Anfrage Juni 2011/ Wien zu „Be.- und Entlüftungen von Gas.- Steigrohre in Installationsschächten“ Bitte Sie höflich um folgende Information: Müssen Gasleistungen die in Installationsschächten über zwei Etagen verlegt werden Be.-und Entlüftungen aufweisen?? Müssen vertikale Steigrohre die mit Gipskarton verschalt sind auch be.-und entlüftet werden? Beantwortung durch Bauherrenhilfe-Sachverständigen für GWH und Installationen Herrn R.T.: Antwort: „JA“, eine Be-und Entlüftungsöffnung muss eingebaut sein. Gasleitungen die Unterputz in Hohlräume (bei Gipskartonwände sind immer Hohlräume vorhanden) wie nachfolgender Hinweis und Auszug gem. ÖVGW TR- Gas Richtlinie G1/Teil 2 verlegt werden, eine Vollausmauerung ist eine Möglichkeit um keine BE- und Entlüftungen einzubauen! Gasleitungen in Installationsschächten Absatz 9.2.7 G1/Teil 2 „Lotrechte Schächte, welche durch mehrere Brandabschnitte führen, müssen entweder abschnittsweise brandbeständig verschlossen und abschnittsweise mit Be.-und Entlüftungsöffnungen versehen oder in ihrer gesamten Länge brandbeständig ummauert werden und an geeigneter Stelle eine Kontrollöffnung aufweisen. Sind Belüftungsöffnungen aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich, ist mit Abstimmung der GVU (Gasversorgungsunternehmen) eine andere, sicherheitstechnische gleichwertige Konstruktion vorzusehen“. Bildquelle: Andre Lorenz-www.bautagebuch.andre-lorenz.com; Strom-Gas-Installationsschacht…
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