GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Bauherrenhilfe-Autor und Elektro-Sachverständiger Ing. Christian Panhofer behandelt im vorliegenden Bericht das Thema: Prüfung von elektrotechnischen Anlagen in Österreich im privaten Bereich, kein gewerblicher Betrieb von elektrischen Anlagen. Wenn eine elektrotechnische Anlage funktioniert, heißt das noch lange nicht, dass diese sicher ist, für einen Laien sind elektrotechnische Mängel nicht immer erkennbar. Der Mensch hat kein Sinnesorgan, das ihn vor elektrischem Strom warnt, jedoch können Wechselspannungen ab 65 Volt für den Menschen und ab 25 Volt für Tiere im Haushalt gefährlich werden, im Haushalt sind im Regelfall Spannungen mit 230 Volt bzw. 400 Volt vorhanden. Ob man bei einem elektrischen Schlag „ Stromschlag“ glimpflich davon kommt, hängt immer von unterschiedlichen Umständen ab, wie die Höhe des Stromes, der den menschlichen Körper bzw. den tierischen Körper durchfließt und natürlich von der Dauer der Stromeinwirkung. Bei Errichtung von neuen elektrotechnischen Anlagen, die von einem befugten gewerblichen Elektrotechniker installiert werden, muss eine Überprüfung der elektrischen Anlage von ihm durchgeführt werden. Wenn die elektrische Anlage in Ordnung ist, stellt er ein Prüfprotokoll aus und bringt eine Prüfplakette mit dem nächsten Überprüfungstermin an. Bei älteren Bauten kann es schon vorkommen, dass durch schadhafte elektrische Anlagen und Geräten, die nicht mehr den aktuellen Sicherheitsbestimmungen entsprechen, Kabelbrände und Kurzschlüsse die Folgen sein können, für die der Betreiber (Eigentümer eines Hauses oder Wohnung, Endverbraucher) haftbar gemacht werden kann. Leider gibt es für die Überprüfung von elektrischen Anlagen von nicht gewerblichen Endverbrauchern noch keinen gesetzlich vorgeschrieben Überprüfungsintervall. Das in Österreich gültige Elektrotechnikgesetz schreibt aber vor: „Elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen sind innerhalb des ganzen Bundesgebietes so zu errichten, herzustellen, instand zu halten und zu betreiben, dass ihre Betriebssicherheit, die Sicherheit der Personen und Sachen, ferner in ihrem Gefährdungs- und Störungsbereich der sichere und ungestörte Betrieb anderer elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie sonstiger Anlagen gewährleistet wird.“ Mit dieser Gesetzesstelle wird von jedermann gefordert, elektrische Anlagen und Betriebsmittel bzw. Geräte sicher, ohne schädigende und negativ beeinträchtigende Auswirkungen, zu betreiben und instand zu halten. Im Regelfall ist eben dieser Betreiber, der elektrotechnischen Anlage, ein elektrotechnischer Laie, der natürlich kein Detailwissen über die Elektrotechnik aufweist. Im nächsten Artikel Teil II wird beschrieben wie ein Prüfbefund auszusehen hat.

Weiterlesen