GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

OIB-Richtlinie 6 – Ausdehnung in Richtung Gesamtenergieeffizienz! Am 6. Oktober 2011 wurde die neue Fassung der bautechnischen Richtlinien vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) beschlossen. Die Richtlinien und ihre zugehörigen Dokumente (Erläuterungen, Leitfäden, Begriffsbestimmungen, Normenliste) sind auf der Homepage des OIB  in einem eigenen neuen Navigationspunkt „OIB-Richtlinien 2011“ verfügbar. Zu jedem neuen Dokument ist zusätzlich auch ein Änderungsdokument verfügbar, bei dem die inhaltlichen Änderungen gegenüber der Version 2007 blau markiert sind. Die neuen OIB-Richtlinien treten in den einzelnen Bundesländern dann in Kraft, sobald in den jeweiligen Bauordnungen auch die neue Fassung der OIB-Richtlinien verankert werden. Bei der neuen OIB-Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“ Wurde aufgrund der Vorgaben der neuen EU-Gebäuderichtlinie eine Weichenstellung in Richtung Gesamtenergieeffizienz vorgenommen. Es werden dabei künftig nicht mehr nur der Heizwärmebedarf sondern auch Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Strombedarf sowie Photovoltaikerträge bei der Gesamtenergieeffizienz berücksichtigt. Im neuen Energieausweis sind künftig neben dem üblichen Heizwärmebedarf zusätzlich auch die Parameter Gesamtenergieeffizienz-Faktor, CO2 und Primärenergiebedarf sowie deren Einordnung in die Energieeffizienzklassen am Deckblatt anzugeben. Mindestanforderungen werden wie bisher an Heizwärmebedarf und Endenergiebedarf gestellt, wobei beim Heizwärmebedarf eine moderate Anhebung der Anforderungskurve in Abhängigkeit von der Geometrie des Gebäudes vorgenommen wurde. Als neuer Höchstwert des Heizwärmebedarfs ist statt 66,5 KWh/m².a nun 54,4 KWh/m².a (ausgenommen bei Gebäuden bis 100 m² Brutto-Grundfläche) vorgesehen. Textquelle – Mit freundlicher Bereitstellung durch die Wirtschaftskammer Steiermark Bildquelle: DI Winfried Schuh; www.hausverstand.com…

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