GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Useranfrage: Wohnen mit Schrittgeräuschen! Wir kauften 2010 eine Eigentumswohnung, seit Einzug in die Wohnung verloren wir die Freude der Nutzung. Ein Ruhen in unserem Heim ist kaum möglich, denn ein sehr dumpfes Geräusch gibt jeden Schritt von obiger Wohnung wieder. Kann dieses Geräusch auf eine nicht der ÖNorm B 8115-2 entsprechende Ausführung der Trittschalldämmung zurückzuführen sein? Leider war jegliche Kontaktaufnahme zu Bauträger bis dato erfolglos, bitte Sie um Information auf welcher Basis ein Gutachten erstellt werden kann.  Beantwortung durch K2 Bauphysik – Axel Kordik: Die Anforderungen an den Trittschallschutz zwischen Wohnungen sind gemäß der Wiener Bauordnung in der ÖNORM B 8115-2 geregelt. Dabei ist ein höchstzulässiger bewerteter Standard-Trittschallpegel zwischen Wohnungen von L’n,T,w ? 48 dB zu erfüllen. Diese Einzahlangabe ist ein über alle im bauakustischen Bereich interessanten Frequenzen (100 – 3150 Hz) gemittelter Wert. Massive Bauteile dämmen  tieffrequente Schallwellen schlechter als hochfrequente. D.h. es kommt in der Regel auch bei korrekter Ausführung der Fußbodenkonstruktion im tieffrequenten Bereich zu einer höheren Schallübertragung. Daher ist es möglich, dass dumpfe Gehgeräusche eher wahrnembar sind bzw. als störend empfunden werden. Die gesetzlichen Anforderungen werden aber aufgrund der Einzahlangabe über alle Frequenzen meistens dennoch erfüllt (örtliche Einbrüche in der Schalldämmung in den einzelnen Frequenzen werden zu wenig gewichtet). Da es viele mögliche Ursachen einer zu geringen Trittschalldämmung gibt (z.B. unzureichende Dimensionierung der Trittschalldämmung, Körperschallbrücken zwischen Estrich und den umliegenden Bauteilen, etc.), ist eine Beurteilung der gegenständliche Situation mittels Trittschallmessungen erforderlich. Dabei wird ein Tritschallhammerwerk auf der zu untersuchenden Trenndecke aufgestellt welches ein genormtes Klopfgeräusch verursacht. Im darunter liegenden Raum wird der über die Bauteile übertragene Schallpegel mittels eines Schallmessgerätes gemessen und mit den zulässigen Grenzwerten gemäß ÖNORM B 8115-2 verglichen. Aufbau: Fließestrich mit Wärme/Trittschalldämmung auf Stahlbetondecke…

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Ungesteuerte/nicht kalkulierbare Wärmebelastungen verursachen Fußbodenschäden In Fachkreisen sind eine Vielzahl Richtlinien und Merkblätter, wie z. B.  Schnittstellenkoordination, Richtlinien zur Herstellung beheizter Fußbodenkonstruktionen im Wohnungsbau sowie Richtlinien für den Einsatz von Bodenbelägen auf beheizten Konstruktionen bekannt und werden auch von den Fachfirmen berücksichtigt und die Hinweise auch eingehalten. Sind diese Merkblätter und Richtlinien auch dem Nutzer/Besteller bekannt? Es ist bekannt, dass es Flächenheizungen gibt, die sich unterscheiden zwischen Warmwasser-Fußbodenheizungen und Elektro- Fußbodenheizungen. Weiterhin wird unterschieden zwischen Fußboden-Direktheizungen und Fußboden-Speicherheizungen. Dem eigentlichen Nutzer von beheizten Fußbodenkonstruktionen, ob Mieter oder Eigentümer, interessieren vor allem die wirtschaftlichen Aspekte bezüglich Energieverbrauch usw. Dem Nutzer kommt es im Wesentlichen darauf an, dass die Flächenheizungen nicht zu träge sind, sondern relativ schnell die Räume aufheizen, damit ein Wohlbefinden und Behaglichkeitsgefühl gegeben ist. Doch welche Auswirkung hat erhöhte Wärmebelastung für den Bodenbelag? Lesen Sie dazu den interessanten Bericht von Bauherrenhilfe-Autor und ISH-Gutachter Siegfried Heuer „Altes Thema – neue Entscheidungen“. Siegfried Heuer, Lehrbeauftragter & anerkannter Experte für Fußbodenkonstruktionen, ist regional im Raum Koblenz (Deutschland) tätig.

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