GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Gegensteuern durch bedarfsgerechte WBF-Dotierung und GBV-Eigenkapitalstärkung! Wien (OTS) – „Dass die Wohnbauförderung zwei Jahre nach Aufhebung der Bundeszweckzuschüsse im Rahmen der heutigen Klubenquete im Parlament zum Thema „Zukunftsinvestitionen in Umwelt, Bauen und Wohnen wieder auf Bundesebene diskutiert wird, kommt gerade zur richtigen Zeit“, betonte Karl Wurm, Obmann des Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV), heute, Donnerstag, in seinem Statement. Anlass zur Besorgnis geben die jüngst erhobenen Zusicherungszahlen aller geförderter Wohnbauprojekte aus dem Jahr 2010. Der Rückgang der Förderungszusicherungen um fast 25 Prozent auf insgesamt rd. 25.000 Wohnungen deutet auf eine starke Reduktion der Neubauleistung für die Folgejahre hin. Wird auch weiterhin der Sparstift bei der Wohnbauförderung angesetzt – woran einige Länderbudgetvoranschläge 2011 keinen Zweifel lassen -, droht bei einem unverändert hohen Wohnungsbedarf das Angebot leistbarer Wohnungen zunehmend knapp zu werden, warnte der Verbandsobmann.  Entschlossenes Gegensteuern muss an zwei Hebeln ansetzen, so Wurm: Zum einen an den Wohnbauförderungsbudgets der Länder, die bedarfsgerecht zu dotieren wären, zum anderen am zweckgebundenen Eigenkapital der Gemeinnützigen, dessen Bildung, Bindung und Verwendung für generationsübergreifend günstig zur Verfügung stehenden Wohnraum zu stärken wäre. Klaus Lugger, Geschäftsführer der Neuen Heimat Tirol und GBV-Aufsichtsratspräsident, untermauerte mit Beispielen aus der „gelebten“ gemeinnützigen Wohnbaupraxis die eminente Bedeutung dieser beiden  Finanzierungskomponenten für sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Wohnungsbau. Vorsichtigen Schätzungen des GBV-Verbandes zufolge wird das Gesamt-Niveau der Wohnungsfertigstellungen (Eigenheime, Mehrgeschosswohnungsbau) 2012 mit etwa 39.000 Wohnungen um ca. 10.000 Wohnungen niedriger ausfallen als im Schnitt der letzten Jahre. Gleichzeitig erharrt der Wohnungsbedarf auf hohen 49.000 Wohnungen jährlich. „Geht die Schwere zwischen Wohnungsproduktion und -bedarf weiter auf“, erklärte der Verbandsobmann, „gehen wir geradewegs einem Wohnungsmangel mit all den ‚Kollateralschäden‘ entgegen“. Ein knapperes Angebot verteuert die Preise von Mietwohnungen. Das ist jenes Wohnungssegment, bei dem nicht erst seit den durch die Wirtschaftskrise verursachten Einkommensverlusten eine starke Nachfrage zu beobachten ist. Die Bereitstellung von Wohnungen, „die man sich leisten kann“, wie eine breit angelegte Umfrage als 1. Priorität von Junghaushalten ergab, wird damit zu einer der zentralen Herausforderungen für die Wohnbauförderungspolitik und die gemeinnützigen Bauvereinigungen als professionelle Partner bei der Wohnungsversorgung. Jetzt sei „Agieren statt Reagieren“ erforderlich, appellierte Wurm. Einen Ansatzpunkt zur Sicherstellung von leistbarem Wohnraum bietet das Eigenkapital der Gemeinnützigen. Bereits in der Vergangenheit habe der zweckgerichtete Einsatz der beschränkt erwirtschafteten Erträge der Ausdünnung der Wohnbauförderungsmittel entgegenwirken können. In den letzten 20 Jahren hat sich der Anteil des Eigenkapitaleinsatzes zur Finanzierung…

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Niki Berlakovich und Reinhold Mitterlehner präsentierten heute die Förderoffensive für die thermische Sanierung Wien (OTS) – Österreichischer Biomasse-Verband begrüßt die Neuauflage des Sanierungsschecks, kritisiert die Förderaktion für Ölheizungen aufs Schärfste und fordert weitere Maßnahmen zur Förderung der Erneuerbaren. „Was nach der Mitteleuropäischen Biomassekonferenz  2011 – bei der mit 1100 Teilnehmern ein neuer Besucherrekord erzielt wurde – bleibt, ist die Erkenntnis, dass sowohl Technologien als auch Potenziale für den forcierten Ausbau der energetischen Biomasse-Nutzung in den Bereichen Wärme, Verkehr und Elektrizität vorhanden sind. Die Bioenergiebranche – vom Rohstofflieferanten bis zum Technologieanbieter – muss ihre Kraft entfalten können. „Der heute präsentierte Sanierungscheck ist eine erste wichtige Maßnahme, weitere sind nötig. Ein neues Ökostromgesetz mit kostendeckenden Einspeisetarifen für alle Ökostromproduzenten, die Abschaffung aller Begünstigungen für das fossile Energiesystem und deren gleichzeitige Pönalisierung durch die Besteuerung von CO2-Emissionen sind nur einige der dringend erforderlichen Weichenstellungen für die längst überfällige Energiewende – weg von fossil hin zu erneuerbar.“ Förderaktion für Biomassekessel! Die Bundesminister Niki Berlakovich und Reinhold Mitterlehner präsentierten heute die Förderoffensive für die thermische Sanierung – die Neuauflage des Sanierungschecks. Erstmals kann im Zuge dieser Förderaktion auch um Unterstützung für den Einbau von Holzzentral-Heizungsgeräten angesucht werden. Für die Umstellung bestehender Wärmeerzeugungssysteme in Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt die maximale Förderhöhe 1.500 Euro, in mehrgeschossigen Bauten 1.000 Euro pro Einheit. „Nach der thermischen Sanierung von Gebäuden sind bestehende Heizsysteme oft überdimensioniert. Ohne entsprechende Anpassung des Heizsystems werden die Vorteile der Sanierung nicht in vollem Maße schlagend. Mit dem vorliegenden Sanierungsscheck ist es Berlakovich gelungen, den Kesseltausch in einer bundesweiten Förderrichtlinie zu verankern. Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, begrüßt Jauschnegg die Initiative des Ministers. Jede weitere Ölheizung ist ein desaströser Schritt zurück Die Energiewende muss sofort beginnen. Jede neu installierte Ölheizung und jedes neue Gaskraftwerk ist ein Rückschritt. Die ebenfalls heute präsentierte Förderaktion für Ölkessel zeigt die Auswüchse in unserem Energiesystem. „Eine Ölheizung hat mit Nachhaltigkeit rein gar nichts zu tun – auch wenn in der Presseaussendung von Österreichs Mineralölindustrie und Energiehandel das Gegenteil behauptet wird. Insgesamt will die Branche für diese Förderaktion bis 2016 130 Millionen Euro ausgegeben – was sich bei den derzeitigen Ölpreisen und den voraussehbaren Trends auch mehr als rentieren dürfte. Verlierer bleiben die Haushalte, die sich nach einem vermeintlichen Schnäppchen beim Heizungstausch auf weitere Jahrzehnte in die Abhängigkeit der fossilen Lobby begeben.

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Hinsichtlich der Nachfrage zum Artikel vom 20. August 2010 “Wien braucht keine Alibi-Aktionen, sondern mehr Baupolizei” informierte sich die Bauherrenhilferedaktion bei DI Hannes KIRSCHNER, Senatsrat – Leiter der Stabstelle Magistrat der MA 37 – Baupolizei Wien zu Thema “ Überprüfung der Wiener-Gründerzeithäuser durch die Baupolizei“. SR DI Hannes Kirschner stellte freundlich folgende Daten zur Verfügung: Bis Dezember 2010 wurden mehr als 2000 Gebäude überprüft, davon stammten 800 Gebäude aus der Gründerzeit! Anlässlich der Überprüfungen durch die Baupolizei wurden 220 Baustellen in Wien aufgrund unterschiedlichster Mängel zur Einstellung gebracht und Strafanzeige erstattet. Davon betroffen waren 125 Baustellen im Zusammenhang mit  Gebäuden aus der Gründerzeit! Eine Baustellenfreigabe zur Fertigstellung kann nur durch Vorlage einer Mängelbehebung bewirkt werden.   Diese „Aktion SCHARF“ geht auch im Jahr 2011 weiter. Gefragt ist „Soziale Kompetenz“, die Baupolizei ist auf Meldung Dritter angewiesen! In Wien werden jährlich ca. 15.000 Baubewilligungen erteilt und es existieren mehr als 100.000 Gebäude. Eine flächendeckende Überwachung durch die Baupolizei ist daher nicht möglich. Für (größere, bzw. komplexere) Baustellen wurde deshalb in Wien vor mehr als 15 Jahren in der Bauordnung das Organ des „Prüfingenieurs“ eingeführt. Der Prüfingenieur muss ein unabhängiger Ziviltechniker oder gerichtlich beeideter Sachverständiger sein, der vom Bauwerber namhaft zu machen ist, die Baustelle zu überprüfen und Mängel der Baupolizei zu melden hat. Leider nehmen viele Prüfingenieure die Prüf- und Meldepflicht nicht ausreichend wahr, weshalb nun daran gedacht ist, das Gesetz zu verschärfen. Bild: BHH…

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Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) bilden nicht nur einen problemlosen Wärmeschutz, sondern auch einen guten Witterungsschutz für Außenwände. Deshalb werden sie in letzter Zeit häufig bei der Altbausanierung, z.B. als Korrosionsschutz der Bewehrung von Stahlbeton-Sandwich-Wandtafeln für „Plattenbauten“ eingesetzt, selbst wenn die Verbesserung des Wärmeschutzes nicht unbedingt erforderlich wäre. Das Ziel einer solchen Sanierung aus Korrosionsschutzgründen ist meist die rasche Austrocknung der vorhandenen Konstruktion. Mit freundlicher Nutzungsgenehmigung durch das Fraunhofer- Institut für Bauphysik IBP. Austrocknung von Wandkonstruktionen mit Wärmedämm-Verbundsystemen von Dr.-Ing. Hartwig M. Künzel…

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Die Innendämmung von Außenwänden erfordert in der Regel eine detaillierte Planung, um Feuchteproblemen z.B. im Bereich von Wärmebrücken oder durch Frost bei zu hohen Dämmschichtdicken vorzubeugen. Deshalb wird bei Wänden die Außendämmung bevorzugt. Bei der Dämmung von Kellerwänden treten jedoch andere Randbedingungen auf als bei Außenwänden. Daher lassen sich die Erfahrungen mit Bauteilen, die an die Außenluft angrenzen nicht ohne Weiteres auf die Situation unterhalb der Geländeoberkante übertragen. Mit freundlicher Nutzungsgenehmigung durch das Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP. Feuchteverhalten von Kellerwänden mit Innendämmung von Dr.-Ing. Hartwig M. Künzel, DI Daniel Zirkelbach und Ing. Christian Bludau Quelle:Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP; Außenluft und Erdreichtemperaturen…

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Fenster stellen trotz ihrer guten wärmetechnischen Eigenschaften (Uw-Werte) generell eine Schwachstelle in der Gebäudehülle dar. Insbesondere im Bereich der Bauanschlüsse entstehen die meisten Montagemängel und daraus resultierend Bauschäden. Die richtige, normgerechte und dem Stand der Technik entsprechende Ausbildung der Bauanschlussfugen ist daher in Zukunft ein absolutes „Muss“. Ein „nur ausschäumen“ der Bauanschlussfuge mit PU-Schaum ist nicht mehr zeitgemäß und auch nicht normgerecht. Die normgerechte Montage sollte seitens des Bauherren das Kriterium bei der Auftragsvergabe von Leistungen sein, insbesondere jedoch auch die Kontrolle, ob diese Montageleistungen seitens Fensterlieferanten bzw. Montagefirma ordnungsgemäß erbracht wurden. Für die Abnahme der Leistungen sollte, wie in anderen EU-Ländern bereits üblich, ein unabhängiger Sachverständiger beauftragt werden. Weiteres können durch Beiziehung eines Sachverständigen, vor Beginn der Montageleistungen, schwerwiegende Montagemängel (Streitigkeiten vor Gericht) verhindert werden. Auch können die anfallenden Kosten von Sachverständigenleistungen seitens des privaten Bauherren als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, seitens Unternehmer als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend gemacht werden. Bauherrenhilfeautor: Alfred Eckertsberger – office@fenster-sv.com…

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Die Abrechnung der Betriebskosten muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres durchgeführt werden. Die Abrechnung ist an geeigneter Stelle im Haus aufzulegen. Die Belege müssen nicht angeschlossen sein, jedoch muss den MieterInnen auf deren Wunsch Einsicht gewährt werden. Es müssen auf Verlangen auch Kopien ausgehändigt werden, für die allerdings auch Kostenersatz verlangt werden kann. Wir wollen Ihnen einen kurzen Überblick darüber geben, was verrechnet werden darf und welche Punkte oft zu Unrecht in die Betriebskostenabrechnung des Hauses aufgenommen werden! Als Betriebskosten dürfen verrechnet werden: Wassergebühren und Kosten der Wassermesserkontrolle Rauchfangkehrerkosten (vierteljährliche Kehrkosten, nicht jedoch Kaminschleifen) Kosten der Unratentfernung (Müllabfuhr und Entrümpelung von herrenlosem Gut) Kosten für Schädlingsbekämpfung Stromkosten (für die Beleuchtung des Stiegenhaus, Glühbirnen, Sicherungen, keine Reparaturen!) Versicherungsprämien (Pflichtversicherungen) Grundsteuer Verwaltungshonorar (die Höhe orientiert sich am Kat.“A“-Wert für Wohnungen) Hausreinigungskosten (Überprüfung seit der Wohnrechtsnovelle 2000 schwierig) Kosten der Gemeinschaftsanlagen (Aufzug, Kinderspielplatz und sonstige von allen Mietern zu nutzende Einrichtungen) Nicht verrechnet werden dürfen zum Beispiel: Reparaturen von Rauchfängen Leitungen, Aufzügen Installation und Reparatur einer Gegensprechanlage Versicherungsprämien wenn Zusatzversicherungen ohne Zustimmung der Mietermehrheit abgeschlossen wurden oder überhaupt die Höhe nicht angemessen ist Manipulationsgebühren, Portokosten, Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten Oft besteht ein Buchungsposten in der Abrechnung nur in dem Vermerk „Sonstiges“. Derartige Angaben sind verdächtig und deuten darauf hin, dass hier Kosten untergebracht worden sein könnten, die nicht zulässig sind. Mag. Renate Schmoll – Mieterschutzverband Wien Betriebskostenabrechnung…

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„Deutschland-Meldung“ – Veränderte Förderrichtlinien fordern Qualitätssicherung und sichere Nachweise, um berechnete Energieeinsparpotenziale in der Praxis sicher zu stellen. Im Hinblick auf die beobachteten Qualitätsdefizite bei steigenden Anforderungen forciert die KfW die Umsetzung eines umfangreichen Qualitätssicherungssystems. Das Ziel dieses Systems ist die Sicherstellung der nachhaltigen und hochwertigen Sanierung von Gebäuden bei angemessenem Aufwand. Der Weg hierzu führt über eine Qualitätssicherungskette, die stichprobenartige Kontrollen sowie Bauüberwachungen beinhaltet. Geplant ist eine externe Überwachung von KfW-40-Häusern durch Experten. Mit freundlicher Bereitstellung durch ift Rosenheim, Institut für Fenstertechnik e.V. Sicherung der Energieeinsparung durch bessere Ausführungsqualität von Dipl.-Ing. Rainer Feldmann_Dr. Rudolf Hennes Bildquelle: ift Rosenheim…

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