GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Bauherrenhilfe-Autor und Elektro-Sachverständiger Ing. Christian Panhofer behandelt im vorliegenden Bericht das Thema: Prüfung von elektrotechnischen Anlagen in Österreich im privaten Bereich, kein gewerblicher Betrieb von elektrischen Anlagen. Wenn eine elektrotechnische Anlage funktioniert, heißt das noch lange nicht, dass diese sicher ist, für einen Laien sind elektrotechnische Mängel nicht immer erkennbar. Der Mensch hat kein Sinnesorgan, das ihn vor elektrischem Strom warnt, jedoch können Wechselspannungen ab 65 Volt für den Menschen und ab 25 Volt für Tiere im Haushalt gefährlich werden, im Haushalt sind im Regelfall Spannungen mit 230 Volt bzw. 400 Volt vorhanden. Ob man bei einem elektrischen Schlag „ Stromschlag“ glimpflich davon kommt, hängt immer von unterschiedlichen Umständen ab, wie die Höhe des Stromes, der den menschlichen Körper bzw. den tierischen Körper durchfließt und natürlich von der Dauer der Stromeinwirkung. Bei Errichtung von neuen elektrotechnischen Anlagen, die von einem befugten gewerblichen Elektrotechniker installiert werden, muss eine Überprüfung der elektrischen Anlage von ihm durchgeführt werden. Wenn die elektrische Anlage in Ordnung ist, stellt er ein Prüfprotokoll aus und bringt eine Prüfplakette mit dem nächsten Überprüfungstermin an. Bei älteren Bauten kann es schon vorkommen, dass durch schadhafte elektrische Anlagen und Geräten, die nicht mehr den aktuellen Sicherheitsbestimmungen entsprechen, Kabelbrände und Kurzschlüsse die Folgen sein können, für die der Betreiber (Eigentümer eines Hauses oder Wohnung, Endverbraucher) haftbar gemacht werden kann. Leider gibt es für die Überprüfung von elektrischen Anlagen von nicht gewerblichen Endverbrauchern noch keinen gesetzlich vorgeschrieben Überprüfungsintervall. Das in Österreich gültige Elektrotechnikgesetz schreibt aber vor: „Elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen sind innerhalb des ganzen Bundesgebietes so zu errichten, herzustellen, instand zu halten und zu betreiben, dass ihre Betriebssicherheit, die Sicherheit der Personen und Sachen, ferner in ihrem Gefährdungs- und Störungsbereich der sichere und ungestörte Betrieb anderer elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie sonstiger Anlagen gewährleistet wird.“ Mit dieser Gesetzesstelle wird von jedermann gefordert, elektrische Anlagen und Betriebsmittel bzw. Geräte sicher, ohne schädigende und negativ beeinträchtigende Auswirkungen, zu betreiben und instand zu halten. Im Regelfall ist eben dieser Betreiber, der elektrotechnischen Anlage, ein elektrotechnischer Laie, der natürlich kein Detailwissen über die Elektrotechnik aufweist. Im nächsten Artikel Teil II wird beschrieben wie ein Prüfbefund auszusehen hat.

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Die Elektrotechnikverordnung ETV 2002 / A2 ist am 12. Juli 2010 in Kraft getreten. Jedes Jahr kommt es zu tödlichen Stromunfällen und Brandschäden: Hab und Gut werden durch die Flammen zerstört, Menschen werden verletzt oder kommen im schlimmsten Fall ums Leben. Die neue Elektrotechnik-Verordnung hilft nun, gefährlichen Stromunfällen vorzubeugen: Die neue Verordnung erfasst nun endlich die Überprüfung bestehender Elektroanlagen im privaten Bereich – wenn auch leider nur teilweise – die bisher von einer gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung komplett ausgenommen waren. Ein erster Schritt in die richtige Richtung und ein kleiner Erfolg für all jene mit der Elektrotechnik befassten Unternehmer, Behörden und Sachverständige, die sich jahrelang mit der Novelle befasst haben und vielfach gegen den Widerstand verschiedenster Interessensgruppen und Organisationen ankämpfen mussten. Die neue ETV 2002 / A2 steht Ihnen – samt allen geänderten bzw. neuen Verbindlichen Bestimmungen“ zur Verfügung. Die wesentlichste Neuerung besteht darin, dass gemäß § 7a künftig der Vermieter bei der „Vermietung einer Wohnung gem. § 2 Abs 1 MRG“ sicherstellen muss, dass die elektrische Anlage der Wohnung den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetz ETG 1992 entspricht. Des Weiteren ist, unbeschadet des vorhandenen Anlagenzustandes, jedenfalls der Einbau eines Fehlerstrom- Schutzschalters mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30 mA unmittelbar vor den in der Wohnung befindlichen Leitungsschutzeinrichtungen erforderlich. Wichtig ist auch das Vorliegen einer Dokumentation darüber. Denn: „Liegt hierüber keine geeignete Dokumentation vor, so kann die Mieterin bzw. der Mieter der Wohnung nicht davon ausgehen, dass die elektrische Anlage diesen Anforderungen entspricht.“ Somit haben wir zumindest „einen Fuß in der Tür“, um endlich die vielen noch in Betrieb stehenden Altanlagen in Wohnhäusern unter die Lupe nehmen zu können und sie hinsichtlich den Sicherheitsbestimmungen und den Anforderungen eines modernen Haushaltes anzupassen. Das KFE arbeitet bereits an einer solchen Dokumentation, die praxisgerecht und schnell erstellt werden kann. Achtung: Die neue ETV ist mit dem erscheinen der Verordnung gültig!  Danke, Herr Ing. Peter Markuzy für Ihren Hinweis auf die neue Elektrotechnikverordnung.  …

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