GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Saubere Raumluft ohne Fensterlüften Das Energieinstitut Vorarlberg stellt uns diese Broschüre für modernen Wohnkomfort mit Komfortlüftungsanlagen, deren Funktionsweise, Luftqualität, Voraussetzungen sowie Förderinformation zur Verfügung. Der Energieverbrauch von Gebäuden nimmt einen großen Anteil am gesamten Energieverbrauch ein. Deswegen ist es besonders wichtig, möglichst viele Gebäude möglichst gut energetisch zu sanieren und erneuerbare Energieträger einzusetzen. Für neue Gebäude ist heute das Passivhaus Stand der Technik. Um besonders niedrigen Energieverbrauch zu erzielen, ist es wichtig, diese Gebäude mit Komfortlüftungen auszustatten. Das spart nicht nur Energie sondern sorgt auch Tag und Nacht für frische Luft. Je früher die Entscheidung für eine Lüftungsanlage getroffen wird, desto umkomplizierter und kostengünstiger lässt sie sich realisieren. Diese Broschüre soll dazu grundlegende Informationen für interessierte Laien und auch ExpertInnen bieten. Moderner Wohnkomfort durch Wohnraumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung Feuerstelle mit eigener Luftzufuhr und Dunstabzug durch Umlufthaube…

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Warum Lehmbau – wie funktioniert energetischer Sanierung mit Lehmprodukten wenn die Grundsubstanz aus Ziegel ist – Was ist zu beachten? Diese technische Information ist ein Leitfaden speziell für die energetische Aufwertung von Massiv- und Fachwerkgebäuden unter ökologisch-ökonomischen Aspekten. Um den heutigen gesetzlichen Anforderungen an ein Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch gerecht zu werden sind die unterschiedlichsten energetischen Möglichkeiten bei einer Gebäudemodernisierung zu berücksichtigen. Die Broschüre soll helfen, den Blick für energetische Schwachstellen an Gebäuden zu schulen und Hinweise für deren Beseitigung geben. Denn auch ein altes Haus lässt sich häufig problemlos energetisch auf einen modernen, zeitgemäßen Stand bringen. Eine ganzheitliche Betrachtung der Gebäudehülle der energetischen Verbesserungsmöglichkeiten ist deshalb auch eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung des Vorhabens und Garant für dessen Langlebigkeit. Zur Vorbereitung und Durchführung derartiger Maßnahmen sollten nachfolgende Partner bei Planung und Ausführung mit heran gezogen werden: Energieberater Planer   Architekt Statiker   Bauphysiker Die für das Bauvorhaben in Frage kommen Produkthersteller Der Baustofffachhandel sowie der qualifizierte Verarbeitungsbetrieb. Diese Broschüre von Ytong, SMB Baugestaltung GmbH und Forg Bauconsult – Sachverständigenbüro wurde uns von Bauherrenhilfeautor Herrn Georgios Schade – Lehmbautechnik zur Verfügung gestellt. Broschüre: Ytong Multipor Lehmputz Info Lehminnendämmung…

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Im Mittelpunkt der Sanierung steht der verbesserte Wohn- und Arbeitskomfort von Gebäudenutzern. Erreichbar wird diese Ziel durch eine hochwertige Bauhülle und eine systematische Lufterneuerung. Der errechnete Energieverbrauch gilt als Leitmotiv, um die geforderte Bauqualität zu quantifizieren. So wird eine zuverlässige Messbarkeit gegeben. Wesentlich ist nur die zugeführte Endenergie.  Das schweizer Qualitätszeichen MINERGIE bezeichnet und qualifiziert Güter und Dienstleistungen, die den rationellen Energieeinsatz und die breite Nutzung erneuerbarer Energien bei gleichzeitiger Verbesserung der Lebensqualität, Sicherung der Konkurrenzfähigkeit und Senkung der Umweltbelastung ermöglichen. Das schweizer Unternehmen stellt zur Veranschaulichung seine Vergleichsdaten der Sanierung „Egghölzli in Bern“ zur Verfügung: 6-Familienhaus; Baujahr 1951  Zielsetzung: Verbesserung der Bausubstanz; Sanierung bezüglich Wohnqualität, Schadstoffbelastung, Energieverbrauch Dauerhaftigkeit und Betriebskosten realisieren. Minergie_Mehrfamilienhaus_Sanierungsbeispiel_Egghölzli_Bern Quelle: Minergie…

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Wien (OTS) – Hochkarätige Diskussionsrunde in Wien auf Initiative von Umweltminister Berlakovich und dem Klima- und Energiefonds – Experten sehen Chancen für den Arbeitsmarkt und ein energieautarkes Österreich  – Autos, die in der eigenen Garage mit Solarstrom aufgeladen werden, intelligente Häuser, die selbst Energie produzieren oder sich bei Bedarf beim Nachbarn ausleihen oder Kaffeemaschinen, die sich beim Schließen der Haustüre eigenständig ausschalten – all‘ das ist keine Utopie, sondern die nahe Zukunft. 
Daher hat der Klima- und Energiefonds das Förderprogramm „Klima- und Energie Modellregionen“ gestartet.
37 Regionen in ganz Österreich sind schon dabei und wollen energieautark werden, einige mehr stehen nun in den Startlöchern. Wir haben mit Güssing die erste energieautarke Stadt Österreichs, wo mehr Energie aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt wird, als die Menschen dort brauchen. Viele Bürgermeister und Bürgermeisterinnen aus Österreich wollen dieses Modell nun nachleben, denn es ist gut für unsere Umwelt und schafft „green jobs“.    Die internationalen Experten sind sich einig, dass der Umstieg auf erneuerbare Energien unvermeidbar ist, da nicht nur die Ressourcenknappheit, sondern auch das Klimaproblem ein zentrales Thema der Zukunft sein wird. Lesen Sie den gesamten Artikel

 

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Kärnten nutzt den Winter für Weiterbildung und setzt auf Thermische- Sanierungen Klagenfurt (OTS) Um gegen die Arbeitslosigkeit am Bau, speziell in den Wintermonaten gegen zu steuern, bieten das Arbeitsmarktservice Kärnten (AMS), die Landesinnung Bau der Wirtschaftskammer Kärnten sowie die Gewerkschaft Bau-Holz Kärnten beschäftigungslosen Personen spezielle Qualifizierungsmaßnahmen an. Zielgruppe für die vom AMS beauftragten und von BFI, WIFI und Bauakademie durchgeführten Kurse sind beschäftigungslose Personen aus dem Bau- und Baunebengewerbe, sowohl Hilfs- als auch Fachkräfte. Baubranche – Weiterbildung Diese sollen die Winterzeit sinnvoll zur Höherqualifikation nützen, um danach bessere Chancen am Arbeitsmarkt zu haben. Die Kursmaßnahmen reichen von CAD-Schulungen über Turmdrehkranführer/Innen-Ausbildungen bis hin zu Polierausbildungen. Weiters gibt es Förderungen für Bauhandwerker in den Bauhandwerkerschulen. Daten und Fakten Qualifizierungsoffensive BAU: Das Kursprogramm für das Bau- und Baunebengewerbe umfasst insgesamt 30 Kurse für 560 Personen. Das AMS Kärnten wendet dafür 650.000 Euro auf. Thermische Sanierung: Mehr = Weniger! Die Informationskampagne der Wirtschaftskammer Kärnten in Kooperation mit der Gewerkschaft Bau-Holz. Drei Gewinner gibt es bei der thermischen Sanierung: Die Hausbesitzer, die Wirtschaft und unsere Umwelt. Auf der einen Seite ermöglicht eine Sanierung große Energiekosteneinsparungen für Hauseigentümer und es werden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen – auf der anderen Seite kommt es aber auch zu einer Reduzierung der Treibgasemissionen. Die Kampagne zeigt, dass es bei vielen Altbauten großes Einsparungspotenzial beim Energieverbrauch gibt, wenn Sanierungsmaßnahmen planvoll und umsichtig von Professionisten ausgeführt werden. Lesen Sie den gesamten Artikel……

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Deutschland: „Tag der Energiespar-Rekorde“ am 25. und 26. September zeigt Energieeinsparmöglichkeiten in den eigenen vier Wänden Hausbesitzer müssen sich langfristig auf hohe Energiekosten einstellen. Wer sich weitgehend unabhängig von Energiepreissteigerungen machen will, kann sich am „Tag der Energiespar-Rekorde“ am 25. und 26. September über Einsparmöglichkeiten in den eigenen vier Wänden informieren. An dem Aktionstag der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) können bundesweit Effizienzhäuser besichtigt werden, die nur sehr wenig Energie für Heizung und Warmwasser benötigen. Unter zukunft-haus.info können Interessierte nach geöffneten Effizienzhäusern in der Nähe suchen. Bei kurzen Führungen zeigen Hauseigentümer und beteiligte Fachleute, was heute Stand der Technik ist. Von gut gedämmten Wänden, Wärmeschutzfenstern, moderner Haus- und Heiztechnik bis zu erneuerbaren Energien wie Solaranlagen, Wärmepumpen oder Holzheizungen. Besucher können Fragen zu eigenen Bau- oder Sanierungsvorhaben stellen und kostenlos Ratgeber der dena und ihrer Aktionspartner mit nach Hause nehmen. Am „Tag der Energiespar-Rekorde“ öffnen Effizienzhäuser bereits zum vierten Mal ihre Türen. Der Aktionstag wird unterstützt durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sowie das Institut für wirtschaftliche Oelheizung e.V. (IWO) und in Kooperation mit der DBU-Kampagne „Haus sanieren-profitieren“, dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und weiteren regionalen Partnern durchgeführt.“Energiespar-Rekorde“ auf www.zukunft-haus.info finden Sie eine laufend aktualisierte Übersicht aller teilnehmenden Häuser nach PLZ-Regionen, ein Praxisbeispiel zum Nachmachen sowie einen Hintergrundtext zu den häufigsten Bau- und Sanierungsfragen und Bildmaterial. Auch bietet unser Kooperationspartner beim Aktionstag, die DBU – im Rahmen der Kampagne „Haus sanieren-profitieren“ einen kostenlosen ersten Energiecheck in den eigenen vier Wänden an.

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DIE NEUE AUFTRAGSGEBERHAFTUNG BEI BAULEISTUNGEN Da in den letzten Jahren der Sozialbetrug im Bereich der Bauwirtschaft enorme finanzielle Einbußen bei der Sozialversicherung verursacht hat, wurde das „AuftraggeberInnen–HaftungsG“ bereits 2008 als Regierungsvorlage beschlossen. Mit 01.09.2009 soll dieses Gesetz nunmehr in Kraft treten. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist, dass Unternehmer, die ihre Bauleistungen an Subunternehmer weitergeben, veranlasst werden, genau auf die Seriosität ihrer Subunternehmer zu achten. Dadurch soll gesichert sein, dass die hohen Ausfallschäden für die Sozialversicherungsträger künftig reduziert werden. 1. Haftungstatbestand – Das Sonderhaftungsrecht der Generalunternehmer bzw. Auftraggeber wird künftig in den § 67a – § 67d ASVG geregelt und die Erbringung von Bauleistungen umfassen, welche von einem Unternehmen (Generalunternehmer) an ein anderes beauftragtes Unternehmen (Subunternehmer) ganz oder teilweise weitergegeben werden. Dabei knüpft die begriffliche Definition der „Bauleistungen“ an die gesetzliche Regelung gemäß § 19 Abs 1a UStG an, wonach Bauleistungen all jene Leistungen sind, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Bei der Auftraggeberhaftung handelt es sich de facto um eine vom konkreten Auftrag losgelöste Haftung für alle Beitragsschulden des beauftragten Subunternehmers bei den Krankenversicherungsträgern. Diese Auftraggeberhaftung tritt mit dem Zeitpunkt der Leistung des Werklohns an den Subunternehmer ein und umfasst alle Beiträge und Umlagen an den Subunternehmer, die bis spätestens zum Ende des Kalendermonats fällig werden, indem die ganze oder teilweise Zahlung des Werklohns erfolgt ist. Dabei ist es nebensächlich, ob die Beiträge und Umlagen aus dem konkreten Auftrag stammen. Eine Haftung kann allerdings nur dann erfolgen, sofern der Krankenversicherungsträger gegen das Subunternehmen zur Hereinbringung der geschuldeten Beiträge und Umlagen erfolglos Exekution geführt hat bzw. sich der Subunternehmer bereits in Konkurs befindet. 2. Haftungsbefreiung-Unter bestimmten Vorraussetzungen sieht § 67a Abs 3 ASVG Befreiungen für den Generalunternehmer vor: wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in der Gesamtliste der Haftungsfreistellenden Unternehmer (HFU-Gesamtliste) aufscheint, 0d.  wenn der Generalunternehmer 20 % des Werklohns vom jeweils zu leistenden Werklohn abzieht und diesen „Haftungsbetrag“ gleichzeitig mit der Leistung des restlichen Werklohns an das Dienstleistungszentrum überweist. Die Leistung des Haftungsbetrages durch den Generalunternehmer wirkt gegenüber dem Subunternehmer schuldbefreiend und gilt als Drittleistung, weshalb diese im Falle eines Konkursverfahrens des Subunternehmers nicht der Anfechtung unterliegt. 3. Umgehungsgeschäfte Gemäß § 67a Abs 10 ASVG erstreckt sich die Auftraggeberhaftung auch auf jedes weitere Subunternehmen, wenn die Beauftragung als Rechtsgeschäft…

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