GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Der Unterschied – Fenster mit einem Sicherheitsbeschlag oder einem geprüften WK-Fenster! Immer wieder werden in der Branche fälschlicherweise Bezeichnungen verwendet und der Kunde damit in die Irre geführt. So auch bei dem Thema Sicherheit am Fenster: Wir unterscheiden zwischen einem Fenster mit einem Sicherheitsbeschlag oder einem geprüften WK-Fenster. Wenn ein Fenster nur mit einem Sicherheitsbeschlag ausgestattet ist, sprechen wir von einem Fenster, in dem der baugleiche Beschlag eingebaut wird, wie er auch in einem WK-Fenster eingebaut wird. Es ist aber kein WK-Fenster! Hier ist eine klare Differenzierung zu sehen und der Anbieter sollte diese auch immer im Hinterkopf behalten. Offizielle Prüfung Sobald der Begriff WK (ob WK1, 2, 3, 4 etc.) genannt wird, muss das gesamte Fenster im eingebauten Zustand auch geprüft sein. Solch eine „offizielle“ Prüfung kann nur bei einem akkreditierten Prüfinstitut abgelegt werden. Ein WK-Fenster (das gleiche gilt für alle Arten von Fenstertüren und sonstigen Außentüren) beinhaltet unter anderem: Ein komplettes Prüfzeugnis des akkreditierten Prüfinstitutes, welches auf den Namen des Fensterherstellers/Systemgebers ausgestellt ist. Die Fenster müssen nach den Vorgaben aus dem Prüfzeugnis hergestellt und eingebaut werden. Der Hersteller (oder der montierende Betrieb) sollte dem Kunden anschließend eine Montagebescheinigung aushändigen (freiwillig). Das Fenster muss entsprechend gekennzeichnet sein (Etikett im  Falzbereich). Beim Kundengespräch sollte der Kunde bereits auf die Montagesituation und den Unterschied hingewiesen werden. Wenn Fensterbauer beispielsweise ein Fenster mit einem erhöhten Sicherheitsbeschlag verkaufen, dessen Bauart und Ausstattung baugleich ist wie mit dem, der in einem WK-Fenster eingebaut wird, dann sollte die Formulierung lauten: Fenster mit Sicherheitsbeschlag nach DIN 1804-2 (diese DIN beschreibt einbruchhemmende Nachrüstprodukte für Fenster und Fenstertüren)  Oder: Sicherheitsbeschlag wie in einem WK-Fenster. Alle anderen Formulierungen wie z. B. WK-Beschlag, Fenster WK-ähnlich, in Anlehnung an WK etc. sind nicht richtig. Einen reinen WK-Beschlag gibt es nicht! Auch hier kann es – ähnlich wie bei der CE-Kennzeichnungspflicht – im Streitfall zu ernsthaften Problemen kommen, wenn die falschen, fehlerhaften und unvollständigen Formulierungen und Werte in den Dokumenten stehen. Deshalb: Achten Sie auf ihre Formulierungen!  Autor: Alexander Dupp ist Tischlermeister und Vorsitzender des Bundesfachbeirats Fenster und Fassade des Bundesverbandes Tischler und Schreiner Deutschland. Zusätzlich engagiert er sich im Landesfachverband Rheinland-Pfalz und im Bundesverband ProHolzfenster. Dieser Artikel wurde auch in der Zeitschrift Glaswelt 09/2010 veröffentlicht.

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Alexander Dupp öbv. Sachverständiger für das Tischlerhandwerk  – Fenster & Türen –  Rheinland-Pfalz / Deutschland; In meiner Ausbildungszeit war ich in den Bereichen Möbel, Treppenbau und Innenausbau sowie hauptsächlich im Fenster- und Türenbau tätig. Meisterprüfung – Koblenz 2002. Seit 2006 engagiert im Vorstand der Gesellenprüfungsausschuss der Tischlerinnung Westerwaldkreis. Seit Herbst 2008 bin ich Vorsitzender des Ausschuss Fenster und Fassade im Landesfachverband HKH Rheinland-Pfalz und Mitglied im Bundesfachbeirat Fenster und Fassade beim Bundesverband HKH in Berlin. Ebenso bin ich Mitglied des Exekutivrats und Vorsitzender des techn. Beirates im Bundesverband Pro Holzfenster, auch mit Sitz in Berlin. 2009 – Mitglied im Arbeitskreis Fenster beim Bundesinnungsverband des Glashandwerks in Hadamar. Seit 2010  – Vorsitzender des Bundesfachbeirats Fenster und Fassade bei Tischler Schreiner Deutschland in Berlin (früher BHKH). Seit Februar 2011 – stv. Obermeisters der Tischlerinnung Westerwald. Im Februar 2009 schloss ich die Sachkundeprüfung beim Landesfachverband HKH Rheinland-Pfalz und der Handwerkskammer Koblenz für das Amt des öbv Sachverständigen im Tischlerhandwerk ab. Seit dieser Zeit bin ich bereits als Sachverständiger mit dem Themenschwerpunkt Fenster und Türen tätig. Am 20.05.2010 wurde ich vor der Handwerkskammer Koblenz durch den HWK Präsidenten Werner Wittlich zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Tischlerhandwerk bestellt und vereidigt. Mein Aufgabengebiet umfasst die Entwicklung sowie die Herstellung, Kalkulation von Holz, Holz-/Aluminiumfenstern und Außentüren. Tätigkeitsbereich: Die Entwicklung Einbruch hemmender Fenster und Türen, sowie die Umsetzung des CE Kennzeichens seit Januar 2009. Die Arbeitsvorbereitung und die fachgerechte Montage der hergestellten Teile nach den Regeln der Technik fallen auch in meinen Aufgabenbereich. Mit meinen Kenntnissen, Ausarbeitungen und Netzwerkpartnern helfe ich mit, richtige Entscheidungen zu treffen und zielorientiertes Handeln zu fördern. Unternehmen: Alexander Dupp; öbv Sachverständiger für das Tischlerhandwerk Mittelstrasse 16 D- 56412 Girod Telefon: 0049 (0) 64 85 / 18 03 31 Mobil: 0049 (0)172 655 84 89 Fax: 0049 (0) 64 85 / 18 06 76 E-Mail: a.dupp@sachverstaendiger-tischler.de Homepage: www.sachverstaendiger-tischler.de…

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Ansätze zum Nachhaltigen Bauen Moderne Fenster schaffen mehr Wohnkomfort, Investitionssicherheit sowie Nachhaltigkeit und bieten Argumente jenseits der Diskussionen von U- bzw. g-Wert. Ulrich Sieberath, Leiter des ift Rosenheim: „Fenster und Fassaden bieten viele Ansätze zum Nachhaltigen Bauen: Die Beschreibung der Elemente mit einzelnen bauphysikalischen Kennwerten wird durch umfassende Bilanzierungen erweitert. Um dem gerecht zu werden, braucht die Branche Hilfestellungen, wie einfache Modelle und Vorlagen zur Erstellung der künftig notwendigen Umweltproduktdeklarationen, nachvollziehbare Kriteriensteckbriefe zur  objektiven und richtigen Leistungsbewertung ihrer Produkte, Datenbank-gestützte Hilfsmittel zur Erleichterung der Deklaration, welche die Produktvielfalt der Branche abbilden.“ Green Windows – mehr als nur Energieeffizienz vom ift Rosenheim Bildquelle: ift Rosenheim Mit freundlicher Bereitstellung durch ift Rosenheim; Institut für Fenstertechnik e.V.

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Bei nicht ordnungsgemäßer Fenstermontage kann es oft sehr kostspielig werden. Welche häufigen Fehler gibt es beim Fenstereinbau? Welche Auswirkungen hat eine nicht fachgerechte Fenstermontage? Warum sollte man eine ÖNORM – Montage vornehmen? Welche Effekte hat eine ÖNORM – Montage auf die Bauanschlussfuge? Welche Leistungen bietet ein Sachverständiger im Bezug von Fenster und Türen? Warum sollte die Bauanschlussfuge schlagregendicht sein? Warum sollte die Fuge luftdicht sein? Warum sollte die Außenseite winddicht sein? Nicht selten enden Streitigkeiten über eine nicht normgerechte Fenstermontage vor Gericht. Das kostet Zeit, Geld und vor allem Nerven. Fenster ist nicht gleich Fenster. Doch der wirkliche Unterschied liegt in der Montage. Ob ein Element gut oder schlecht eingebaut wurde, merkt der Laie zumeist erst, wenn Schäden auftreten. Bauherrenhilfeautor:  Alfred Eckertsberger; Fenster-Sachverständiger, beantwortet einige Fragen rund um die Fenstermontage (office@fenster-sv.com). Link zu Montagerichtlinien Fenster Artikel zum Download (PDF):Fenstercheck – 2012 SV Alfred Eckertsberger   Fenstercheck_nicht korrekte Montage Fenstercheck_nicht korrekte Montage Fenstercheck_nicht korrekte Montage…

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