GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Montagefehler bei Feuerschutztüren! Die meisten Menschen schenken einem der meist benutzten Elemente eines Gebäudes keine Bedeutung,  „der Türe“! Denkt man darüber genauer nach, wird jedem bewusst, wie oft wir ein solches Element am Tage bewegen. Im Schlafzimmer, Bad, Wohnzimmer, Toilette, Haustüre, Auto, Bürohaupteingang, Aufzug, Etagenzugang, Zwischen – und als Bürotüre…. Eine solche Türanlage hat heutzutage nicht nur die Funktion eines Raumabschlusses, sondern ist ein Multifunktionales Element, welches vielfache Funktionen und Ansprüchen gerecht werden muss. So finden wir z.B. als Zwischen – oder Etagentüren des Öfteren Rauchschutztüren oder Feuerschutztüren, die heute unter dem Oberbegriff Feuerschutzabschluss zusammengefasst werden. Die Montagefirmen oder Monteure sind oftmals schlecht geschult und sehen die beiliegende Montageanleitung als lästiges und überflüssiges Papier an. Sie sind sich der übernommenen Verantwortung gar nicht bewusst. Mit der auf der Übereinstimmungserklärung abgegebenen Unterschrift ist im Schadensfall nachzuvollziehen, welcher Betrieb die Arbeiten ausgeführt hat. Sollten neben einem Sach – auch noch ein Personenschaden zu beklagen sein, können diese auch Jahrzehnte später noch persönlich haftbar gemacht werden. Vor diesem Hintergrund sollte man sich bewusst machen, das eigene Leben oder Überleben kann von solchen Kleinigkeiten abhängen. Und ist man selber oder ein nahestehendes Familienmitglied hiervon betroffen, sieht man das Ganze nicht mehr so unbedarft. Unverständlich ist es mir vor allem, dass solche Überlebenswichtigen Bauteile im Baumarkt für jedermann käuflich zu erwerben sind und dann im Eigenheim ohne Fachkenntnis unter dem Motto „ es kommt ja noch Putz drüber dann sieht man eh nichts mehr davon“ verbaut werden dürfen. „So sind an vielen dieser Türen in Bezug auf die Montage immer wieder grobe Fehler festzustellen“. Im Nachgang  möchte ich einige Fehler anhand einiger Fotos darstellen: Falsche Hinterfüllung ( Es kommt ja Putz drüber ) Gesehen in einem Baumarkt als Abtrennung zwischen Lager und Verkaufsraum. Falsche Hinterfüllung! Diese Türe ist ordnungsgemäß an Beton befestigt. Die Hinterfüllung muss mit Zargenvergussmörtel oder Mörtel der Mörtelgruppe II hinterfüllt werden. Der hier eingesetzte Bauschaum hat eine Hitzebeständigkeit von 90° C. Wenn man berücksichtigt, dass bei einem normalen Brandverlauf in einer Zeit von rd 10 Minuten eine Raumtemparatur von ca. 200°C erreicht wird, kann man leicht daraus ableiten, dass die  so montierte Türe nicht das geforderte Schutzziel von 90 Minuten Wiederstandsdauer erreichen, sondern weitaus früher im Zargenbereich Feuer, Rauch und Hitze durchlassen. Somit ist die Durchführung von Rettungsmaßnahmen massiv erschwert und teilweise unmöglich und somit Menschenleben in akuter Gefahr. Feststellanlagen mit Rauchmelder Falsche Montage eines Rauchmelders in einem…

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Hinweise zur Vorgangsweise in Fällen von Abweichungen von den OIB-Richtlinien 2, 2.1 und 2.2 und für Brandschutzkonzepte! Bereitgestellt durch das „Österreichischen Institut für Bautechnik„. Gebäude und Bauwerke – insbesondere Sondergebäude – haben immer komplexere und größere Dimensionen und können teilweise entsprechend den gültigen Regelwerken nicht oder nur mit erheblicher Beeinträchtigung ihres Widmungszweckes verwirklicht werden. Außerdem kommen immer häufiger Abweichungen von den materiellen Anforderungen der bautechnischen Vorschriften vor, die entsprechend begründet werden müssen. In der Folge sind einzelne brandschutztechnische Maßnahmen der Vorschriften nicht ohne Weiteres anwendbar. Es bedarf daher nicht selten der Einzelfallbetrachtung konkreter Bauvorhaben im Hinblick auf die definierten Schutzziele. Anmerkung: Der Leitfaden enthält Hinweise zur Vorgangsweise in Fällen von Abweichungen von den Richtlinien 2, 2.1 und 2.2 und für Brandschutzkonzepte! Anwendungsbereich des Leitfadens: Dieser Leitfaden dient für Nachweise bei Abweichungen von Anforderungen der OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“, der OIB-Richtlinie 2.1 „Brandschutz bei Betriebsbauten“, der OIB-Richtlinie 2.2 „Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks“, der OIB-Richtlinie 2.3 „Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m“ sowie für gemäß diesen Richtlinien verpflichtend geforderte Brandschutzkonzepte. Außerdem kann dieser Leitfaden auch Hilfestellung in jenen Fällen leisten, bei denen ein Bauherr bzw. Nutzer eines Gebäudes freiwillig ein Brandschutzkonzept erstellen lässt. Eine brandschutztechnische Beschreibung, aus der lediglich in Form eines Befundes die bauliche Ausführung sowie gegebenenfalls anlagentechnische oder organisatorische Brandschutzmaßnahmen hervorgehen, stellt kein Brandschutzkonzept im Sinne dieses Leitfadens dar. Schutzziele: Die OIB-Richtlinien orientieren sich hinsichtlich der brandschutztechnischen Schutzziele an der Definition der wesentlichen Anforderung „Brandschutz“ im Anhang 1 der Bauproduktenrichtlinie, die in Teilaspekte aufgegliedert wird. Danach muss ein Bauwerk derart entworfen und ausgeführt sein, dass bei einem Brand die Tragfähigkeit des Bauwerks während eines bestimmten Zeitraums erhalten bleibt, die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerks begrenzt wird, die Ausbreitung von Feuer auf benachbarte Bauwerke begrenzt wird, die Bewohner das Gebäude unverletzt verlassen oder durch andere Maßnahmen gerettet werden können, die Sicherheit der Rettungsmannschaften berücksichtigt wird und wirksame Löscharbeiten möglich sind. Der komplette Leitfaden-Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte sowie die OIB-Richtlinien 2-2.3 zum Brandschutz sind auf www.oib.or.at veröffentlicht -> Kategorie: OIB Richtlinie 2011 Zu allen OIB-Richtlinien sowie Erläuterungen stehen auch Printausgaben zum Selbstkostenbeitrag zur Verfügung -> Preisliste OIB-Richtlinien und Erläuterungen  auf www.oib.or.at; Textquelle: Österreichischen Institut…

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