GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Befundaufnahme – Pfusch bei Fenster und Türmontage!  Im Zuge der Befundaufnahme stellte sich folgender Sachverhalt dar: Bei der durchgeführten Demontage der alten Kunststofffensterelemente wurden massive Schäden an den inneren und äußeren Fensterleibungen verursacht. Leibungen wurden großflächig entfernt bzw. abgebrochen, weiters sind durch diese Arbeiten Risse in der äußeren Fassade vorhanden. Im Zuge der Demontagearbeiten wurden auch bestehende innere Rollladenkastenabdeckungen im Sturzbereich der Fenster-und Fenstertüren entfernt und durch neue Abdeckungen aus Spanplattenmaterial (Plattenstärke ca. 24 mm) ersetzt. Die Montage erfolgte mittels Schraubmontage direkt in den Fenstersturz. Im seitlichen inneren Leibungsbereich wurden diese Plattenelemente jedoch sehr mangelhaft angearbeitet (Öffnungen und breite Fugen vorhanden), auch zwischen Plattenelementen und Stockprofilen. Bedingt durch diesen Umstand kommt es in diesen Bereichen zu Konvektion (Durchströmung), daraus resultieren Zuglufterscheinungen sowie die Gefahr von Kondensat-bzw. Schimmelbildung bei dementsprechenden klimatischen Bedingungen. Anforderungen an die Luftdichtheit werden nicht erfüllt. Zwischen Plattenelementen und verputzten Fensterstürzen ebenfalls Fugen vorhanden. . . Fensterelemente wurden mittels Schraubmontage direkt in die Fensterleibungen montiert, im Sturzbereich (wo Rolladenkästen vorhanden) erfolgte die Befestigung direkt in die neu hergestellten Rollladenkastenabdeckungen. Die Befestigung der Elemente wurde im Parapetbereich bzw. im Fußbodenbereich nicht ausreichend ausgeführt, teilweise fehlt die Befestigung generell. Die Befestigung der Elemente im Sturzbereich erfolgte größtenteils in die Rollladenkastenabdeckungen, entspricht jedoch in keiner Weise den statischen Anforderungen, da im Bereich Kastenabdeckungen und Fensterstöcke bei relativ geringer Krafteinwirkung starke Verformungen auftreten (Elemente wackeln). Die vorhandenen inneren Rollladenkastenabdeckungen entsprechen in keiner Weise einem geeigneten und tragfähigen Montageuntergrund. Das verwendete Plattenmaterial ist für vor genannte Zwecke generell nicht geeignet. Bei den Fensterelementen wurden vor Montagebeginn generell die Futterleistenprofile entfernt (ausgenommen bei Stiegenhausfenster), wahrscheinlich bedingt durch den Umstand, dass Elemente in der Höhe zu groß gefertigt wurden. Dadurch ist eine fachgerechte Montage von Außenfensterbänken vorerst nicht möglich, da im Regelfall die Fensterbank den Fensterstock im Anschluss untergreifen muss. Vorhandene bestehende Außenfensterbänke wurden nicht an die Fensterstöcke fachgerecht angearbeitet (liegen teilweise lose auf den äußeren Parapeten). Bei Fenstern wurde die erforderliche Lastabtragung mittels Tragklötze mangelhaft ausgeführt bzw. fehlt diese generell. Fensterelemente wurden mangelhaft ausgeschäumt, Pu-Schaum fehlt bzw. wurde nach dem Entfernen von Keilen nicht mehr ergänzt. Erforderliche Bodenprofile für bauseitiges Anarbeiten mittels Abdichtung bzw. Spenglerverblechung fehlt generell. Auch wurde Pu-Schaum nicht fachgerecht entfernt. Im Bereich der 2 tlg. Tür-Fensterkonstruktionen wurden mit hoher Wahrscheinlichkeit Türelemente in der Höhe zu klein bzw. zu groß bemessen, da in diesen Bereichen die inneren Kastenabdeckungen aus technischen Gründen nur mehr schief angeordnet werden konnten. Generell wurde im Außen-und Innenbereich…

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Anforderungen, Normen und Planungshinweise für Hersteller und Planer von Fluchttüren Eine Notausgangs- bzw. Paniktür ist der umgangssprachliche Ausdruck für Türen in Flucht- oder Rettungswegen. Sie funktionieren nur im Zusammenspiel aus Türblatt, Zarge und Beschlagteilen, und der Planer muss Einflüsse aus der „individuellen“ Einbausituation berücksichtigen. In diesem ifz info werden die Anforderungen an das komplette Element bestehend aus Türblatt und Zarge mit den Beschlägen und der Montage in Flucht- und Rettungswegen behandelt. Als Anforderung für Außentüren in Fluchtwegen gilt gemäß der Produktnorm EN 14351-1:2006+A1:2010 die Einhaltung des Konformitätssystems 1 (AoC 1). In das Konformitätssystem 1 fallen Bauprodukte mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen. Wesentlich ist hierbei, dass die Werkseigene Produktionskontrolle extern überwacht wird! Bei Türen in Fluchtwegen muss zusätzlich zur Konformitätsbescheinigung (CE-Kennzeichnung) und Konformitätserklärung ein EG-Konformitätszertifikat für das Türsystem inklusive der dort verwendeten Notausgangs- und Panikverschlüsse vorliegen. Mit freundlicher Nutzungserlaubnis durch ift – Rosenheim ifz Info TU-06-1 Anforderungen – Fluchttueren -ift Rosenheim Bildquelle: ift Rosenheim…

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Fenster stellen trotz ihrer guten wärmetechnischen Eigenschaften (Uw-Werte) generell eine Schwachstelle in der Gebäudehülle dar. Insbesondere im Bereich der Bauanschlüsse entstehen die meisten Montagemängel und daraus resultierend Bauschäden. Die richtige, normgerechte und dem Stand der Technik entsprechende Ausbildung der Bauanschlussfugen ist daher in Zukunft ein absolutes „Muss“. Ein „nur ausschäumen“ der Bauanschlussfuge mit PU-Schaum ist nicht mehr zeitgemäß und auch nicht normgerecht. Die normgerechte Montage sollte seitens des Bauherren das Kriterium bei der Auftragsvergabe von Leistungen sein, insbesondere jedoch auch die Kontrolle, ob diese Montageleistungen seitens Fensterlieferanten bzw. Montagefirma ordnungsgemäß erbracht wurden. Für die Abnahme der Leistungen sollte, wie in anderen EU-Ländern bereits üblich, ein unabhängiger Sachverständiger beauftragt werden. Weiteres können durch Beiziehung eines Sachverständigen, vor Beginn der Montageleistungen, schwerwiegende Montagemängel (Streitigkeiten vor Gericht) verhindert werden. Auch können die anfallenden Kosten von Sachverständigenleistungen seitens des privaten Bauherren als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, seitens Unternehmer als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend gemacht werden. Bauherrenhilfeautor: Alfred Eckertsberger – office@fenster-sv.com…

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