GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Kürzlich erwähnten wir die Verpflichtung zur jährlichen Gas -Thermenwartung!! Tragisch – Die meisten Bürger sind sich der Gefahr von nicht gewarteten Gas -Thermen „nicht“ bewusst. Am Freitagnachmittag wurde der Notruf verständigt: Ein 51 jähriger Wiener öffnet schon seit Stunden nicht seine Wohnungstüre. Offensichtlich sorgte sich die Familie aufgrund der Ungewöhnlichkeit, da auch der Schlüssel des 51- jährigen an der Innenseite des Schlosses platziert war. Leider konnte der 51-jährige nur mehr „tot“ geborgen werden! Vermutung: Kohlenmonoxid-Vergiftung Nach Abhandlung der Formalitäten wurde eine Messung bei dem auf Probebetrieb aktivierten Durchlauferhitzers durchgeführt Die Messung zeigte erhöhte CO² Werte an, so die Polizei! Eine Obduktion wurde angeordnet! Wir appellieren an „ALLE“ Thermenbenutzer – nicht gewartete Thermen gefährden Ihr Leben!! Kohlenstoffmonoxid ist farb-, geruch- und geschmacklos und nicht reizend, daher wird es kaum wahrgenommen!…

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Stichflamme nach Thermenwartung aufgrund Rußablagerung Die durchgeführte jährliche Wartung der Gastherme wurde ordnungsgemäß und korrekt von einem Fachmann abgehandelt. Tage später so der Kunde –  ist bei der Inbetriebnahme der Gastherme eine Stichflamme aus der Brennkammer ausgetreten! Nach einer Kontrolle der Gastherme und einem Gespräch wurde das Auftreten der Stichflamme geklärt: Aufgrund der jährlichen Kehrung die kurz nach dem Thermenservice statt gefunden hat, setzte sich die vom Rauchfangkehrer losgelöste schwarze Substanz (Ruß) in der kürzlich gewarteten Brennkammer ab! Fazit: Die Ablagerungen verpufften bei der Zündung in der Brennkammer! Um jegliche Brandgefahr bzw. Kohlenmonoxid-Bildung (Kohlenmonoxid ist ein farbloses giftiges Gas, das wir weder riechen noch schmecken können) zu verhindern sowie Reklamationsansprüche ungerechtfertigt an die Wartungsfirmen zu stellen ist unbedingt auf den Kehrtermin der jährlichen Hauptkehrung zu „achten“ und das Service Ihrer Gastherme nachfolgend zu koordinieren. Kehrtermine durch den Rauchfangkehrer werden in Wohnhäuser mit mehr als einer Wohneinheit durch einen Aushang bekannt gegeben. Bei Einzel-Gebäude ist der Termin mit dem Rauchfangkehrer und dem Fachbetrieb zum Thermenservice eigenständig zu organisieren. Eine gewisse Staubentwicklung bei der Kehrung ist unvermeidbar, daher wird vom Rauchfangkehrer und Installateur Fachbetrieben empfohlen, die Einmündungsstellen bei Gasfeuerstätten rechtzeitig abzudichten. Autor: Ing. Manfred Moravec…

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