertraulich behandelt! Aktualisierung September 2016: Stellungnahme Ing. Mag. Wilhelm R. Benesch, M.B.L. / RA Fa. Delta Bau GmbH Die Beauftragung von DELTA-BAU mit der Herstellung der Kellerabdichtung (Schwarzisolierarbeiten) erfolgte aufgrund einer technischen Ausschreibung einer Architektin, die im Auftrag der Bauherren tätig wurde. Diese Ausschreibungsunterlagen sahen lediglich eine 1-lagige Kellerabdichtung vor. Von DELTA-BAU wurden die Architektin und die Bauherren darauf hingewiesen, dass die einschlägigen ÖNORMEN eine 2-lagige Kellerisolierung vorsehen. Dennoch bestanden die Architektin und die Bauherren auf die Herstellung einer nur 1-lagigen Kellerabdichtung – aus Kostengründen und, weil eine 2-lagige Kellerabdichtung technisch nicht erforderlich ist, da der Keller aus Dichtbeton errichtet wurde und kein drückendes …