GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Die Technik des Passivhauses folgt der Devise: Energie sparen, wo es nur geht. Das Passivhaus stützt sich ausschließlich auf vorhandene Techniken zur Dämmung und zur Wärmeversorgung von Gebäuden. Sorgfältige Verarbeitung sowie natürliche Materialien kennzeichnen die im Passivhaus verbauten Komponenten und Baustoffe. Zwei Strategien greifen ineinander Im Passivhaus treffen sich zwei wesentliche technische Strategien: einerseits die bestmögliche Wärmedämmung der thermischen Außenhülle des Wohnhauses. Sie umschließt alle Räume, die im Winter beheizt werden sollen, also zwischen 19 (Schlafraum) und 22 Grad Celsius (Bad) haben sollen. Außerdem ist ein Passivhaus so gebaut, dass es möglichst viel Sonnenwärme einsammelt, beispielsweise durch große Fenster oder Glasdächer. Auch die natürliche Körperwärme der Hausbewohner und die Abwärme der elektrischen Geräte (Kühlschrank, Computer, Fernseher und Elektroherd) werden ausgenutzt. Da Passivhäuser luftdicht gebaut werden, brauchen sie eine technische Lüftungsanlage. Man spricht von kontrollierter Wohnraumlüftung, die sich um die hygienische Belüftung der Wohnräume kümmert. Andernfalls kann sich in kalten Ecken Feuchte niederschlagen, idealer Nährboden für Schimmel und andere Keime. Die kontrollierte Wohnraumlüftung ist in der Lage, kostbare Wärme aus der Abluft zu gewinnen: immerhin zwischen 80 und 95 Prozent. Denn der Heizwärmebedarf entsteht aus den Wärmeverlusten der thermischen Hülle und durch die Lüftung. Je besser ein Haus gedämmt ist, desto mehr fallen die Lüftungswärmeverluste ins Gewicht. Das vorrangige Ziel ist es, die Wärmeverluste durch das Dach, die Außenwände und die Bodenplatte beziehungsweise den Keller so gering wie möglich zu halten  (Wärmeübergangswert U etwa 0,1 Kilowattstunden je Quadratmeter und Kelvin). Auch der Stromverbrauch der elektrischen Geräte im Haus muss so weit es geht gesenkt werden: Der Primarenergiebedarf des gesamten Gebäudes darf jährlich 120 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche nicht überschreiten. Das Passivhaus betrachtet demnach alle Energieverbräuche im Gebäude, nicht nur für Heizung und Warmwasser. Mit freundlicher Nutzungserlaubnis durch co2online gemeinnützige GmbH Lüftung und Dämmung: die Grundlagen des Passivhauses. Grafik: Passivhaus Institut Darmstadt…

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Gültige Energieausweisvorlage nunmehr auch für den Verkauf bzw. die Vermietung von Gebäuden, die aufgrund einer vor dem 01.01.2006 erteilten Baubewilligung errichtet wurden. 2. Allgemeines zum Energieausweis NEU  Der Engergieausweis NEU ist als Energie- und Typenschein für Gebäude konzipiert und macht den Energiebedarf und die Energieeffizienz von Gebäuden sichtbar. Dadurch soll eine erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit für Planer und Errichter einerseits sowie für Eigentümer und Vermieter bzw. Kauf- und Mietinteressenten andererseits gewährleistet sein. Energieausweise sind von hiezu qualifizierten und befugten Personen zu erstellen. Das sind gemäß § 3a OÖ BauTV: Akkreditierte Prüf- und Überwachungsstellen sowie Ziviltechniker jeweils im Rahmen ihrer Befugnisse; Fachdienststellen der Gebietskörperschaften; der O.Ö. Energiesparverband; Gewerbetreibende im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung zur Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen oder von Heizungsanlagen sowie einschlägige Institutionen im Rahmen ihrer fachlichen und gesetzlichen Befugnisse. Im Energieausweis NEU selbst ist für Wohngebäude Folgendes enthalten: der Heizwärmebedarf des Gebäudes (samt Vergleich zu Referenzwerten) der Warmwasser-Wärmebedarf • der Heiztechnik- energiebedarf der Endenergiebedarf des Gebäudes samt allfälliger Empfehlungen für verbessernde Maßnahmen Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises belaufen sich nach den uns vorliegenden Vergleichswerten auf rund EUR 1,00/m2, abhängig von Größe und Typ des Gebäudes. Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellung und ist nach der derzeitigen Gesetzeslage für praktisch alle Gebäudekategorien notwendig (für Wohngebäude und für Nicht-Wohngebäude wie zB öffentliche Gebäude, gewerbliche Gebäude, Industriebauten etc.). Ausgenommen von der Energieausweispflicht sind Gebäude, die nicht beheizt werden bzw. eine Gesamtfläche von 50 m2 nicht übersteigen. 3. Wann wird für ein Gebäude ein Energieausweis NEU benötigt? Neu Für sämtliche Neubauten, Zubauten und Umbauten bzw. im Falle einer umfassenden Sanierung eines Gebäudes ist nach dem OÖ Baurecht ein Energieausweis gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des EAVG verpflichtend. Neu ist nunmehr, dass seit 01.01.2009 diese Vorlagepflicht auch für bestehende Gebäude, deren Baubewilligung vor dem 01.01.2006 erlassen wurde, bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes gesetzlich verankert ist. Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude erstellt, kann aber auch für eine einzelne Wohnung oder ein Geschäftslokal innerhalb eines Gebäudes erstellt werden. Sollte es in einem Gebäude mehrere Nutzungszonen (zB Wohnbereich und Geschäftsbereich) geben, sind für diese getrennte Ausweise zu erstellen. Bei Gebäuden mit einer Größe von über 1.000 m2 ist darüber hinaus verpflichtend, den Energieausweis NEU an einer gut sichtbaren Stelle auszuhängen. Als Rechtsfolge einer verspäteten Vorlage oder einer Nichtvorlage normiert das EAVG, dass eine Gesamtenergieeffizienz als vereinbart gilt, die dem Alter und der…

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